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Kinderbetreuungskosten auch Rückwirkend??

Verfasst: 16.11.2006 18:16
von superrico
Hallo Leute,

Ich bin seit ca 4 Monaten in einer Weiterbildungsmaßnahme, habe auch vor Beginn einen Antrag für die Übenahme von Kinderbetreuungskosten ausgefüllt. Aber ich hab nie Antwort bekommen.

Nun hab ich lange genug gewartet, werd morgen mal zur ARGE und mal nachfragen was nun los ist.

Vieleicht ist der Antreg wieder verschollen(hab da schon meine erfahrungen gemacht). Wenn dies der Fall sein sollte, kann ich einfach einen neuen Antrag rückwirkend stellen??
Oder ist dies nicht möglich und ich muß hoffen das sich der erste Antrag wieder anfindet?

Wäre ja viel einfacher wenn ich einfach einen neuen Antrag einreiche.

sag schon mal danke für eure Antworten...


Euer Rico

Verfasst: 16.11.2006 19:50
von D_C
Hallo superrico,

wenn der erste Antrag verschollen ist, wirst du beweisen müssen dass du ihn abgegeben hast.

Gruß
DC

Verfasst: 16.11.2006 19:57
von superrico
Na toll,

kann es sein das es der gleiche Antrag war der auch die Fahrkosten beinhaltet?

... is schon so lange her.

An sonsten wüsst ich net wie ichs beweisen soll, hab alles mit der Sachbearbeiterin zusammen gemacht. Vieleicht hat sie es ja noch bei sich im PC stehen..

Na ma schauen was morgen rauskommt

Danke nochmal..

Rico

Verfasst: 17.11.2006 21:18
von superrico
Hallo nochmal,

Wer heut bei der ARGE, Gott sei dank ist nix verloren gegangen..
Die haben wiedermal nur aneinander vorbei gearbeitet.

..jedenfallst soll das jetzt alles seinen Gang gehen und ich hab ne fette Nachzahlung zu erwarten, aber ich glaubs erst wenn es auf dem Kontoauzug lese.