hartz4-hauskontrolle

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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bleppo
Beiträge: 4
Registriert: 17.11.2006 14:04

hartz4-hauskontrolle

Beitrag von bleppo »

hallo und servus,

wie ihr ja alle seht, bin ich ziemlich neu hier. ich möchte einen film in fikitver form als auch dokumentarisch über hartz 4 und den folgen für den einzelnen menschen drehen. im mittelpunkt steht die betrachtungsweise, dass der staat und der betroffene in einer beziehung stehen wie der herr und sein knecht.
für meinen fiktiven kurzfilm möchte ich eine szene drehen, die das thema der kontrollen durch bedarfsermittlerINen behandelt.
es wäre schön, wenn ihr mir hinweise, erfahrungsberichte, informationen geben könntet, wie solch ein besuch abläuft, vielleicht ist einer von euch schon mal davon betroffen gewesen?!
möglicherweise kennt ihr links und informationstellen, wo ich an infos, etc. komme???

ich freue mich über jeden hinweis,

mfg christoph
Gast

Beitrag von Gast »

Hartz IV :Immer mehr Mißbrauch - Kontrolleure überprüfen ALG-II-Empfänger
Von Hanna Kastendieck

Manchmal reicht eine Zahnbürste. Eine Zahnbürste zuviel im Bad eines Hartz-IV-Haushalts. Sören Schülke weiß, was das bedeuten kann. Zwei Zahnbürsten in einem Wasserglas. Das heißt: Hier leben zwei Menschen eng zusammen.

Wenn Schülke Zahnbürsten zählt, hat er einen Verdacht. Der 41jährige ist im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft "Team:Arbeit Hamburg" (Arge) unterwegs. Er kontrolliert Hartz-IV-Empfänger - und findet nicht selten solche, die unberechtigterweise Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen. Bundesweit registrieren die Kommunen immer häufiger Fälle von Hartz-IV-Mißbrauch. Auch in Hamburg. Inzwischen beschäftigt die Arge in der Hansestadt zehn Kontrolleure. Darüber hinaus sind Vermittler, Team- und Standortleiter unterwegs. Allein im Oktober haben die Männer und Frauen mit den blauen Dienstausweisen zirka 500 Haushalte überprüft: vor allem, wenn Anträge Anlaß zum Mißbrauchsverdacht gaben.

Zum Beispiel bei Manfred S., ledig, 58 Jahre alt, deutsch. Laut ALG-II-Antrag lebt er zur Untermiete in einer 50 Quadratmeter großen Wohnung. Bis Juni zahlte die Arge Monat für Monat Miete und Heizkosten. Im Juli stellte Manfred S. einen Antrag auf Fortzahlung. Bei der Kontrolle der Kontoauszüge fiel den Arge-Mitarbeitern auf, daß S. mit dem Verkauf von Wertpapieren 500 Euro verdient hatte. Laut Antrag besaß S. jedoch keine Wertpapiere. Seine Vermieterin habe ihm das Geld geliehen, erklärte er. Doch Manfred S. verwickelte sich in Widersprüche. "Der Verdacht, daß es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft und nicht um eine Wohngemeinschaft handelte, erhärtete sich", sagt Schülke. "In solchen Fällen schauen wir schon mal ins Badezimmer, ob da nicht zwei Zahnbürsten in einem Glas stehen." Denn wer mit einem Partner zusammenlebt, hat offiziell keinen Anspruch auf das ALG II, wenn der Partner über ein eigenes Einkommen oder Vermögen verfügt. "Es gibt Dutzende Paare, die sich pro forma trennen und in Scheinmietverhältnissen leben", sagt Arge-Sprecher Uwe Ihnen. Angaben zu Fallzahlen kann er nicht machen. Mißbrauch finde im Verborgenen statt.

Schülke, Standortleiter der Arge in Lokstedt und Eidelstedt, weiß, wo sich die Suche im Verborgenen lohnt. Er kennt die Unterlagen seiner Klientel bis ins Detail. Er spürt, wenn bei den Antragsstellern etwas faul ist. So wie bei Andreas R., ledig, 40 Jahre alt, selbständiger Fitness-Trainer und als solcher verpflichtet, der Arge monatlich eine Gewinn-Verlust-Rechnung vorzulegen. Darin aufgelistet: tägliche Ausgaben für Benzin. Offenbar hatte der eifrige Fitness-Trainer vergessen, daß er laut Antrag gar keinen Pkw besaß. Schülke überprüfte den Fall. Und stieß auf ein Cabrio; Wert jenseits der 25 000-Euro-Grenze.

......................... weiter abendblatt.de
Gast

Beitrag von Gast »

Zahnbürsten, wehrt euch!

Berliner Aktionsbündnis ruft zu Verhinderung von »Schnüffelbesuchen« der Arbeitsagenturen auf und bietet praktische Hilfestellung beim zivilen Ungehorsam
Jörn Boewe

Freitag morgen 7 Uhr klingelte es bei Berlins Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei. PDS) an der Haustür.

»Guten Morgen, wir sind vom Kontrolldienst des Jobcenters und wollen überprüfen, ob Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben.«
Der Senator dachte wahrscheinlich, das sei ein schlechter Traum. »Ich bin doch gar nicht beim Jobcenter gemeldet«, verteidigte er sich. »Ja, genau das müssen wir ja auch überprüfen...«, erwiderte der freundliche junge Mann vom »Jobcenter Schnüffeldienst«, worauf dem Senator nichts mehr einfiel als recht verdrießlich: »Ach, hören Sie auf – das ist doch Quatsch« über die Wechselsprechanlage zurückzuschnarren.
Quelle: jungeWelt
Gast

Beitrag von Gast »

"Die haben mir nachspioniert"

Wittstocker zeigt Mitarbeiter des Hartz-IV-Amtes wegen Hausfriedensbruches an


DIRK KLAUKE

WITTSTOCK Ein 37-jähriger Wittstocker (Name ist der Redaktion bekannt) hat Strafanzeige gegen zwei Mitarbeiter des Amtes für Arbeitsmarkt gestellt. "Die sind in der vergangenen Woche in meiner Abwesenheit in meiner Wohnung gewesen, und haben die Räume durchsucht", sagte der Mann gegenüber der MAZ. Zunächst hätten sie seinen Vermieter über ihn ausgefragt. "Die haben mir nachspioniert." Der Vermieter habe die Männer dann aus Unwissenheit der Rechtslage auch in die Wohnung gelassen. Er habe auch ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter, "wir sind wie eine große Familie". Man habe keine Geheimnisse voreinander, deshalb könne der Vermieter auch jederzeit in seine gemieteten beiden Räume. "Aber die Männer vom Hartz-IV-Amt haben eindeutig Hausfriedensbruch begangen", meint der Wittstocker, als sie in seiner Abwesenheit seine Räume durchsuchten. Er war nach dem Vorfall im Amt, so der 37-Jährige, und habe die ihm namentlich bekannten Mitarbeiter zur Rede gestellt. Die hätten zugegeben, dass sie in der Wohnung waren - und ihn dann einfach nicht mehr weiter beachtet.
Weiter...
Gast

Beitrag von Gast »

19 konkrete Fälle

Wie es in Wirklichkeit um Hartz IV aussieht

Von Karl Weiss

Was unsere allseits geliebten Politiker mit Hartz IV angestellt haben, kommt nun nach und nach, in kleinen Dosen, ans Tageslicht und bildet eine immer lauter schreiende Anklage gegen dieses System. Hier sind 19 Einzelfälle aus Tausenden, Zehntausenden. Alltag von Hartz IV.


1. Landkreis Würzburg:
Hier hat man sich ein besonderes Mittel ausgesucht, wie man die Zahl der Arbeitslosen verringern kann: Man schiebt sie auf Dauer in nicht existierende Fördermaßnahmen ab. Dazu wird die katholische „Kolping"-Dienstleistung GmbH benutzt. Die Arbeitslosen werden verpflichtet, dort an „Förderungsmaßnahmen" teilzunehmen, die aber gar nicht bestehen. Einer der Arbeitslosen wird zum Unkrat jäten eingesetzt, ein anderer als Küchenhilfe. Das einzige Angebot ist ein Bewerbungskurs, der aber nach wenigen Tagen beendet ist und ein Computerkurs, in dem andauernd von vorne angefangen werden muß, weil ständig neue Teilnehmer eintreffen. Irgendein Zeugnis über diesen Kurs wird nicht ausgestellt. Diese Fördermaßnahme ist unbefristet! Die Teilnehmer bekommen nichts bezahlt, es sind also keine Ein-Euro-Jobs. Die Anwesenheit der Teilnehmer wird mit Stechkarten kontrolliert. Niemand darf vor 5 Uhr abends gehen. Der Landkreis Würzburg entledigt sich einfach seiner Arbeitslosen und bessert die Statistik auf, indem er sie bei der „Kolping" herumgammeln läßt. Es muß vermutet werden, daß die „Kolping" auch noch dafür bezahlt wird.

2. Wie ein Hausbesuch von Schnüfflern vor sich geht, berichtet eine Arbeitslose. Zunächst kämen sie zu zweit und erzwingen Eingang in die Wohnung, indem sie ankündigen, andernfalls würden die Leistungen gestrichen. Vorher haben sie dafür gesorgt, daß die Überweisung des Geldes von diesem Monat noch nicht erfolgt ist. Daruf wird jetzt grinsend hingewiesen. Das könnte sich noch länger hinziehen... Die Zimmer der Mitbewohner werden trotz Protest auch inspiziert. Das Bett sei zu breit, das sei für zwei, das sei eine Bedarfsgemeinschaft, wird dann festgestellt. Dann will man in der dreckigen Wäsche wühlen. Man weist darauf hin, man könne sich den Antrag noch einmal vornehmen und etwas finden, wenn das nicht gestattet werde. Es wird nach Klamotten des anderen Geschlechts gesucht.Dann will man die Untermietgenehmigung des Vermieters sehen, obwohl die Mietquittung längst vorgelegen hat. Dann werden alle Zimmer nachgemessen und durch die Küche geschnüffelt. Das Ergebnis: Wahrscheinlich dürfte die Arbeitslose nun gar nichts mehr bekommen, denn was man da so gesehen habe....

3. Kreis Marburg-Biedenkopf:
Ein Arbeitsloser, der sich bereits aus dem Leistungsbezug abgemeldet hatte, bekam von seinem „Fallmanager" trotzdem eine Arbeitstelle angeboten mit der Drohung, die Bezüge zu streichen, wenn es nicht angenommen würde. Es stellte sich heraus, daß die Bewerbungsfrist bereits eine Woche abgelaufen war, bevor der Fallmanager das Angebot weiterleitete.
Weiterlesen bei: Berliner Umschau
Gast

Beitrag von Gast »

Das geht an die seelische Substanz

Hartz-IV-Hausbesuche: Rosemarie Kaupisch fühlt sich gegängelt


Rosemarie Kaupisch fühlt sich gegängelt. Sie ist Hartz-IV-Empfängerin. Die mit der Betreuung beauftragte Arbeitsgemeinschaft (Arge) habe ihr mitgeteilt, sie müsse sich immer abmelden, wenn sie ihre Wohnung verlässt. Sonst drohe die Kürzung der Leistungen. Helmut Jungclaus, Bereichsleiter der Arge, stellt klar: „Der Fall liegt anders. Wir verwalten Steuergelder, müssen Vorkehrung treffen gegen mögliche Missbrauchsfälle.“

Rosemarie Kaupisch ist 54 Jahre alt. „Man ist zu jung für die Rente, zu alt für den Arbeitsmarkt“, klagt sie. Sie habe lange gearbeitet, zuletzt als Buchhalterin. Nun ist sie Langzeit-Arbeitslose, bekommt seit über einem Jahr das so genannte Arbeitslosengeld II. „Da hat man das Gefühl, seine Würde zu verlieren“, sagt Rosemarie Kaupisch: „Das geht an die seelische und nervliche Substanz.“
Unlängst habe sie Ärger mit der Arge bekommen. Nur weil sie einmal bei der Tochter übernachtet habe, hätte die Arge mit Leistungskürzung gedroht.
Eine Mitarbeiterin der Arge habe ihr mitgeteilt, sie müsse sich immer abmelden, wenn sie ihre Wohnung verlässt. „Das ist doch eine Frechheit“, empört sich Rosemarie Kaupisch: „Muss ich mich abmelden, wenn ich einkaufen gehe?“
Das verneint Helmut Jungclaus von der Arge klar. Aber er betont: „Jeder Wohnortwechsel muss uns unverzüglich mitgeteilt werden.“ Damit soll möglicher Missbrauch von Leistungen bekämpft werden.
Im Fall Kaupisch schildert er die Sachlage aus der Sicht der Arge. Hier sei bei der Arge eine anonyme Anzeige eingegangen, offenbar aus dem näheren Umfeld von Frau Kaupisch. Darin sei behauptet worden, Rosemarie Kaupisch halte sich nicht in ihrer Wohnung in Stade auf, sondern bei ihrem neuen Lebensgefährten im Harz. Am 5. Oktober wurde ein Hausbesuch durchgeführt bei Rosemarie Kaupisch zur Überprüfung der Anschuldigung. Sie wurde nicht angetroffen. Nachbarn berichteten, sie sei im Harz. Am 27. Oktober waren erneut Arge-Mitarbeiter auf Hausbesuch, wieder öffnete niemand auf ihr Klingeln.
Darauf wurde Rosemarie Kaupisch schriftlich in die Arge einbestellt zur Klärung der Sachlage.
„Am 7. November teilte uns Frau Kaupisch telefonisch mit, sie sei in den Harz verzogen“, berichtet Helmut Jungclaus: „Damit war der Fall dann für uns erledigt.“ Die Arge stelle nicht sofort Strafanzeige, wenn anonyme Anzeigen eingehen, betont Jungclaus: „Aber nachgehen müssen wir diesen Anzeigen. Wir unterstellen unseren Klienten nichts Böses. Aber wir sind vom Gesetzgeber beauftragt, mögliche Missbrauchsfälle zu klären. Grundsätzlich gilt, dass jeder Wohnortwechsel uns unverzüglich mitgeteilt werden muss.“

Quelle : tageblatt.de
ViktoriaR.
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Beitrag von ViktoriaR. »

Hallo,

ich hatte solch einen Besuch.
Aber zuvor noch eine kurze Einleitung...

Ich habe eine schulische Ausbildung zu Erzieherin gemacht und Bafog bekommen in dieser Zeit. Dieses Jahr am 15.07 habe ich meine Ausbildung beendet. Natürlich habe ich nicht gleich einen Arbeitsplatz bekommen und da ich ja nur Bafog bekam hatte ich auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 sondern bekom gleich Harz4. Ich bin im September 05 in die 100 qm Wohnung meines Freundes mit eingezogen. Da ich nun arbeitslos wurde, habe ich meine Wohnung am 01. Juli 06 gekündigt, da ich nicht wollte, dass mein Freund von seinen paar Piepen auch noch mich unterstützen muss oder ich ihn anbetteln muss:"Haste mal 30 Euro, ich will mir ne neue Hose, (oder sonst was) kaufen?". Nun gut, gesagt gesucht, gefunden.

Nun habe ich mir natürlich auch keine Gedanken mehr wegen einem möglichen Hausbesuch gemacht, ich dachte, ach wenn ich zum 01.07.06 gekündigt habe und dann zum 01.10.06 meine Wohnung beziehe, werden die doch nicht schon nach ein, zwei Montane vor der Tür stehen...

DENKSTE !

Genau am 16.08.06 standen zwei Männer vor der Türe und wollten sich mal "unsere/ meine Wohngemeinschaft anschauen".

Aber die müssen schon öfter dagewesen sein. Mein Freund und ich hatten getrennte Klingeln. Ich hatte eine Funkklingel, welche gelegentlich neue Batrerien braucht. Zu dieser Zeit ging meine Klingel aber schon 3 Wochen nicht mehr und geklingelt haben die bei meinem Freund... KOMISCH WAS? Also werden die schon öfter da gewesen sein... Naja, gehört habe ich von denen bis lang noch nichts... Aber es war sehr unangenehm und ich kam mir wie ein Schwerverbrecher vor.

Was soll denn sowas, eine eheähnliche Gemeinsachaft hätte doch ech erst zwei Monate später gegolten (September), da wir dann erste ein Jahr zusammen gewohnt hätten....

Ach und noch was! Ich schaue immer aus dem Fenster um zu schauen wer kommt (bei Vertretern z.B. mache ich dann nämlich erst gar nicht auf) aber die zwei Männer haben sich in den Türrahmen gestellt, so dass sie niemand hätte sehen können. Da meine kleine Schwester (6 Jahre alt) sich auch immer in den Türrahmen stellt (um an die Klingel zu kommen ;-) ) habe ich mir natürlich nichts bei gedacht und "zeknautscht" die Tür geöffnet (war halb neun morgens). Naja, alles in einem "blöd gelaufen"...

Aber nun zum Besuch:
Ich machte die Tür auf und wurde erst gefragt: "Sind sie Frau R. ?" "Ja" entgegnete ich.
Dann hatte ich gleich zwei Ausweise vor der Nase (habe gar nicht drauf geschaut, weiß eigentlich gar nicht was da rauf steht) (warum habe ich eigentlich nicht geschaut???? hmm-...)

Dann (wie oben schon gesagt), sagtren die Herren: "Wir würden uns gern mal ihre Wohngemeinschaft anschauen!".
Darauf ich: "Ähm, ich würde mich aber gern noch schnell frisch machen und aufgeräumt habe ich auch noch nicht!"
Die Herren: "Das macht nichts, wir haben schon schlimmeres gesehen"
ich: "Schön sag ich, aber das ist mir dann trotzdem unangenehm!!!"
Die Herren: Stehen schon mit einem Fuß (wörtlich nehmen!!!) in der Tür und fragen: Gehts dort oben hoch?"
Ich: "Ja" und bin total überrumpelt.
Ich denke das ist die Taktik dieser Leute, denn Personen (wie ich) die noch nie Unangenehmlichkeiten mit solch Leuten oder Ämtern hatten wissen gar nicht mehr was sie dann noch "machen oder sagen" sollen!

Gut, die Herren sind hoch gegangen und ich hinterher. Tja, und dann standen wir in der Wohnung... Dazu gesagt, haben wir zwar eine schöne große Wohnung, aber eine Schlauchwohnung und somit sind Zimmer schlecht "zu trennen" bzw. abzugrenzen und zu sagen das ist mein und dieser sein Bereich. Gut, ich habe sie durch die Wohnung zu unserem /meinem Schlafzimmer geführt und ihnen das gezeigt was sie sehen wollten. Zum Schluss wollten sie den Raum meines Freundes sehen, ich wollte es ihnen eigentlich nicht zeigen, nur da die Türklinge kaputt war (ein Henkel der Klinke ist einen Tag vorher kauptt gegangen) konnte ich die Tür nicht richtig schließen und die haben gleich ihre Nasen rein gesteckt.

DIe Herren haben eigentlich die ganze Zeit nichts gesagt, außer zum Schluss: "Mal ehrlich Frau R. sie sind dich ein Paar oder?! Da sagte ich nur noch, nein wir waren eins und sind getrennt und ich ziehe aus". Da wussten die Ämter jedoch noch nicht das ich die Wohnung gekündigt habe. Ich natürlich schiss bekommen, alles eingereicht (auch die Kündigung) und raus !!!!

Nun habe ich seit zwei Monten meine eigene Wohnung (so ein UNSIN, aber das sind halt unser super tollen, finanziell eucht einsparenden Gesetzt!! *lach und abrasten könnte*) und ich habe glücklicherweise nach dreieinhalb Monaten Arbeitslosigkeit eine für ein jahr befristete Arbeitstelle als Erzieherin bekommen....

Noch dazu möchte ich erwähnen, das ich jetzt einen Euro weniger als Harz4 verdiene, obwohl ich nach TVÖD bezahlt werde...

Ja, es ist alles soooooooooooooooooo motivierend..


Liebe Grüße und ich hoffe ich konnte dir helfen
Ich bin kein Fachmann und vertrete nur meine Meinung und meine Moralvorstellungen, jedoch denke ich sollte wir uns nicht alles gefallen lassen !
Gast

Beitrag von Gast »

ViktoriaR. hat geschrieben:Die Herren: Stehen schon mit einem Fuß (wörtlich nehmen!!!) in der Tür...
Der Fuß in der Türschwelle, bevor Du das o.k. für ein Betreten der Wohnung gibst, ist bereits Hausfriedensbruch. Unglaublich.
bleppo
Beiträge: 4
Registriert: 17.11.2006 14:04

Beitrag von bleppo »

hallo victoria, vielen dank für die beschreibung deiner persönlichen erfahrungen. ich habe aber noch ein paar fragen bezüglich der vorgehensweise der bedarfsermittler: blieben sie die ganze zeit zusammen oder trennten die sich auch und du musstest einen aus den augen lassen, da er sich woanders befand?
wie lange brauchten sie ungefähr für ihre besichtigung?
worauf legten sie, deiner meinung nach, ihr hauptaugenmerk bei ihrer besichtigung bzw. welche räume oder möbel schauten sie sich besonders intensiv an?
hast du erlebt, dass sie schubladen öffneten oder sonstige sachen beseite räumten um einen besseren überblick zu erhalten?
hatten sie notizblöcke, möglicherweise auch mit vorgedruckten blättern??
stellten sie sich auch mit richtigem namen vor?

wäre schön, wenn du dich daran noch erinnern könntest..

mfg christoph
bleppo
Beiträge: 4
Registriert: 17.11.2006 14:04

Beitrag von bleppo »

danke auch dir ralf!

mfg christoph
ViktoriaR.
Beiträge: 13
Registriert: 17.10.2006 12:38
Wohnort: Herzberg am Harz

Beitrag von ViktoriaR. »

Hallo Herr Hagemann,

danke für die Info!!! Das wusste ich noch gar nicht!

Nun zu deinen Fragen Christoph...
Also die Herren blieben die ganze Zeit zusammen und alleine lassen musste ich sie auch nicht.
Der "Besuch" kam mir natürlich elendich lang vor, aber ich schätze er hat nur ca. 10 - höchstens 15 Minuten gedauert.
Ja, deine Frage für die sehr interessanten Räume oder Möbel ist schwer zu bantworten, dafür musste ich dir mal eine Raumskizze schicken, ich weiß nur leider nicht wie man das macht. Aber ich hatte ja oben schon erwähnt, dass wir eine Schlauchwohnung haben und sie von daher jeden Raum beglotzen konnten. Also ich hatte den Eindruck, dass sie sich am meisen für das Schlafzimmer und das Badezimmer und das Computerzimmer interessierten. Dazu haben die jedoch keine Fragen gestellt. Wenn man bei uns zur Tür hineinkommt, steht man genau in der Küche. Sie fragten mich nur wo sich meine Räume befinden würden. Da habe ich sie dann auch hingeführt.
Da wir "zu meinen Räumen" durch das Computerzimmer mussten, haben sie als wir zurück gingen einige Fragen zu diesem Zimmer gestellt. z.b. Teilen sie sich diesen Raum? Wem gehört welcher Computer?

Nur dies und am der Tür die Aussage des Herren: Mal ehrlich Frau R.... (siehe oben) kam aus den Müdern der Herren. Ja uns zum Schluss fragten sie nur noch kurz ob die Raum der an der Küche angrenzte meinem "mitbewohner gehören würde". Ich antwortete mit Ja und wollte di Tür schließen, aber dann hatte ich ja die Klinke in der Hand und die Tür sprang auf, so dass sie dort gleich mal einen Blick reinschmissen.Danach sind sie gegangen.

Ja also das war es eigentlich schon. Ich hatte eigentlich nicht die typsiche Durchsuchung. AUßer meinem Küchlschrank, den ich freiwillig zeigte, da ich erst einen Tag vorher zufälligerweise Namenschilder an die Fächer klebte, habe ich nichts und musste auch nichts zeigen was sich in Schränken oder Anrichten befand.

Komischerweise habe ich auch (bis lang) nichts von den Herren oder vom Amt gehört. Wobei mir die ganze Sache sowieso komisch vorkam, da ich ja erst am 15.07.06 arbeitslos wurde und die am 16.08.06 zur Kontrolle kamen. Und wir erst im September ein Jahr zusammen gewohnt hätten und dazu bekam ich für die Wohnung eh nur 180 Euro WARM!!!!!!!!! Bezahlt habe ich jedoch immer 210 Euro warm.
Und jetzt zahle ich für meine neue Wohnung 350 Euro bin Wasser und Heizung. Naja, da ich ja nun eh wieder Arbeit habe, werde ich meine jetztige Wohnung wieder kündigen, da mir das zu viel Geld ist. Und entweder wieder bei meinen Eltern einziehen oder wieder bei meinem Freund.

Ich weiß nur leider immer noch nicht was das ganze soll, denn eine Reaktion auf den Besuch kam ja wie erwähnt nicht.

PS. Sie hatten Notizblöcke und haben sich auch welche gemacht, ob die jedoch bedruckt waren, konnte ich nicht sehen. Nein ich glaube sie stellten sich nicht mit Namen vor, sie hielten nur ihren Ausweis hin und sagten sie seinen die (ich weiß es nicht mehr genau) Bedarfermittler? im Auftrag der Stadt OHA. und wollen sich mal meine Wohngemeinschaft anschauen.

Oh schon wieder so ein langer Text :-( Sorry
Ich bin kein Fachmann und vertrete nur meine Meinung und meine Moralvorstellungen, jedoch denke ich sollte wir uns nicht alles gefallen lassen !
pingpong
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Registriert: 06.11.2006 17:44

Beitrag von pingpong »

Hausbesuch von Amts wegen - Hinweise nach dem Fortentwicklungsgesetz in Kraft seit 01.08.2006

Kein Hausbesuch ohne Verdacht - Grundregeln für Kontrollen bei Arbeitslosengeld 2-Empfängern.

Sozialdetektiv, Betrugsbekämpfer oder schlicht Schnüffler - die Berufsbezeichnung für “Außendienstmitarbeiter zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch” der Hartz-4-Arbeitsgemeinschaften fällt je nach Standpunkt unterschiedlich aus. Durch das seit 1. August 2006 geltende “Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende” (Fortentwicklungsgesetz) sollen alle Behörden, die für die Bewilligung von Arbeitslosengeld 2 zuständig sind, Verdachtsfällen von Leistungsmissbrauch durch einen “Hausbesuch” beim Leistungsempfänger nachgehen.

Zweck-Wohngemeinschaft oder eheähnliche Beziehung?

In der Praxis dienen Kontrollen vor Ort häufig dazu, Angaben der Arbeitslosengeld 2-Bezieher zu Bedarfsgemeinschaften zu überprüfen. Dabei geht es beispielsweise darum, ob Antragsteller tatsächlich allein in ihrer Wohnung leben oder nicht vielleicht doch zusammen mit einem unterhaltspflichtigen Partner. Häufig soll auch geprüft werden, ob die vom Antragsteller angegebene Zweck-Wohngemeinschaft nicht längst schon zu einer eheähnlichen Beziehung geworden ist.

Kontrollen im Grundgesetz-Grenzbereich

Rechtlich sind Kontrollbesuche höchst umstritten. Da das Grundgesetz jedem Menschen den Schutz der Privatsphäre (Artikel 1 und 2) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13) garantiert, sind Wohnungskontrollen von Außendienstmitarbeitern ohne Zustimmung des Hilfsempfängers ausgeschlossen. Das Fortentwicklungsgesetz schreibt Arbeitslosengeld 2-Beziehern jedoch vor, dass sie im Zweifelsfall das Nicht-Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft beweisen müssen (Beweislastumkehr). Wollen sie keine Leistungskürzungen riskieren, bleibt daher oft keine Alternative zur Genehmigung des Kontrollbesuchs. Damit jedoch wird der Schutz durch das Grundgesetz nach Ansicht vieler Kritiker faktisch eingeschränkt.

Routinekontrollen sind nicht zulässig

Bis es zu einer höchstrichterlichen Klärung des Streits um die Beweislastumkehr und Kontrollbefugnisse der Arbeitslosengeld 2-Behörden kommt, dürfte noch einige Zeit vergehen. Daher sind Betroffene gut beraten, wenn sie sich an zwei Grundregeln halten: Erstens sind Hausbesuche nur mit vorheriger Anmeldung zulässig, und zweitens müssen die Kontrolleure einem konkreten Verdacht nachgehen. Reine “Routinekontrollen” sind jedenfalls nicht zulässig. Das stellte unter anderem das Hessische Landessozialgericht klar (Aktenzeichen: L 7 AS 1/06 ER und L 7 AS 13/06 ER).

Nachbarschaftsbesuche sind tabu

Sind die Außendienstmitarbeiter in der Wohnung, dürfen sie sich längst nicht alles ansehen. So kann nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein der Inhalt eines Schrankes nur dann inspiziert werden, wenn der Wohnungsbewohner das erlaubt hat (Weitere Hinweise zu Hausbesuchen unter www.datenschutzzentrum.de ).

Tabu sind auch Ermittlungen im persönlichen Umfeld des Arbeitslosen. So dürfen Außendienstmitarbeiter keine Nachbarn, Postboten oder sonstige dritte Personen zu den Lebensumständen des Antragstellers ohne dessen Zustimmung befragen (Sozialgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 7. Dezember 2005, AZ: S 35 AS 343/05 ER).
ViktoriaR.
Beiträge: 13
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Wohnort: Herzberg am Harz

Beitrag von ViktoriaR. »

Ja, das mit den Gesetzestexten denke ich ist aber auch immer so eine Auslegungssache.
Mich würde echt mal interessieren warum ich einen Hausbesuch hatte. Ich bin zwar in einer Beziehung geswesen und habe eine Wohngemeinsachft angegeben, jedoch teilten wir keinerlei Finanzen oder gar gestanden gegenseitig füreinander ein!!! Jeder zahlte seine Sache selbst und ist dafür auch selbst zusträndig gewesen. Ich habe meinem Freund lediglich das Stromgeld auf sein Konto überwiesen, da es über seinen Namen lief und somit von seinem Konto abgebucht wurde. Aber das hätten die ja an meinen Kontoauszügen sehen können.

Ich finde es sooon blöd, dass man kein Paar sein darf und zusammen wohnen kann ohne das gleich jemand für den anderen eingestehen muss !?
Was soll das, ich denke diese Zeit haben wir hinter uns gelassen.

Wir sind damal zusammengezogen, DAMIT WIR SPAREN und nicht das wir dann auch noch dafür bestraft werden. Ich habe nur 210 Euro WARM, mit Waschmaschienennutzung, Küchennutzung, ach einfach alles gezahlt! Habe aber nur 150 WARM vom Amt bekommen, günstiger kann doch keiner Wohnen!!!!!????
Nun brauchte ich eine Küche, einen Kühlschrank, eine Waschmaschiene, eigne Töpfe ja alles was man als "Anfänger" braucht und ich zahle mehr als das doppelte an Miete !!!!
Was hatte das also jetzt alles für einen Sinn gehabt???????????????????

KEINEN!

Ich hatte nun das große Glück, das ich mir diese ganzen Dinge aus meinem Bekanntenkreis zusammen LEIHEN konnte. Aber hätte ich die Möglichkeit nicht gehabt (und ich muss die Dinge ja auch alle wieder zurück geben!!!!!) hätte ich einen Antrag auf Erstaustattung stellen müssen. Und diese ganzen Kosten zusammen gerechnet, Miete 405 Euro und die Erstausstattung, dafür hätte mir das Amt bestimmt die Wohnung bei meinem Freund 2 Jahre lang mit 150 Euro warm weiterzahlen können!!!! Gesetzt dem falle ich währe so lange arbeitslos geblieben.

Leute, und das sind unnötige Kosten, die den Steuerzahler treffen!!! Also mal ehrlich, wenn Paare nur noch befristete Verträge bekommen und immer Angst haben müssen arbeitslos zu werden, wer zieht dann dann noch zusammen mit der Angst seinen Partner anbetteln zu müssen wenn man sich mal etwas kaufen möchte??????

Und wenn keine Paare mehr zusammenziehen, dann ist das doch eine viel zu hohe Belastung für den Steuerzahler!!! Denn dann müssen zwei Wohnungen gezahlt werden, was viel teurer ist, als wenn man dem Arbeitslosen sein Geld lässt!!!!!
Ich bin kein Fachmann und vertrete nur meine Meinung und meine Moralvorstellungen, jedoch denke ich sollte wir uns nicht alles gefallen lassen !
momu
Beiträge: 4
Registriert: 27.11.2006 17:19

Beitrag von momu »

ja und wie ist es dann wenn ein unangemeldeter Hausbesuch erfolgte und ich nicht da war und dann die Mutter von meinem Vermieter fragte als diese das Grundstück betraten bzw. gerade verlassen wollten was sie suchten bzw. was sie wollten und sie dann befragten und mir meine leistungen ab okt. gänzlich streichten und dann noch Geld zurückfordern ab tag meines einzugs im mai 06 und ich meine erklärung abgab und diese wurde als nicht relevant und unbeachtlich erklärt auf grund der detaillierten angaben des gemachten Hausbesuches also wurde ich völlig rechtlos und entscheidungslos gemacht. mein widerspruch läuft und wurde schon im ansatz bearbeitet jetzt bekam ich ein schreiben wo mir mitgeteilt worden ist das noch weitere unterlagen und auskünfte benötigt werden und dies schon in auftrag gegeben worden ist. nach tel. nachfrage was dies den wäre bekam ich zur antwort ein herr XY würde sich bei mir melden, bis jetzt kam noch gar nichts na mal sehen wie lange es dauert.
Gast

Beitrag von Gast »

Moin
Das ist wie mit der GEZ -
freundlich Grüßen und einen schönen Tag wünschen.
Gute N8
Bangbuex
transo
Beiträge: 3
Registriert: 08.12.2006 09:45

Beitrag von transo »

Bei uns in der Stadt Kaiserslautern bekommt keiner eine Leistung ohne das ein Mitarbeiter von der Stadt bei dir zu Hause war und hat sich deine Wohnung angeschaut, diese Mitarbeiter haben Vordrucke (sind auch meistens Ehemalige Polizei Beamte).

Gruß
Transo
momu
Beiträge: 4
Registriert: 27.11.2006 17:19

Beitrag von momu »

hier einmal ein auszug aus den hinweisen der bundesagentur für arbeit zum thema hausbesuche.


Zitat:
2. Hausbesuche
(1) Außenermittlungen - insbesondere Hausbesuche - können wegen des Ermittlungsgrundsatzes des § 20 SGB X,
wonach eine Behörde Sachverhalte von Amts wegen zu ermitteln hat, erforderlich werden.
(2) Art und Umfang der Ermittlungen richten sich nach § 21 SGB X; hiernach kann sich eine Behörde
der Beweismittel bedienen, die sie nach pflichtgemäßem Ermessen für erforderlich hält.
Sie kann insbesondere
o Auskünfte jeder Art einholen,
o Beteiligte anhören,
o Zeugen und Sachverständige vernehmen,
o schriftliche oder elektronische Äußerung von Beteiligten, Zeugen und Sachverständigen einholen,
o Urkunden und Akten beiziehen,
o den Augenschein einnehmen.
Die Zulässigkeit der Inaugenscheinnahme bildet hierbei die rechtliche Grundlage für die Durchführung von Hausbesuchen.
(3) Aufgrund der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 Grundgesetz hat der Betroffene das Recht,
dem Außendienstmitarbeiter den Zutritt zu seiner Wohnung zu verweigern;
über dieses Recht und die Folgen der Verweigerung ist er zu belehren.
(4) Wegen der Verweigerung des Zutritts zur Wohnung als solcher ist es nicht möglich,
einen Leistungsanspruch nach § 66 SGB I zu versagen,
da für Hausbesuche keine Mitwirkungspflicht im Rahmen des § 60 SGB I besteht.
Es ist allenfalls möglich, die beantragte Leistung abzulehnen, wenn der Sachverhalt nicht anders aufgeklärt werden kann.


http://www.arbeitsagentur.de/zentra.... ... herung.pdf
Gast

Beitrag von Gast »

momu,

definiere bitte "pflichtgemäßes Ermessen". Danke.
:wink:
momu
Beiträge: 4
Registriert: 27.11.2006 17:19

Beitrag von momu »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:momu,

definiere bitte "pflichtgemäßes Ermessen". Danke.
:wink:
Interessante nachfrage

ICH würde sagen wenn ALLE andere Versuche z.B. Vorlegen des Mietvertrages,Versicherungen,Kto.auszüge u.s.w. nicht eine eindeutige Sachlage hervorbringen könnten sie dann.....

ABER ich würde mal sagen jeder für sich legt es sich so aus wie er es sehen will und wie weit er Macht ausüben will und wie weit der SB sich selbst profilieren will (ob da nicht manchmal sogar Wetten abgeschlossen werden) und die armen HB dürfen es ausbaden bzw. müssen darunter leiden

Und wie weit man es sich gefallen läßt bzw. und das ist das ganz schlimme an der ganzen Sache man wird ja nicht wirklich von welcher Seite auch immer nicht aufgeklärt was ist Recht und was ist Unrecht an/zu dieser Sache selbst wenn du verschieden SB fragst bekommt man KEINE eindeutige Antwort und das Gesetz kannst du ganz vergessen (manchmal habe ich den Eindruck die wissen selbst nicht was sie überhaupt beschlossen haben) Und am schlimmsten ist es das manche SB überhaupt nichts zu diesem Thema wissen (oder wissen wollen)!!??

Und das es solche und solche SB gibt weiß ich aus meinen eigenen Erfahrungen

Oder sehe ich es jetzt völlig verkehrt Gegenfrage:wie würdest Du es mir definieren/erklären? :wink: :shock:
Gast

Beitrag von Gast »

Und da kommen leider sehr viele, besonders angelernte SB ins Schwimmen:
Verwaltungsverfahrensgesetz
§ 40 Ermessen


Ist die Behörde ermächtigt, nach ihrem Ermessen zu handeln, hat sie ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten.
Das hilft keinem.
Pflichtgemäßes Ermessen, Verhältnismäßigkeit, Übermaßverbot

Im Alltag ist die Rechtslage nicht immer eindeutig. Daher verfügen die Behörden in vielen Fällen über einen Ermessensspielraum. Damit ist ihnen nicht freigestellt, beliebig oder gar willkürlich zu handeln, sie müssen vielmehr nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden.

Verhältnismäßigkeit, Übermaßangebot

Dabei müssen sie neben dem Gleichbehandlungsgebot ein weiteres wichtiges rechtsstaatliches Gebot beachten, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, anders ausgedrückt das Übermaßverbot. Das bedeutet, dass eine Behörde in die Rechte eines Bürgers nur so weit eingreifen darf, als es erforderlich ist, und dass der Zweck und die Mittel in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen müssen.
Quelle: Verwaltung online

Hm, viel zu lesen...
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 20 [Verfassungsgrundsätze - Widerstandsrecht]

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
Ups, schwierig...

Und dann gibt es noch diverse Gesetze und Gerichtsurteile, die da reinspielen, da müßte man zur Beantwortung schon Jurist sein.

Ich sage immer: "Hauptsache Mensch bleiben!" :wink:
Gast

Beitrag von Gast »

Wenn ich das alles lese, glaub ich das alles nicht .... Sozialstaat Deutschland .... von wegen ....

"Eine Schande was aus diesem Land geworden ist" (Zitiere hier mal meinen Grossvater)
momu
Beiträge: 4
Registriert: 27.11.2006 17:19

Beitrag von momu »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Und da kommen leider sehr viele, besonders angelernte SB ins Schwimmen:
Ich sage immer: "Hauptsache Mensch bleiben!"
:wink:

Was wahrscheinlich auch gewollt ist, und neuanfänger haben es bestimmt auch nicht wirklich leicht bekommen Druck von oben und eventl. von unten

aber das was ich nun gar nicht verstehe das sie nur nach Aktenlage entscheiden ohne jemals ein Wort mit dem HB gesprochen haben und den Prüfdienst mit der fadenscheinigen Begründung "Ihre tatsächlichen Lebens-und Wohnverhältnisse" zu überprüfen,nach dem schon ein Bewilligungsschreiben zugegangen ist, ist schon ganz schön schwerer Tabak.
Aber am schlimmsten der HB wußte davon nichts und war zu diesem Termin auch nicht anwesend da wurde doch mal so ganz nett und freundlich der Nachbar gefragt.
Daraufhin wurde die Leistung eben mal so gänzlich eingestellt und es wurde für die bereits gezahlten Leistungen eine Rückforderung gestellt.

Und die "Stellungnahme" des HB wurde als UNBEACHTLICH dargestellt.
Also kam wie es kommen mußte ein 2.mal der Prüfdienst,

diesen hat man erst einmal gefragt mit welchen Verdacht er den komme "ja also ich auftrag von Arge bekommen" mmmhhh
das sie es doch gar nicht unangemeldet dürfen lt. gesetz " doch doch wir dürfen das schon wir machen nichts ungesetzliches" aha
ja was sie denn wissen wollten " na wg.Untermietvertrag und wer Hauptmietvertrag hat " ja wieso liegt doch schon alles im Amt und außerdem hätte doch das Amt auch noch andere Möglichkeiten zu prüfen Kto.-Auszüge, Versicherungunterlagen u.s.w. die alle auf einen Namen laufen.
"ja wie das nun ist, ob Vermieter auch in Whg. regelmäßig ist" mmhh er ist im gesamten Haus wohnhaft und in diese Zimmer kommt er auch schon wenn man das möchte,aber glaub mal man ist niemand rechenschaft schuldig mit wem man seine Freizeit verbringt oder? und wenn Haus verlassen wird werden Zimmer verschlossen. und außerdem nach ...jahren eheähnlichen verhältnis in XY weiß man was für rechtl.Konsequenzen es hat wenn man es nicht melde und natürlich würde man Bescheid geben wenn sich an dieser Situation sich was ändern sollte.
"ja und wie ist das jetzt mit der Miete" ja also die dürfte man jetzt erstmal aussetzen aber der Vermieter, wenn auch gut Freund, tritt nun langsam auf die Füße wann den nun mal wieder Miete gezahlt wird. "mmmhhh alles klar"
Entweder sie wollten nicht in die Whg. oder sie haben es schlicht vergessen keine Ahnung.
Ja und als letzter Satz von diesen Prüflingen kam noch "ja also so wie es aussieht würde man mal sagen der Bescheid müßte zu Gunsten des HB gehen"
Ja da schauen wir mal und wartet auf den Bescheid der Arge

na wie gesagt es gibt solche SB,HB,Prüfdienste als auch solche genauso
Fee69
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Registriert: 29.12.2006 11:59

Beitrag von Fee69 »

hallo,
ich hab jetzt auch so einen "hausbesuch" hinter mir.
ich hatte eine benachrichtigung im briefkasten, da der herr vom amt schon ein paar mal hier war. ich war zwar nicht gerade begeistert von der tatsache das ein fremder meine wohung "durchsucht", aber da ich nichts zu verbergen habe und alles ordnungsgemäß gemeldet ist hab ich es halt über mich ergehen lassen.
zuerst machte er einen ganz netten eindruck und ich dachte mir das es ja gar nicht so schlimm ist. es wurden halt die üblichen fragen zur wohnung gestellt:
wie hoch ist die miete etc... er hat sich sogar entschuldigt das er mich das noch einmal fragen muß, obwohl mein mietvertrag ja schon beim job center vorliegt. anschließend wollte er alle räume sehen, die ich ihm auch gezeigt habe. im schlafzimmer angekommen, machte er die bemerkung das es hier drinnen ganz schön kalt sei (hab mir dann nur gedacht, mensch junge, ich hab ja auch das fenster gekippt. schon mal was davon gehört das man auch mal lüftet? aber nachdem der herr bis dahin ziemlich nett war, hab ich auch nichts gesagt. allerdings bin ich im nachhinein überzeugt das er mit dieser aussage nur andeuten wollte das ich wohl nicht of in meiner wohung sei.) aber lest selbst warum ich dieser meinung bin und wie es weiter ging.
danach hat er dann die küche begutachtet. küche ist vielleicht zu viel gesagt, da ich mir seit meinem einzug in die wohnung noch keine leisten konnte. ich habe halt nur einen kühlschrank, mikrowelle und so nen kleinen elektrokocher mit 2 herdplatten und das nötige kochgeschirr sowie kaffeemaschine, wasserkocher. den restlichen küchen-krempel hab ich noch in umzugs kisten im boden verstaut. aber ich muß sagen, mir reicht das völlig, da ich noch in diesem jahr aus deutschland auswandere und ich nicht einsehe mir da extra noch eine neue küche zu kaufen. und außerdem ich bin single und koche eh nicht so oft und wenn dann meistens nur mikrowellen-gerichte. es war halt auch nicht viel im kühlschrank drin, weil ich erst wieder einkaufen muß. und schließlich ist es ende des monats und da ist sowieso meistens gähnende leere im geldbeutel. ich glaube jeder der mit algII auskommen muß, kann ein lied davon singen.

jedenfalls mutierte, der bis dahin nette herr zu einem fiesen kleinen ....
auf einmal fragte er, ob ich eine beziehung hätte und evtl. bei meinem freund wohnen würde. ich habe ihm dann gesagt das ich keinen freund habe und glücklicher single bin. er meinte dann nur, das er das fragen muß, da er schon einige male versucht hat mich zu erreichen, ich aber nie zu hause war. und außerdem wäre es sozialbetrug wenn ich mich überwiegend bei meinem freund aufhalten würde.
ich habe ihm dann noch mal versucht klar zu machen das ich keinen freund habe und das ich, nur weil ich arbeitslos bin, noch lange nicht verplichtet bin 24 std. am tag in meiner bude zu hocken. er meinte darauf nur das es halt auffällig wäre wenn man nicht oft zu hause ist. ich gehe halt viel raus, allerdings wußte ich nicht das dies verboten ist wenn man algII bezieht!?!
und was kann ich dafür, wenn er ausgerechnet dann vorbeikommt wenn ich nicht da bin. wer unangemeldet kommt, muß eben damit rechnen das keiner zu hause ist.
nachdem er mich dann zum 10. mal gefragt hat, ob ich nicht doch einen freund habe, ist mir dann der kragen geplatzt. ich meinte dann nur, das ich in zukunft buch darüber führe , wie--wann--und warum ich meine wohung verlasse und dies dann wöchentlich beim job center vorlege.
seine antwort darauf war, das ich das nicht in den falschen hals bekommen soll. aber wie bitte soll ich das verstehen?
mir ist ja vollkommen klar das er nur seinen job macht und die leute belehren muß, allerdings kam das bei ihm mehr wie eine unterstellung rüber.
aber der ober-hammer war seine letzte bemerkung, als er meinte, "sie können ja raus gehen soviel sie wollen, aber doch nicht sooo oft. und er wäre auch abends schon ein paarmal vorbeigefahren, da hätte auch nie licht gerannt!!" ich stand da wie gelähmt und mir fehlten echt die worte.
wird man da jetzt schon überwacht wie bei der stasi?
1. hab ich im wohnzimmer aussen-rollos, die ich abends schließe und 2. brauche ich keine "festbeleuchtung" in den restlichen zimmern, wenn ich auf der couch liege und ferseh schaue.
ich bin immernoch fassungslos über diesen satz. zum glück ist er dann gegangen ansonsten hätte ich ihn mit einem tritt hinausbefördert.

bis jetzt habe ich diese hausbesuche recht neutral betrachtet, aber ich glaube nicht, das ich beim nächsten mal noch einmal die tür öffnen würde.

da macht man schon alles ordnungsgemäß und trotzdem versuchen sie einem ans bein zu pinkeln.

in diesem sinne, wer algII bezieht......immer schön zu hause bleiben und vor allem abends immer schön die lichter anmachen damit die herren vom amt sehen können ob ihr auch schön brav zu hause seit.
ich glaub als nächstes gibt noch elektronische fußfesseln für arbeitslose.
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