Ist das rechtens?
Verfasst: 18.11.2006 15:05
Hallo,
ich bin neu hier und hätte auch gleich mal eine dringende Frage!
Ich beziehe mit meiner Familie ALG II. Ich bin in der 20.SSW habe aber schon 2 kleine Kinder im alter von 10 Monaten und 21 Monaten.
Jetzt zu meiner Frage,ich hatte Schwangerschaftsbekleidung und Erstlingsausstattung beantragt,was mir mit dem heutigen Schreiben nicht bewilligt wurde, mit der Begründung das bei mehreren Geburten davon auszugehen sein,das genügend Mobiliar und Kleidung zur Verfügung stehen muss.
Das Problem ist aber,das meine Kinder noch in ihrem Gitterbetchen schlafen müssen,somit kann ich schon mal keins von diesen Betteb verwenden.
Das gleiche gilt für den Zwillingswagen,den ich durch einen Drillingswagen ersetzten muss,da es meiner Tochter von dann 2 Jahren nicht zugemutet werden kann,längere Strecken zu Fuß zu bewältigen. Zumal ich ja verständlicherweise auch kein Auto bestitze!
Das gleiche gilt für die Schwangerschaftsbekleidung die ich nicht mehr besitze,da mit dieser Schwangerschaft absolut nicht zu rechnen war.
Mit der Erstlingsausstattung kann ich auch erst wieder in den Grössen ab 74 dienen,weil ich vorher schon alles abgegeben hatte.
Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen,aber ich bitte um eure Meinung,wie hoch die Erfolgsaussichten sind!
Mir ist klar das ich nicht den kompletten satz bekommen würde,aber eine Pauschale steht mir doch zu,oder?????
Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes Wochenende
ich bin neu hier und hätte auch gleich mal eine dringende Frage!
Ich beziehe mit meiner Familie ALG II. Ich bin in der 20.SSW habe aber schon 2 kleine Kinder im alter von 10 Monaten und 21 Monaten.
Jetzt zu meiner Frage,ich hatte Schwangerschaftsbekleidung und Erstlingsausstattung beantragt,was mir mit dem heutigen Schreiben nicht bewilligt wurde, mit der Begründung das bei mehreren Geburten davon auszugehen sein,das genügend Mobiliar und Kleidung zur Verfügung stehen muss.
Das Problem ist aber,das meine Kinder noch in ihrem Gitterbetchen schlafen müssen,somit kann ich schon mal keins von diesen Betteb verwenden.
Das gleiche gilt für den Zwillingswagen,den ich durch einen Drillingswagen ersetzten muss,da es meiner Tochter von dann 2 Jahren nicht zugemutet werden kann,längere Strecken zu Fuß zu bewältigen. Zumal ich ja verständlicherweise auch kein Auto bestitze!
Das gleiche gilt für die Schwangerschaftsbekleidung die ich nicht mehr besitze,da mit dieser Schwangerschaft absolut nicht zu rechnen war.
Mit der Erstlingsausstattung kann ich auch erst wieder in den Grössen ab 74 dienen,weil ich vorher schon alles abgegeben hatte.
Ich werde auf jeden Fall Widerspruch einlegen,aber ich bitte um eure Meinung,wie hoch die Erfolgsaussichten sind!
Mir ist klar das ich nicht den kompletten satz bekommen würde,aber eine Pauschale steht mir doch zu,oder?????
Vielen Dank für eure Hilfe und ein schönes Wochenende