Ausbilung, trotzdem kein Alg2?
Verfasst: 16.11.2006 15:05
Hallo.
Ich habe das Forum durchforstet, aber keinen Fall wie meinen gefunden.
Also. Ich bin 21, habe eine abgeschlossene betriebliche Ausbildung, habe 1 Jahr Alg 1 bekommen und müsste nun Alg 2 beantragen.
Die werten Damen am Empfang meinten aber, dass ich wahrscheinlich gar nichts kriege, weil meine Eltern für mich zuständig sind. Stimmt das auch, wenn man eine abgeschlossene Ausbildung hat?
Nebenbei hab ich einen 400Euro Job. Aber das reicht vorne und hinten nicht da meine Eltern auch mal locker fast 300 Euro Miete verlangen und auch kein Kindegreld für mich bekommen.
Meine Eltern sind beide Berufstätig, aber würden nicht dulden das ich da wohne ohne meine Miete abzudrücken. Also würden mich auch unter keinen Umständen mehr unterhalten. Eigene Wohnung wird ja mittlerweile auch sehr schwierig... und ich weiss auch nicht was schwere soziale Gründe sind. Das meine Eltern mich nicht unterhalten wollen? Klar ich könnte es einklagen, nur dann wird das zusammenleben erst Recht unerträglich. Oder das ich mit meinem Stiefvater nicht klar komme und da früher einige "Vorkommnisse" stattfanden? Aber auch das möchte ich niemanden auf die Nase binden.
Also wie steht es um mich? Alg 2 ja oder nein?
Ich habe das Forum durchforstet, aber keinen Fall wie meinen gefunden.
Also. Ich bin 21, habe eine abgeschlossene betriebliche Ausbildung, habe 1 Jahr Alg 1 bekommen und müsste nun Alg 2 beantragen.
Die werten Damen am Empfang meinten aber, dass ich wahrscheinlich gar nichts kriege, weil meine Eltern für mich zuständig sind. Stimmt das auch, wenn man eine abgeschlossene Ausbildung hat?
Nebenbei hab ich einen 400Euro Job. Aber das reicht vorne und hinten nicht da meine Eltern auch mal locker fast 300 Euro Miete verlangen und auch kein Kindegreld für mich bekommen.
Meine Eltern sind beide Berufstätig, aber würden nicht dulden das ich da wohne ohne meine Miete abzudrücken. Also würden mich auch unter keinen Umständen mehr unterhalten. Eigene Wohnung wird ja mittlerweile auch sehr schwierig... und ich weiss auch nicht was schwere soziale Gründe sind. Das meine Eltern mich nicht unterhalten wollen? Klar ich könnte es einklagen, nur dann wird das zusammenleben erst Recht unerträglich. Oder das ich mit meinem Stiefvater nicht klar komme und da früher einige "Vorkommnisse" stattfanden? Aber auch das möchte ich niemanden auf die Nase binden.
Also wie steht es um mich? Alg 2 ja oder nein?