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Wie lang darf man sich in der Wohnung aufhalten???

Verfasst: 17.11.2006 19:54
von Stefan38
Hallo, wie lange darf ich mich in der Wohnung meiner Freundin im allgemeinen aufhalten die ALG2 (Harz4) bekommt?
Ich selber habe woanders einen festen Wohnsitz mit eigener Meldeadresse bei meinen Eltern schon seit 38 Jahren und habe auch einen Job mit regelmässigen einkommen.
Kann das Arbeitsamt ihr einen reinwürgen, wenn ich mich Täglich nach der Arbeit, sowie am Wochenende bei ihr aufhalte und auch täglich dort Übernachte?
Wenn ja, weiss jemand wie lange es erlaubt ist seine Freundin (Harz4 Empfänger) täglich zu besuchen oder dort zu Übernachten?
Wenn das Regelmässige wohnen von mir dort rauskommen sollte, was können die Konsequenzen für sie und evt. mich sein? Gruss Stefan

Verfasst: 17.11.2006 20:10
von DjTermi
Es ist ja nicht nur entscheiden wie die Kommune oder ARGE darauf reagiert. Im Mietvertrag ist es auch geregelt wie lange jemand Wohnen kann, ohne das die Nebenkosten mit angerechnet werden können. Das amt duldet nach meiner Meinung bis zu 6 Wochen der Aufenthalt

Verfasst: 17.11.2006 20:26
von blade80
Stell dir doch mal die Frage, ob du dort "offiziell " einziehen würdest wenn deine Freundin kein Hartz 4 bekommen würde ;) Dein überwiegender Aufenthalt ( außerhalb Arbeit ) ist eben bei deiner Freundin. Mehr sag ich dazu nicht.