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58er Regelung

Verfasst: 14.11.2006 21:36
von hans.gehder
Hallo Blade!Ich habe heute gelesen das Du Für ALG II der richtige Mann bist,und wenn es Dir möglich ist bitte ich um eine Antwort von Dir,Danke!
Ich habe festgestellt das auch einige Members, aus den ARGE,s hier vertreten sind,und da hätte ich gleich mal an diese eine Frage:Ich bin ALG II Empfänger,und möchte die 58er Regelung beantragen,daß heißt ich kann unter erleichterten Bedingungen mein ALG II bekommen,wenn ich so bald wie möglich in Rente gehe,da ich einen sogenannten 1€Job habe,betrifft meine Frage diesen,kann ich wenn ich in die 58er Regelung komme diesen aufgeben?
Ich danke für Euere Antworten!
Gruß Hans! :idea:

Verfasst: 15.11.2006 19:08
von blade80
Hallo,

ich bin leider kein Arbeitsvermittler sonder nur jemand aus der Leistungsabteilung. Mit Arbveitsvermittlung habe ich nur bedingt was zu tun, es kommt hinzu dass ich nur fuer Kunden unter 25 Jahre zuständig bin. Kann daher leider nix genaues sagen.

Mfg

Verfasst: 16.11.2006 17:43
von hans.gehder
blade80 hat geschrieben:Hallo,

ich bin leider kein Arbeitsvermittler sonder nur jemand aus der Leistungsabteilung. Mit Arbveitsvermittlung habe ich nur bedingt was zu tun, es kommt hinzu dass ich nur fuer Kunden unter 25 Jahre zuständig bin. Kann daher leider nix genaues sagen.

Mfg
Danke Blade!
Hat sich erledigt,mußte heute zum Personalbetreuer kommen,von der ARGE wurde angerufen,ich könne aufhören wann ich wolle,und das war sofort.
Gruß Hans! :D :D