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Vermittlungsgutschein abgelehnt, Arbeitsaufnahme verhindert

Verfasst: 14.11.2006 04:00
von Gast
Hallo

Ich habe ein wirklich großes Problem. Ich bin 22 Jahre alt und mein
Hartz 4 Antrag wurde abgelehnt, weil meine Eltern 200 Euro zuviel verdienen. Ich bekomme also keine Leistungen vom Staat und bin wieder beim Arbeitsamt.

Nun habe ich endlich einen passenden Job als Bürofachkraft (was ich also gelernt habe) gefunden. :D :D :D

Das Problem ist nur, ich benötige für diesen Job einen Vermittlungsgutschein, weil es eine private Arbeitsvermittlung ist. Also bin ich zum Arbeitsamt gegangen um dort einen Vermittlungsgutschein zu bekommen. Doch leider fehlanzeige.

Mein Arbeitsvermittler von der Arbeitsagentur hat mir erklärt, das ich keinen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein habe, da ich keine staatlichen Leistungen erhalte.

Und weil ich keinen Vermittlungsgutschein bekommen habe, konnte ich meinen neuen Job nicht antreten. Ich bin wirklich zutiefst entäuscht und sehr verärgert. :x :x :x

Es heißt doch immer man soll arbeiten gehen, aber wenn man die möglichkeit hat, dann wird gleich ein Strich durch die Rechnung gemacht. Arbeit ade und ich bin wieder zuHause ohne einen Job.

Ich bin halt zutiefst vom Arbeitsamt entäuscht, das die mich so in stich lassen, hätte ich wirklich nicht erwartet. Und eine Arbeitsaufnahme dank der Arbeitsagentur verhindert wurde, weil ich keinen Vermittlungsgutschein bekamm. Warum soll man sich überhaupt noch Arbeit suchen?

Hat jemand die gleichen erfahrungen gemacht wie ich? Oder wie kann man sich durchsetzen damit man einen Vermittlungsgutschein bekommt?

Für jeden Rat bin ich wie immer sehr dankbar.

Verfasst: 14.11.2006 09:21
von sweetkill
ja mein Freund hatte genau das gleich Problem wie du er war auch nicht mehr Krankenversichert weil er keine Leistungen bezogen hat hat ihm das keiner mehr bezahlt.
Er hat das mit derArbeitsvermittlung so geklärt das er sich selber bei der Firma beworben hat also nicht über die Arbeitsvermittlung und konnte dann den Job auch ohne den Vermittlungsgutschein antretten.


MFG Sweetkill

Verfasst: 14.11.2006 13:06
von Gast
@sweetkill

Danke erstmal für deinen Rat. Aber bei mir ist es so das mir der private Arbeitsvermittler nicht die Firma nennen will. Warscheinlich deshalb weil er dann einen großen verlust bei der Vermittlungsgebühr machen würde.

Weil dann währe ja die passende Stelle belegt und er müsste auf die Vermittlungsgebühr verzichten. Verstehst du???

Gibt es vielleicht irgend einen Weg, wie ich an einen Vermittlungsgutschein herankomme?

Verfasst: 14.11.2006 15:13
von DjTermi
Für Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II liegt die Ausstellung des Vermittlungsgutschein im ermessen Ihres zuständigen Arbeitsvermittlers. Der Vermittlungsgutschein ist eine "Kann Leistung" !!

Verfasst: 15.11.2006 03:08
von Gast
Und warum ist das so? Ich meine das ist doch wirklich ungerecht.

Verfasst: 15.11.2006 08:30
von Melinde
Hallo Zoni01
Finde ich auch nicht gut aber leider hat geltendes Recht nicht immer was mit Gerechtigkeit zu tun.
Gruss

Verfasst: 15.11.2006 11:53
von DjTermi
Wenn jemand keine Leistung mehr bekommt ist es für mich verständlich das er auch kein Anspruch auf ein Vermittlungsgutschein hat, wer soll das alles zahlen wenn ALLE einen haben wollen ?