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ALG II
Verfasst: 14.11.2006 20:45
von cutterpillar
Hallo,
hab bis 01.11.06 Arbeitslosengeld I erhalten. Habe heute von meiner Krankenkasse einen Brief erhalten worin mir mitgeteilt wurde das ich dort auch nur bis zum ob. gen. Datum versichert war. Daraufhin rief ich bei der Agentur für Arbeit an, worauf man mir mitteilte das diese nicht mehr für mich zuständig sei. Ich solle bei der ARGE vorstellig werden. Bin in keinster Weise vorher aufgeklärt worden. Habe natürlich jetzt gehörig bammel davor das man mir ein Versäumnis anhängen will, da ja schon ein paar Tage seit dem ins Land gegangen sind.
Wie verhalte ich mich am besten
Gruß Cutterpillar
Verfasst: 14.11.2006 21:22
von DjTermi
Du hast doch ein Bewilligungsbescheid von der Agentur für Arbeit bekommen, da steht genau drin wie lange die Leistungen gezahlt werden. Somit stimmt es schon das Sie sagen das Sie nicht mehr zuständig sind. 1 Monat hast Du ja i.n.d Regel Versicherungs-rückwirkenden Schutz. Denn Antrag auf ALG II solltest Du schnell einreichen.
Verfasst: 14.11.2006 21:39
von cutterpillar
Djtermi,
ich danke dir recht herzlich für die schnelle Hilfe. Bin jezt etwas beruhigter, obwohl wenn ich den Kommentar von Ralf Hagelstein lese in Bezug auf die ARGE: alles schriftlich, nicht alleine hin und niemals etwas vor Ort unterschreiben..... Hm!? Restzweifel bleiben. Werde mich morgen in die Höhle des Löwen begeben. Hoffentlich geht alles glatt.Werde Bericht erstatten.
Nochmals vielen Dank.
Gruß Cutterpillar
Verfasst: 14.11.2006 21:49
von DjTermi
Hallo,
Blade und ich sind Sachbearbeiter ich mehr für ALG I und Blade für ALG II und ich kan dir aus Erfahrung sagen: Keinen wird denn Kopf abgebissen. Ich weiß das Blade auch sehr viele Kunden zu betreuen hat, und das er auch noch kein( ich hoffe es *g , nein hat er nicht) den Kopf abgerissen hat.
Ich weiß zwar nicht wo Ralf Hagelstein geschrieben hat , dass man nicht allein gehen soll, vielleicht in Bezug wenn es um Zeugen geht dann kann ich das noch verstehen. Also keine Angst , es wird schon schief gehen !!
Verfasst: 15.11.2006 07:49
von gelöscht-001
Hallo DjTermi,
Habe jetzt erst gelesen das du Sachbearbeiter beim AA bist, ich finde das
sehr gut von Dir das Du trotzdem mit Rat und Tat zur Seite stehst.
Also mal ein großes Lob an manche Sachbearbeiter vom AA, gibt eben
doch noch gute

.
Gruß Ata Rebell
ALG II
Verfasst: 15.11.2006 15:31
von cutterpillar
Hallo DjTermi,
wollte nur kurz Bericht über den heutigen Verlauf bei der ARGE erstatten. Lief alles sehr gut. Muß jetzt nur eine Menge von Papieren ausfüllen. Bleibe etwas stecken bei der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschft. Lebe in keiner Lebensgemeinschaft. Hast du vielleicht auch hierzu einen Tip oder jemand anderes ?
Gruß Cutterpillar
Verfasst: 15.11.2006 16:33
von DjTermi
Ach.... sie Lebt noch *g ...Da ich aus dem Bereich ALG I komme, kenne ich den Antrag ja nicht. Aber wenn Du in keiner Lebst , Nein ankreuzen ?!?
Verfasst: 15.11.2006 19:15
von blade80
es gibt ( zumindest bei uns ) zusatzblätter duie mit einem Erstantrag auf ALG II ausgehämdigt werden in denen es eben um diese Lebensgemeinschaft geht. Du musst der ARGE glaubhaft widerlegen dass ihr keine eheähnl. Gemeinschaft o.ä. seid.
mfg