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Bekommen wir nun evtl Probs wegen Miete?

Verfasst: 13.11.2006 15:23
von Nadine Sch.
Hallo,
Wir hatten bis einschl. September ALG2 bekommen.
Mein Freund hat von 23.08.2006 bis kommenden 26.11.2006 bei einer Zeitarbeitsfirma gearbeitet.
Hat er evtl. Anspruch auf ALG1?
Wenn nicht wie mach ich das nun mit der Arge?...Wir haben uns im glauben, das die Auftragslage weiterhin gut bleibt bei dieser Firma, die dies uns auch so gesagt hat (wir glauben bald keinen mehr), ein Haus gemietet was natürlich mehr an Miete kostet als die Wohnung die wir noch haben.
Mietübernahme regulär bei der Arge 500 Euro inkl. Nebenkosten.
Hausmiete aber 600 Euro inkl. Nebenkosten.
Jetzt haben wir natürlich einen Mietvertrag ab 1.1.2007 und möchten auch gerne dieses Haus weiterhin mieten, das es für 4 Personen in 3ZKB zu eng wurde...haben 2 Kids ein Junge und ein Mädchen, die sich in einem Kinderzimmer nur fetzen :(
Bekommen wir jetzt da Probleme, weil wir nicht bei der Arge nachgefragt haben?

LG Nadine

Verfasst: 13.11.2006 15:38
von DjTermi
Tja, mit offenden Karten spielen, aber die Wohnung ist zu gross und das wird euch das Amt auch sagen. Ihr hättet nicht gleich wenn man direkt Arbeit hat Pläne wegen umzug machen dürfen.
Ihr müsst euchmal schlau machen was euch denn zu steht, wenn es zu gross ist: Ja, dann gibts Ärger mit der ARGE.

Verfasst: 13.11.2006 22:33
von Nadine Sch.
Naja was kann denn passieren?
Mir wurde damals nur gesagt, das es um den einen Betrag geht und nicht um die Größe :/
Ich geh ja auch noch auf 400 Euro Job arbeiten wovon ich 160 Euro habe, davon kann ich ja die 100 Euro, die das Haus mehr kostet bezahlen?!?

Aus dem neuen Mietvertrag komm ich definitiv nicht raus, haben uns kundig gemacht...

Verfasst: 14.11.2006 01:33
von submarin
Ich weiss nicht, ob das Haus zu gross ist: Wieviele qm hat es denn?
Wieviele qm hatte Ihre bisherige Wohnung?

Muss ein Arbeitnehmer, der eine neue Arbeit aufnimmt, immer im Blick haben, welche Kosten evtl. von einer Behörde getragen werden, wenn er mal arbeitslos wird? Denke mal, nein.

Gesetzlich ist das so geregelt, SGBII §22, dass bei einem nicht genehmigten Umzug die Kosten der bisherigen Wohnung übernommen werden. Somit besteht m.E. höchstens das Risiko, dass die Differenz zur bisherigen Miete nicht übernommen wird.

Ich würde raten, mir Hilfe bei einer Sozialberatungsstelle zu suchen, Adressen unter:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx

Aufgrund der Kündigungsfristen und der Tatsache, dass Sie ja gerade die Situation nicht rückgängig machen können, halte ich einen Widerspruch bei Ablehnung der Übernahme der realen Mietkosten für erfolgreich, zumindest für 6 Monate.

Verfasst: 14.11.2006 15:32
von DjTermi
Muss ein Arbeitnehmer, der eine neue Arbeit aufnimmt, immer im Blick haben, welche Kosten evtl. von einer Behörde getragen werden, wenn er mal arbeitslos wird? Denke mal, nein.
Das sehe ich anders, wenn man im Bezug von ALG II ist, und nicht 12 Monate gearbeitet hat , hat man kein Anspruch auf ALG I somit kann die ARGE verlangen das man wieder auszieht wenn man wieder Arbeitslos wird. Darum sollte man sich meiner Meinung schon drüber gedanken machen was ist "wenn".

Verfasst: 15.11.2006 20:55
von Nadine Sch.
Das Haus hat 95 qm und die Wohnung hat 85 qm...