Harz 4 mein Auto
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Harz 4 mein Auto
Ich komme jetzt in den harz 4 und habe ein neues Auto ein Jahr alt zahle 225,- im Monat Jetzieger Wert 11,000 euro darf ich es behalten oder was dürfen die von mir verlangen ich zahle es ja ab und gehört mir nicht und muß ich überhaubt ein wertgutachten beschaffen.
Alleinstehend?
Dann ergibt sich eine interessante Rechnung:
Monatsrate der Finanzierung: 225,-
Steuer + Versicherung: mind. 70,- (Vollkasko ist Pflicht wegen Finanzierung)
Inspektionen: mind. 30,- (auch Pflicht wegen Garantie)
Sprit bei 1000km im Monat: ca. 80,-
Ergibt zusammen. 405,-
Finanziert von Hartz 4 (345,-)
Ein erstaunliches Beispiel für Sparsamkeit. Oder für Geldvermehrung....
Dann ergibt sich eine interessante Rechnung:
Monatsrate der Finanzierung: 225,-
Steuer + Versicherung: mind. 70,- (Vollkasko ist Pflicht wegen Finanzierung)
Inspektionen: mind. 30,- (auch Pflicht wegen Garantie)
Sprit bei 1000km im Monat: ca. 80,-
Ergibt zusammen. 405,-
Finanziert von Hartz 4 (345,-)
Ein erstaunliches Beispiel für Sparsamkeit. Oder für Geldvermehrung....
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Noch einmal zum Auto ich habe schon einiege Jahre Leasing Wagen der alte ist mit dem Neuen nur getauscht worden samt schulden ob ich nur noch vier Jahre abbezahle oder oder acht das ist doch egal und noch dazu habe ich drei Kinder es währe doch mein Problem wie ich die Raten zusammen Kriege oder nicht. danke
Ein angemessenes Auto oder Motorrad ist für jeden Erwerbsfähigen der Bedarfsgemeinschaft nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Schließlich sollen Sie als Arbeitnehmer flexibel sein - und für eine neue Arbeitsstelle ggf. pendeln können. Die Prüfung der Angemessenheit hat unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (Größe der Bedarfsgemeinschaft, Anzahl der Pkw im Haushalt, Zeitpunkt des Erwerbs) zu erfolgen. Autos, bei denen ein Verkaufserlös abzüglich etwaiger noch bestehender Kreditverbindlichkeiten von maximal 5.000 Euro erreichbar ist, werden nicht als Vermögen berücksichtigt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.