E-Bay Verkäufe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
AT750RD07

E-Bay Verkäufe

Beitrag von AT750RD07 »

Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem:

In den letzten drei Monaten habe ich für einen Bekannten bei E-bay Artikel im Wert von ca. 550.- Euro verkauft.
Da ich ich diesen Monat noch Hartz IV beziehe, hat mir das Landratsamt jetzt einen Bescheid zukommen lassen, dass ich den gesamten Betrag zurückzahlen müsste. Da dies alles als Einkommen gerechnet würde.
Daraufhin habe ich der Sachbearbeiterin eine Eidesstattliche Erklärung meines Bekannten vorgelegt, die Bestätigt das er das Geld von mir bekommen hat. Gegen den Bescheid habe ich sofort Widerspruch eingelegt!
Es kann doch nicht sein, dass ich mir zum Bsp. eine Jeans für 50.- Euro kaufe und diese daraufhin wieder veräußere, weil sie mir evtl. zu klein ist!!!
:?:
Finanzstasi-ist-überall

Die Finanzstasi ist überall

Beitrag von Finanzstasi-ist-überall »

Wie hat denn das AA von Deinen Ebayverkäufen erfahren?

Wenn Du Deinen eigenen Kleiderschrank bei Ebay entrümpelst, darf Dir kein AA der Welt etwas abziehen! Wenn Du für andere verkaufst, sieht das schon wieder gewerblich aus!
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo,
erfahren hat es das Landratsamt durch den Folgeantrag den du ja alle 6 Monate stellen musst. (INCL Kontoauszüge der letzten drei Monate) In Puncto E-bay ist es genau so wie ich es geschrieben habe ( Wenn du eine Jeans für 5 Euros kaufst und diese dann nicht passt und sie auf dem selben Wege wieder verkaufst, werden die 5 Euro als EINKOMMEN gerechnet!!!
Wie pervers ist unser Staat eigentlich???

Gruss an alle Hartz IV geschändeten

Alex
sanni
Beiträge: 9
Registriert: 25.10.2005 08:44

Beitrag von sanni »

Hallo,
also ich hab einen Folgeantrag gestellt und brauchte keine Auszüge vorlegen. Das ist so ein furchtbarer Staat geworden mit Ihrm blöden HARTZ 4 es kann doch wohl nicht wahr sein wenn ich etwas verkaufe, das es angerechnet wird!

Nur mal ein Beispiel unser Auto muß weg zu alt da bekommen wir noch was dafür! Und das Geld für den anderen Wagen eventuell vom AssiAmt!?
#Haha das ich nicht lache :roll: :wink:
H. Reich-Förster

Kontoauszüge

Beitrag von H. Reich-Förster »

Kleiner Tipp zu den Kontoauszügen:

Wenn auf dem Auszug Posten drauf sind, die die AA nix angehen:

Nen kleinen Betrag abheben und danach noch nen 2ten Auszug ziehen (am Kontoauszugdrucker). Dann steht auf dem 2ten Auszug nur der Posten mit der Barauszahlung.

Bei mir hat die AA es bisher akzeptiert, wenn ich nur den letzten Auszug vorgelegt/eingereicht hab.

Gruss HRF
ebayer

Beitrag von ebayer »

Mein Tipp:

Melde das nächste Mal einen Ebay-Account auf deine Oma an und schon sind alle Probleme aus der Welt! :) :D :lol:
Gast

Beitrag von Gast »

Moin Moin,

schlaues Kerlchen ebayer, hier geht es nicht um die Accounts und wem diese gehören sondern um das dazugehörige Konto. Der Account selbst kann auf deinem Namen bleiben, nur müsste man die halt die Zahlung anders regeln b.z.w. ein anderes Konto (Oma, Eltern etc.) angeben.

Gruß Alex
AT750RD07

Genau so ist es!!!

Beitrag von AT750RD07 »

Wenn es nur der Acount wäre, gäbe es keine Probleme!!


Das absolut perverse an dieser Sache ist ja nur, dass alle Einnahmen als Verdienst gerechnet werden.

Fazit:
In Zukunft gehen alle E-Bay Verkäufe auf ein anderes Konto und Ruhe ist.

Unser Staat will betrogen werden und genau so bekommt er es!!!


Traurig aber nötig!!!


Gruß Alex
Gast

Beitrag von Gast »

Hast du eine Freundin/Freund dem tu trauen kannst, lasse alle verkäufe über sein/Ihr Konto laufen!
Ich habe ein Konto und darüber geht alles Amtliche und meine Freundin hat eins worüber ich alles andere laufen lasse.
PS: Sie bekommt kein Hartz4!
Gast

Beitrag von Gast »

Hallo nur durch zufall binn ich hier drauf gestoßen.

Ich weis nicht was ihr für ein problem habt mit konten schaft euch ein 2 konto an.
Ich verkaufe auch sachen bei ebay die gehen auf konto 2 davon werden kleine rechnungen beglichen super keiner fragt und ich habe ruhe.

Bevor jetzt wieder alle sagen ich habe ja ein konto und auser dem stehe ich in der schufa und ich bekomme kein 2 konto.ich stehe in der schufa ich bekomme Harz 4 und ich habe ein 2 konto es leuft auch auf meinem namen also bitte jeder der Harz 4 bekommt sollte anfangen mal ein wenig kreativ zu werden und nicht immer nur jammern.
ebayer

Beitrag von ebayer »

Hi, für mich war es logisch, daß bei Omas Ebayaccount natürlich auch Omas Konto angegeben wird, alles andere würde wohl keinen Sinn machen, gelle...! :wink: :) :lol:
lliissaaddii

Re: E-Bay Verkäufe

Beitrag von lliissaaddii »

Hallo!

Ich kaufe und verkaufe bei Ebay und habe auf die Fragen danach bei meiner Sachbearbeiterin geantwortet. Alles, was ihr in eurem persönlichen Rahmen verkauft - Kleidung, Haushaltsgegenstände etc - ist eure Sache und nach dem Gesetz ist das OK!

Ich male sogar die Kontoauszüge extra schön bunt an und schreibe darunter, was ich verkauft habe und was ich mir dafür angeschafft habe, falls die mal wieder blöde fragen.

Also, privat könnt ihr verkaufen, was ihr wollt - wenn es natürlich in höhere Summen geht, ist das nicht OK. Bei mir kam bisher nix naxh!
Gruß
Lisa
Gast

Du irrst Dich

Beitrag von Gast »

Hallo Lisa,

du irrst Dich leider gewaltig!!!
bei mir ging es insgesamt um 525,00.- Euro in Beträgen von 12-330 Euro.
Das LA hat die Berechtigung laut Gesetz alle Einnahmen als Eikommen anzusehen.
Nur auf Grund der von mir vorgelegten Eidesstattlichen Erklärung habe ich nun die Chance, dass ich es nicht zurück zahlen muss.
Ich habe bereits mit einem Fachanwalt für Sozialrecht gesprochen.
Die ganze Sache ist jetzt bei der Widerspruchsstelle und ich hoffe bis Ende November einen Bescheid zu erhalten. Danach geht die Sache dann zum Sozialgericht!

Also bitte aufpassen, jede Einnahme egal wie gering sie auch ist, wird als Eikommen gerechnet!!!!!
Sobald ich weitere Informationen habe, gebe ich euch Bescheid.

Liebe Grüße von einem Hartz IV geschädigtem

Alex :D
hartzerkäse

Was ist eigentlich mit den Nebeneinkünften von Politikern???

Beitrag von hartzerkäse »

Wenn alle Menschen vor dem Grundgesetz gleich sind, dann stellen sich doch wohl dringend folgende Fragen:

Was wurde aus der Anfrage zu den zum Teil massiven Nebeneinkünften von Politikern / Abgeordneten?

Was wurde aus den Ermittlungen zum Fund der Kokainspuren in den Toiletten des Reichstags?

Hat ein gewisser Laurentz Maier die über 80000 Euro aus diversen Nebeneinkünften wie versprochen an ein Kinderheim gestiftet?

Was wurde aus den Vorwürfen zu Nebeneinkünften von Herrn Sigmar Gabriel?

Jaja meine Herren...Fragen über Fragen, auf die es nie eine Antwort geben wird...!

Von den Arbeitslosen wird jedoch völliges offenlegen sämtlicher persönlicher Daten gefordert und illegal durchgeführt!

Meiner Meinung nach ist hier das Verfassungsgericht gefordert, damit endlich einmal den Paragraph 1 des Grundgesetzes eingehalten wird! :oops:
shahri
Beiträge: 1
Registriert: 07.11.2005 11:05
Wohnort: NRW

Beitrag von shahri »

War heute meinen Hartz 4 Antrag verlängern, habe auch ein paar private Verkäufe gemacht, hab jetzt wo ich das bei euch gelesen habe etwas bammel bekommen.. Mein Gott wenn ich ein gelesenes Buch oder irgendetwas von meinem Sohn verkaufe warum wird das angerechnet? Ist ja nicht so viel, immer so um 7 - 10 Euro.. Kaufe ja auch immer was anderes dafür?
Wenn ich Arbeit hätte wäre alles um einiges leichter echt!!!
Macht mich echt total traurig, die veranlassen ja echt das man das Geld wo anders hin überweisen tut...
Gast

Beitrag von Gast »

ebay muss angegeben werden, weil ebay ein nebenjob ist, aber die sollten mal alles neu nachrechnen, denn nach dem gestz darfst du 160 euro plus 15 prozent verdienen, allerdings nicht über 400 euro!!!
Gast

Re: Was ist eigentlich mit den Nebeneinkünften von Politiker

Beitrag von Gast »

hartzerkäse hat geschrieben:Wenn alle Menschen vor dem Grundgesetz gleich sind, dann stellen sich doch wohl dringend folgende Fragen:

Was wurde aus der Anfrage zu den zum Teil massiven Nebeneinkünften von Politikern / Abgeordneten?

Was wurde aus den Ermittlungen zum Fund der Kokainspuren in den Toiletten des Reichstags?

Hat ein gewisser Laurentz Maier die über 80000 Euro aus diversen Nebeneinkünften wie versprochen an ein Kinderheim gestiftet?

Was wurde aus den Vorwürfen zu Nebeneinkünften von Herrn Sigmar Gabriel?

Jaja meine Herren...Fragen über Fragen, auf die es nie eine Antwort geben wird...!

Von den Arbeitslosen wird jedoch völliges offenlegen sämtlicher persönlicher Daten gefordert und illegal durchgeführt!

Meiner Meinung nach ist hier das Verfassungsgericht gefordert, damit endlich einmal den Paragraph 1 des Grundgesetzes eingehalten wird! :oops:
Ich kann Dir nur voll und ganz zustimmen
Gruß Alex
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