Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Hallo,
hab bis 01.11.06 Arbeitslosengeld I erhalten. Habe heute von meiner Krankenkasse einen Brief erhalten worin mir mitgeteilt wurde das ich dort auch nur bis zum ob. gen. Datum versichert war. Daraufhin rief ich bei der Agentur für Arbeit an, worauf man mir mitteilte das diese nicht mehr für mich zuständig sei. Ich solle bei der ARGE vorstellig werden. Bin in keinster Weise vorher aufgeklärt worden. Habe natürlich jetzt gehörig bammel davor das man mir ein Versäumnis anhängen will, da ja schon ein paar Tage seit dem ins Land gegangen sind.
Wie verhalte ich mich am besten
Du hast doch ein Bewilligungsbescheid von der Agentur für Arbeit bekommen, da steht genau drin wie lange die Leistungen gezahlt werden. Somit stimmt es schon das Sie sagen das Sie nicht mehr zuständig sind. 1 Monat hast Du ja i.n.d Regel Versicherungs-rückwirkenden Schutz. Denn Antrag auf ALG II solltest Du schnell einreichen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Djtermi,
ich danke dir recht herzlich für die schnelle Hilfe. Bin jezt etwas beruhigter, obwohl wenn ich den Kommentar von Ralf Hagelstein lese in Bezug auf die ARGE: alles schriftlich, nicht alleine hin und niemals etwas vor Ort unterschreiben..... Hm!? Restzweifel bleiben. Werde mich morgen in die Höhle des Löwen begeben. Hoffentlich geht alles glatt.Werde Bericht erstatten.
Hallo,
Blade und ich sind Sachbearbeiter ich mehr für ALG I und Blade für ALG II und ich kan dir aus Erfahrung sagen: Keinen wird denn Kopf abgebissen. Ich weiß das Blade auch sehr viele Kunden zu betreuen hat, und das er auch noch kein( ich hoffe es *g , nein hat er nicht) den Kopf abgerissen hat.
Ich weiß zwar nicht wo Ralf Hagelstein geschrieben hat , dass man nicht allein gehen soll, vielleicht in Bezug wenn es um Zeugen geht dann kann ich das noch verstehen. Also keine Angst , es wird schon schief gehen !!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo DjTermi,
wollte nur kurz Bericht über den heutigen Verlauf bei der ARGE erstatten. Lief alles sehr gut. Muß jetzt nur eine Menge von Papieren ausfüllen. Bleibe etwas stecken bei der Verantwortungs- und Einstehensgemeinschft. Lebe in keiner Lebensgemeinschaft. Hast du vielleicht auch hierzu einen Tip oder jemand anderes ?
Gruß Cutterpillar
Ach.... sie Lebt noch *g ...Da ich aus dem Bereich ALG I komme, kenne ich den Antrag ja nicht. Aber wenn Du in keiner Lebst , Nein ankreuzen ?!?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
es gibt ( zumindest bei uns ) zusatzblätter duie mit einem Erstantrag auf ALG II ausgehämdigt werden in denen es eben um diese Lebensgemeinschaft geht. Du musst der ARGE glaubhaft widerlegen dass ihr keine eheähnl. Gemeinschaft o.ä. seid.