Harz 4 mein Auto

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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steini082000
Beiträge: 2
Registriert: 13.11.2006 17:09
Wohnort: Neumünster

Harz 4 mein Auto

Beitrag von steini082000 »

Ich komme jetzt in den harz 4 und habe ein neues Auto ein Jahr alt zahle 225,- im Monat Jetzieger Wert 11,000 euro darf ich es behalten oder was dürfen die von mir verlangen ich zahle es ja ab und gehört mir nicht und muß ich überhaubt ein wertgutachten beschaffen.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Ein "angemessenes" Auto, also eines was Sie bei der Berechnung von AlgII behalten dürfen, darf einen Wert von 5000,-€ haben.
Gast

Beitrag von Gast »

Auch bitte mal im Forum suchen.

Wohnen sie auf der Alm und kommen im Winter nur mit dem Geländewagen in den nächsten Ort, darf es auch mal € 10.000,- wert sein.

Einzelfallbetrachtung.
MichaelW
Beiträge: 111
Registriert: 12.04.2006 22:33
Wohnort: Extertal

Beitrag von MichaelW »

Alleinstehend?
Dann ergibt sich eine interessante Rechnung:
Monatsrate der Finanzierung: 225,-
Steuer + Versicherung: mind. 70,- (Vollkasko ist Pflicht wegen Finanzierung)
Inspektionen: mind. 30,- (auch Pflicht wegen Garantie)
Sprit bei 1000km im Monat: ca. 80,-

Ergibt zusammen. 405,-

Finanziert von Hartz 4 (345,-)

Ein erstaunliches Beispiel für Sparsamkeit. Oder für Geldvermehrung....
steini082000
Beiträge: 2
Registriert: 13.11.2006 17:09
Wohnort: Neumünster

Beitrag von steini082000 »

Noch einmal zum Auto ich habe schon einiege Jahre Leasing Wagen der alte ist mit dem Neuen nur getauscht worden samt schulden ob ich nur noch vier Jahre abbezahle oder oder acht das ist doch egal und noch dazu habe ich drei Kinder es währe doch mein Problem wie ich die Raten zusammen Kriege oder nicht. danke
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Ein angemessenes Auto oder Motorrad ist für jeden Erwerbsfähigen der Bedarfsgemeinschaft nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Schließlich sollen Sie als Arbeitnehmer flexibel sein - und für eine neue Arbeitsstelle ggf. pendeln können. Die Prüfung der Angemessenheit hat unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (Größe der Bedarfsgemeinschaft, Anzahl der Pkw im Haushalt, Zeitpunkt des Erwerbs) zu erfolgen. Autos, bei denen ein Verkaufserlös abzüglich etwaiger noch bestehender Kreditverbindlichkeiten von maximal 5.000 Euro erreichbar ist, werden nicht als Vermögen berücksichtigt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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