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Angerechnet oder nicht ?
Verfasst: 13.11.2006 15:06
von Azze
Habe zurzeit einen Job bei ner Zeitarbeitsfirma, muss aber immernoch ergänzend ALG2 beantragen. Bei der Firma bekomme ich zusätzlich zum Gehalt einen Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkostenersatz. Beides ist Steuerfrei wird mir als Netto ausgezahlt. Sind diese Leistungen nun Zweckgebundene Einnahmen und werden somit nicht auf das ALG2 angerechnet oder werden diese doch angerechnet ?
Verfasst: 13.11.2006 16:48
von D_C
Hallo Azze,
beim Verpflegungsmehraufwand bin ich nicht sicher, weil Leistungen für die Verpflegung im Regelsatz enthalten sind. Fahrtkosten wären wohl nur zweckgebunden, wenn dir exakt die Fahrtkosten erstattet werden, die du auch ausgibst. Da ja allgemein maximal 6 Monate eine Mobilitätshilfe gewährt werden kann, denke ich mal das auch dieser Betrag angerechnet wird.
Zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
Gruß
DC
Verfasst: 14.11.2006 03:33
von Gast
Azze,
hier beurteielen die Sozialgerichte die Sache bisher uneinheitlich.
Suche mal auf
www.sozialgerichtsbarkeit.de nach für dein Bundesland gültigen Entscheidungen.