Welche Leistungen bekomme ich weiterhin noch ausgezahlt?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Stefan38
Beiträge: 3
Registriert: 17.11.2006 19:44

Welche Leistungen bekomme ich weiterhin noch ausgezahlt?

Beitrag von Stefan38 »

Hallo, ich beziehe z.z. Harz4, lebe in einer Wohnung die vom Arbeitsamt bezahlt wird.
Habe aber vor mit meinem Freund zusammen in sein Haus zu ziehen, welches er noch Abzahlen muss, (das noch nicht Bezahlt ist).
Sein Monatliches Einkommen beträgt ca. 1200 Euro aus nicht selbststäniger Arbeit.
Davon gehen knapp 600 Euro an Tilgung und Unkosten für das Haus monatlich ab.
Wir wollen jetzt in einer Eheähnlichen gemeinschaft dort zusammenleben.
Da ich jetzt ca. 660 Euro vom Amt für meine Unterhaltskosten incl. Miete bekomme, würde ich gern wissen in wie weit das Arbeitsamt mir die Leistungen streicht?
Hat jemand erfahrungen damit gemacht oder kann mir einer detailiertere angaben im bezug auf die noch verbleibenden Leistungen vom Amt geben?
Mfg.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Stefan38
In einer eheähnlichen Gemeinschaft wird alles Einkommen angerechnet. Bei selbstgenutztem Eigentum werden die Zinsen, nicht aber die Tilgungsraten anerkannt.
Einfach mal die Angaben von einem Rechner bearbeiten lassen und Infos zum Eigentum anschauen.

Material findest Du hier:

http://www.hartz4-eigentum.eu.tc/

http://www.mondregen.de/lilienkelch/ind ... eight=1500

http://www.geldsparen.de/content/rechen ... echner.php

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Nur um hier Missverständnissen vorzubeugen:

Nur weil zwei Menschen sich entscheiden, als Paar zusammenzuleben, müssen sie das nicht als eheähnliche Gemeinschaft bezeichnen.

Vom Gesetz her wird nach einem Jahr zusammenleben davon ausgegangen, dass eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt. §7 SGBII.
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