Bausparer ...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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verharzt
Beiträge: 2
Registriert: 14.11.2006 07:48

Bausparer ...

Beitrag von verharzt »

Ich habe regelmässig von meinen Eltern Geld über 2 jahre hinweg geliehen, grössere Summen, da ich wegen mentaler schwierigkeiten nicht viel arbeiten kann momentan

meine eltern wollten deshalb vor ein paar monaten meinen bausparer haben, sozusagen als schuldenrückzahlung, habe also meinen bausparer auf ihren namen überschrieben, aber eben als schuldentilgung bei meinen eltern

ich überlege mir jetzt doch, hartz zu beantragen, weil mein erwerbsunfähigkeitsrentenantrag schon sehr lange läuft und ich keine ahnung habe, wie lange das noch dauern kann

kann es sein, dass die das rückwirkend überprüfen und mich dumm anmachen, weil die denken ich hätte geld verschoben um besser harz zu bekommen, wobei, ist ja nicht verboten bausparer als schuldenrückzahlung zu benutzen, oder ?
verharzt
Beiträge: 2
Registriert: 14.11.2006 07:48

Beitrag von verharzt »

keine meinung dazu ?
war aber so, regelmässig bar von eltern geld erhalten auf die hand, dafür dann den bausparer den eltern gegeben als schuldentilgung sozusagen

den bekomme ich auch so schnell nicht wieder, eigentlich überhaupt nicht wieder, also dürfte es doch kein problem sein, dass ich ihn mal hatte, jetzt ist er definitiv weg, meine eltern haben ihn dauerhaft genommen und werden ihn auflösen und das geld nehmen wenn laufzeit zuende ist als ersatz und rückzahlung ür die vielen geldbeträge, die sie mir geliehen haben
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Schuldentilgung vor Beantragung von AlgII ist erlaubt und sinnvoll. Es kann durchaus sein, dass die ArGe das überprüft und anzweifelt, aber wenn dem so ist, können Sie sich immer noch wehren.
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