1 Euro job obwohl man nebenbei arbeitet??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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*Whitejoy*
Beiträge: 1
Registriert: 15.11.2006 15:40

1 Euro job obwohl man nebenbei arbeitet??

Beitrag von *Whitejoy* »

Hey
Ich bin eine alleinerziehende Mutti und seit 3 Wochen arbeitslos, ohne anspruch auf alg 1.
Meine Tochter ist 5 Jahre alt.
Sie geht von 8-12 Uhr in den Kindergarten.
Ich arbeite 2 Tage die Woche in einem Betrieb...
ca.15 Stunden...
Nun soll ich einen 1 Euro job machen...

Is das ok??

Hat von euch jemand da schon Erfahrungen gemacht?

ich schnall das nicht.. :?:

Lieben gruß...
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Ein nebenjob geht vor ein 1€ job
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
peddy
Beiträge: 11
Registriert: 16.11.2006 13:39

Beitrag von peddy »

Das ist nicht ganz richtig.Du kannst dazu verpflichtet werden neben deinem bereits vorhandenen Mini Job auch einen 1 Euro Job zu machen.
Der Sinn ist es ja das du so schnell wie möglich aus dem Hartz4
raus kommst.Und deshalb bist du eben dazu gezwungen nebenher soviel zu tun wie es möglich ist.

Solltest du es nicht machen können aus irgendwelchen Gründen ,musst du das belegen.Mit Attesten etwa
Tja so ist das leider.War gerade heute bei der Beratung und da wurde es mir erklärt.

lg Peddy
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Wenn in der Eingliederungsvereinbarung drin steht das er ein 1€ job annehmen muss geht der natürlich vor. Ansonsten aber nicht. Das ist dann endscheidung des AV

Denn 1.-€ job soll eigentlich (inoffiziell) dennen dienen die garnichts haben ;)
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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