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Welche Leistungen bekomme ich weiterhin noch ausgezahlt?

Verfasst: 19.11.2006 12:27
von Stefan38
Hallo, ich beziehe z.z. Harz4, lebe in einer Wohnung die vom Arbeitsamt bezahlt wird.
Habe aber vor mit meinem Freund zusammen in sein Haus zu ziehen, welches er noch Abzahlen muss, (das noch nicht Bezahlt ist).
Sein Monatliches Einkommen beträgt ca. 1200 Euro aus nicht selbststäniger Arbeit.
Davon gehen knapp 600 Euro an Tilgung und Unkosten für das Haus monatlich ab.
Wir wollen jetzt in einer Eheähnlichen gemeinschaft dort zusammenleben.
Da ich jetzt ca. 660 Euro vom Amt für meine Unterhaltskosten incl. Miete bekomme, würde ich gern wissen in wie weit das Arbeitsamt mir die Leistungen streicht?
Hat jemand erfahrungen damit gemacht oder kann mir einer detailiertere angaben im bezug auf die noch verbleibenden Leistungen vom Amt geben?
Mfg.

Verfasst: 19.11.2006 20:47
von Melinde
Hallo Stefan38
In einer eheähnlichen Gemeinschaft wird alles Einkommen angerechnet. Bei selbstgenutztem Eigentum werden die Zinsen, nicht aber die Tilgungsraten anerkannt.
Einfach mal die Angaben von einem Rechner bearbeiten lassen und Infos zum Eigentum anschauen.

Material findest Du hier:

http://www.hartz4-eigentum.eu.tc/

http://www.mondregen.de/lilienkelch/ind ... eight=1500

http://www.geldsparen.de/content/rechen ... echner.php

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

Gruss

Verfasst: 19.11.2006 22:00
von submarin
Nur um hier Missverständnissen vorzubeugen:

Nur weil zwei Menschen sich entscheiden, als Paar zusammenzuleben, müssen sie das nicht als eheähnliche Gemeinschaft bezeichnen.

Vom Gesetz her wird nach einem Jahr zusammenleben davon ausgegangen, dass eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt. §7 SGBII.