Angerechnet oder nicht ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Angerechnet oder nicht ?
Habe zurzeit einen Job bei ner Zeitarbeitsfirma, muss aber immernoch ergänzend ALG2 beantragen. Bei der Firma bekomme ich zusätzlich zum Gehalt einen Verpflegungsmehraufwand und Fahrtkostenersatz. Beides ist Steuerfrei wird mir als Netto ausgezahlt. Sind diese Leistungen nun Zweckgebundene Einnahmen und werden somit nicht auf das ALG2 angerechnet oder werden diese doch angerechnet ?
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
Hallo Azze,
beim Verpflegungsmehraufwand bin ich nicht sicher, weil Leistungen für die Verpflegung im Regelsatz enthalten sind. Fahrtkosten wären wohl nur zweckgebunden, wenn dir exakt die Fahrtkosten erstattet werden, die du auch ausgibst. Da ja allgemein maximal 6 Monate eine Mobilitätshilfe gewährt werden kann, denke ich mal das auch dieser Betrag angerechnet wird.
Zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
Gruß
DC
beim Verpflegungsmehraufwand bin ich nicht sicher, weil Leistungen für die Verpflegung im Regelsatz enthalten sind. Fahrtkosten wären wohl nur zweckgebunden, wenn dir exakt die Fahrtkosten erstattet werden, die du auch ausgibst. Da ja allgemein maximal 6 Monate eine Mobilitätshilfe gewährt werden kann, denke ich mal das auch dieser Betrag angerechnet wird.
Zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html
Gruß
DC
Inmitten von Schwierigkeiten, liegt immer eine Insel von Möglichkeiten
Azze,
hier beurteielen die Sozialgerichte die Sache bisher uneinheitlich.
Suche mal auf www.sozialgerichtsbarkeit.de nach für dein Bundesland gültigen Entscheidungen.
hier beurteielen die Sozialgerichte die Sache bisher uneinheitlich.
Suche mal auf www.sozialgerichtsbarkeit.de nach für dein Bundesland gültigen Entscheidungen.