Seite 1 von 1

Leistungsentzug bei Versagen der Mitwirkungspflicht

Verfasst: 12.11.2006 21:42
von EarlGrey
Wer kennt das auch?

Wenn man von der ARGE darum gebeten wird, Unterlagen nachzureichen, wird in dem Brief auch immer gleich mit Leistungsentzug bei Versagen der Mitwirkungspflicht gedroht und der entsprechende Gesetzestext in Kopie mit angehängt.

Warum wird man denn gleich so hingestellt, als wäre man nicht gewillt, diese Pflicht zu erfüllen?

Mitunter konnte man die Unterlagen noch gar nicht nachreichen (z.B. weil das Gehalt noch nicht überwiesen wurde). Wir haben z.B. immer rechtzeitig alles nachgereicht und waren noch nie auffällig, aber da wird man offenbar mit anderen auf eine Stufe gestellt.

Ich empfinde das als sehr unangenehm und es ist Geldverschwendung, jedes Mal so viel Papier zu verschicken.

Wer sieht das auch so?

Gruß
Earl

Verfasst: 12.11.2006 21:59
von Melinde
Hallo EarlGrey
Diese Hinweise musst Du nicht persönlich nehmen, sie sind immer gleich dabei damit jeder nachlesen kann ob und warum er sich daran halten soll was gefordert wird.
Als die EDV in Verwaltungen Einzug hielt träumte man noch vom "papierlosen Büro". Das Gegenteil ist eingetreten.
Gruss