erataustattung Frage???
Verfasst: 17.11.2006 22:00
hallöchen
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.ich habe einen antrag auf wohnungserstausstattung beantragt das auch bewilligt wurde.aber leider habe ich keinen leistung für ein neues bett +rost+matraze erhalten, dafür aber andere dinge.ich soll dann die ganzen quittungen für die möbel vorzeigen.nun möchte ich gerne wissen, geht das auch das ich zb second hand möbel kaufen kann(zb bei haushaltsauflösungen von privatpersonen das ich in meiner lokalzeitungen finden kann)???wird das auch akzeptiert ?sollte man dann von diesen personen die quittung ausstellen???
ich bräuchte unbedingt ein neues bett+kleiderschrank-das wurde aber nicht bewilligt,da es hieß das ich mein bett in die neue wohnung mitnehmen kann.wie ist es jetzt mir wurd ja zb ein wohnzimmerschrank bewiligt darauf kann ich zb verzichten und eher ein neues stabiles bett kaufen.geht das , dass ich das einfach so machen kann oder muss ih mich nach der liste orientieren...ich muss der arge die ganzen quittungen ja nachreichen.
hoffe ihr könnt mir antworten
und muss man die ertsausstatungskosten an die Arge wieder zurückzahlen????
vielen dank im voraus
LG
nadja
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.ich habe einen antrag auf wohnungserstausstattung beantragt das auch bewilligt wurde.aber leider habe ich keinen leistung für ein neues bett +rost+matraze erhalten, dafür aber andere dinge.ich soll dann die ganzen quittungen für die möbel vorzeigen.nun möchte ich gerne wissen, geht das auch das ich zb second hand möbel kaufen kann(zb bei haushaltsauflösungen von privatpersonen das ich in meiner lokalzeitungen finden kann)???wird das auch akzeptiert ?sollte man dann von diesen personen die quittung ausstellen???
ich bräuchte unbedingt ein neues bett+kleiderschrank-das wurde aber nicht bewilligt,da es hieß das ich mein bett in die neue wohnung mitnehmen kann.wie ist es jetzt mir wurd ja zb ein wohnzimmerschrank bewiligt darauf kann ich zb verzichten und eher ein neues stabiles bett kaufen.geht das , dass ich das einfach so machen kann oder muss ih mich nach der liste orientieren...ich muss der arge die ganzen quittungen ja nachreichen.
hoffe ihr könnt mir antworten

und muss man die ertsausstatungskosten an die Arge wieder zurückzahlen????
vielen dank im voraus
LG
nadja