Wohnung U25 bitte um Hilfe :)

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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McStyleOtto
Beiträge: 1
Registriert: 17.11.2006 20:57

Wohnung U25 bitte um Hilfe :)

Beitrag von McStyleOtto »

Hallo Jungs,

habe heute meine Ablehnung zum Hartz4 bekommen. Ich fang mal an wie meine Umstände sind.

Ich habe seit 10. Oktober 2005 eine Wohnung, die ist auch Nebenwohnsitz was auch Oktober 05 angegeben habe, und ich hatte Hauptwohnsitz noch bei meinen Eltern. So Ausbildung ging März 2006 zuende und ich hatte dann noch Hartz4 beantragt beim Hauptwohnsitz, hatte auch was bekommen, hatte dann seit 11. September einen befristeteten Arbeitsvertrag bekommen bis zum 11.11.2006 und hatte dann meinen Nebenwohnsitz zum Hauptwohnsitz angemeldet. Wohnte aber schon seit 10.10.2005 in der Wohnung. Warum ich mich nicht vorher umgemeldet habe weis ich selber nicht :) So und heute habe ich meine Ablehnung bekommen zum Hartz4 mit der Begründung das ich mich umgemeldet habe ohne das Amt zu fragen Oo, und ich habe nun auch eine Verlängerung vom Arbeitsvertrag bis zum 31.12.2006 bekommen, nun meine Frage ich hatte doch die Wohnung schon seit 2005 und seit 2006 ist das doch erst mit U25, habe leider noch keinen § gefunden, vll könnt ihr mir ja helfen dqas ich in Widerspruch gehe ist klar, wollte halt nur mit § anfangen :)

Ich bin 21 ;)
pingpong
Beiträge: 39
Registriert: 06.11.2006 17:44

Beitrag von pingpong »

Hallo, seit dem 1.8.06 ist das FEG in Kraft. Schau mal in das SGB 2, § 22 Abs 2a

Das ist die sogenannte "Stallpflicht". Ob Dir vorher eine Ummeldung genützt hätte, glaube ich nicht so recht.

Allerdings ist diese Regelung recht bedenklich, da damit im Grunde gegen das Grundgesetz Art 3 verstoßen wird.
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