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angeblich Abmahnung bekommen -- Nie erhalten

Verfasst: 17.11.2006 10:09
von luku
Als ich dieser Tage wegen einiger Unstimmigkeiten zur Arge musste, bekam ich von meinem Gegenüber zu hören, ich hätte ja wohl bis jetzt nichts unternommen, um mir eine neue Bleibe zu suchen und das obwohl ich von ihm schon am 07.06.06 eine Abmahnung diesbezüglich bekommen habe. Ich habe mir diese Abmahnung zeigen lassen. ICH HABE SIE WIRKLICH NICHT!!! Für meinen Gesprächspartner in der Arge steht aber fest: Die Abmahnung ist in seinem Ordner, es ist keine Rücksendung der Post dabei (also das der abgeschickte Brief nicht zugestellt werden konnte) und das bedeutet für die Arge, ich habe diese Post!!! Punkt. Aus. Basta.
Ich habe ihm gesagt, das ich das eine Frechheit finde. Ich habe dieses Schreiben nicht, und nun?? Er meint, ich soll Widerspruch einlegen. Aber wahrscheinlich werde ich kein Recht bekommen, weil er die Unterlagen ja in der Akte hat.
Frage: Schreibe ich jetzt den Widerspruch und schicke in an die betreffende Arge oder wie funktioniert das???
Vielen Dank.

Re: angeblich Abmahnung bekommen -- Nie erhalten

Verfasst: 05.12.2006 17:27
von micha86
luku hat geschrieben:Als ich dieser Tage wegen einiger Unstimmigkeiten zur Arge musste, bekam ich von meinem Gegenüber zu hören, ich hätte ja wohl bis jetzt nichts unternommen, um mir eine neue Bleibe zu suchen und das obwohl ich von ihm schon am 07.06.06 eine Abmahnung diesbezüglich bekommen habe. Ich habe mir diese Abmahnung zeigen lassen. ICH HABE SIE WIRKLICH NICHT!!! Für meinen Gesprächspartner in der Arge steht aber fest: Die Abmahnung ist in seinem Ordner, es ist keine Rücksendung der Post dabei (also das der abgeschickte Brief nicht zugestellt werden konnte) und das bedeutet für die Arge, ich habe diese Post!!! Punkt. Aus. Basta.
Ich habe ihm gesagt, das ich das eine Frechheit finde. Ich habe dieses Schreiben nicht, und nun?? Er meint, ich soll Widerspruch einlegen. Aber wahrscheinlich werde ich kein Recht bekommen, weil er die Unterlagen ja in der Akte hat.
Frage: Schreibe ich jetzt den Widerspruch und schicke in an die betreffende Arge oder wie funktioniert das???
Vielen Dank.
Ist zwar schon einige Zeit her, aber muss trotzdem mal was sagen.

Ich möchte der ARGE nichts unterstellen aber na ja, die Post macht auch Fehler. Ihr könnte bei dem Widerspruch am Ende schreiben:

- "Wenn Sie der Meinung sind mir die Unterlagen zugestellt zu haben, so senden Sie mir bitte Ihrem nächsten Schreiben gleich eine Kopie des gerichtsverwertbaren Beweises über die Zustellung mit"

So in der art ;P

Deswegen sollte man auch immer wichtige Sachen mit "Einschreiben - Rückschein" versenden.

(Ich weiß nicht ob der Satz auch bei Ämtern hilft da sie ja Behörden sind, aber sie befinden sich nicht auf einem rechtsfreien Boden deswegen denke ich dass es keine Probleme geben wird) (sprich sie können deswegen keine Sanktionen durchführen nur weil die post nicht angekommen ist)

Grüße

Verfasst: 05.12.2006 17:33
von nonsens
Der Beweis über die Zustellung ist wirklich manchmal Hilfe bei solchen Sachen.

Habe das auch mal gemacht, als man uns unterstellte, wir hätten nicht reagiert, obwohl wir die Post nie zu Gesicht bekamen.

Die Aufforderung im Widerspruch, uns doch eine nachweisliche Kopie der Zustellung des Briefes zu zeigen/übersenden/vorzulegen zeigte Wunder.

Dem Widerspruch wurde dann stattgegeben. Denn auch wenn viele sowas behaupten, kann man den Rest der HartzIV Empfänger nicht mit denen abstempeln, die bei sowas wirklich lügen ^^

Verfasst: 05.12.2006 17:37
von DjTermi
Kurz und Knapp:
Das AMT ist in der Beweisspflicht, nicht Du !!!

Verfasst: 05.12.2006 18:22
von nonsens
DjTermi hat geschrieben:Kurz und Knapp:
Das AMT ist in der Beweisspflicht, nicht Du !!!
schön wie du das gesagt hast :D

Verfasst: 05.12.2006 18:29
von micha86
Joa, zum „dahin-schmelzen“ :-)

Verfasst: 05.12.2006 19:22
von DjTermi
Ja Leute da bekomme ich auch ein Hals wenn da meine Kollegen sowas immer sagen " Lieber Kunde" beweisen Sie es mir. Ich sags nun Krass und hoffe der Flunk schaut wech. Die bekommen ihren Arsch auf gut Deutsch nicht hoch und lassen andere die Arbeit machen tzz tzz tzz

@micha86 nonsens

Ihr seid bekloppt ( mit ein lächeln im gesicht ) , nicht wörtlich gemeint so aus jux gemeint, hoffe ihr versteht das ;)

Verfasst: 05.12.2006 19:26
von nonsens
DjTermi hat geschrieben: @micha86 nonsens

Ihr seid bekloppt ( mit ein lächeln im gesicht ) , nicht wörtlich gemeint so aus jux gemeint, hoffe ihr versteht das ;)
jo und dat is auch gut so, das wir dat sind :D, neee dat versteht keiner falsch ;)