Hartz4 nach Elternzeit - Welche Unterlagen werden gebraucht?
Verfasst: 12.11.2006 21:37
Hallo,
während meiner Elternzeit war ich zu Hause und wir haben Hartz4 bekommen, da mein Partner arbeitslos ist. Zum 1.10. war ein Folgeantrag fällig. Seit September war ich während der Elternzeit teilzeit wieder tätig, aber habe nicht genug verdient, um den Bedarf unserer BG zu decken. Im Folgeantrag habe ich auch angegeben, daß ich jetzt Teilzeit und ab November wieder Vollzeit arbeite. Ebenso habe ich die Lohnbescheinigungen an die ARGE geschickt.
Nun kommt erneut Post von der ARGE, die jetzt endlich unseren Antrag vom 21.9. bearbeiten und sie wollen meinen Arbeitsvertrag haben. Wir hatten telefonisch gefragt, wozu das nötig sei, erhielten aber keine Auskunft.
Weiß jemand, wozu sie den brauchen? Ich fühle mich nicht ganz wohl dabei, den dahin zu schicken. Hat denn der mit der Sache zu tun? Ich schicke doch die Lohnbescheinigung meines Arbeitgebers hin. Als ich nach meinem ersten Kind wieder arbeitete musste ich den Arbeitsvertrag auch nicht hinschicken. Hat sich da in den Bestimmungen was geändert?
Außerdem wollen sie natürlich nochmal die Zusatzblätter 2.1 und 2.2 ausgefüllt haben, kein Problem, aber warum nochmal das Zusatzblatt 3 mit den Angaben zum Vermögen? Wir haben doch beim Folgeantrag alle Angaben gemacht.
Wer kann uns helfen? Ich fühle mich so dumm.
Gruss
Earl
während meiner Elternzeit war ich zu Hause und wir haben Hartz4 bekommen, da mein Partner arbeitslos ist. Zum 1.10. war ein Folgeantrag fällig. Seit September war ich während der Elternzeit teilzeit wieder tätig, aber habe nicht genug verdient, um den Bedarf unserer BG zu decken. Im Folgeantrag habe ich auch angegeben, daß ich jetzt Teilzeit und ab November wieder Vollzeit arbeite. Ebenso habe ich die Lohnbescheinigungen an die ARGE geschickt.
Nun kommt erneut Post von der ARGE, die jetzt endlich unseren Antrag vom 21.9. bearbeiten und sie wollen meinen Arbeitsvertrag haben. Wir hatten telefonisch gefragt, wozu das nötig sei, erhielten aber keine Auskunft.
Weiß jemand, wozu sie den brauchen? Ich fühle mich nicht ganz wohl dabei, den dahin zu schicken. Hat denn der mit der Sache zu tun? Ich schicke doch die Lohnbescheinigung meines Arbeitgebers hin. Als ich nach meinem ersten Kind wieder arbeitete musste ich den Arbeitsvertrag auch nicht hinschicken. Hat sich da in den Bestimmungen was geändert?
Außerdem wollen sie natürlich nochmal die Zusatzblätter 2.1 und 2.2 ausgefüllt haben, kein Problem, aber warum nochmal das Zusatzblatt 3 mit den Angaben zum Vermögen? Wir haben doch beim Folgeantrag alle Angaben gemacht.
Wer kann uns helfen? Ich fühle mich so dumm.
Gruss
Earl