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problem mit arge und meinen Kindern

Verfasst: 12.11.2006 10:05
von dogger
hallo ich habe folgendes prob. Erstmal zur Situation:


meine frau und ich sind beide h4. meine Frau macht gerade eine schulung durch die arge mit anschließendem 3 monatigem praktikum. ihre schule dauert bis um 15 uhr. Wir haben 2 Kinder 6 und 3. der große geht zur schule hat um 11.40 schluß und der kleine ist im Kindergarten bis um 12. Ich bringe sie beide hin und bin zu hause mache den haushalt und hole den kleinen aus dem kindergarten um 12. der große kommt immer mit nur er geht alleine nach hause.

jetzt will die arge das ich arbeite 1€ job oder nen halbtagsjob haben sie mir auch angeboten. nur ich wäre dann nicht zu hause wenn die kinder schluß haben. als ich versuchte dem das klarzumachen das es nicht geht egen betreuung der kinder meinte er dann habe ich auch keinen anspruch mehr auf h4. ich kann zwischen 8 und 12 arbeiten 3 stunden muß ich laut gesetz. darf ich die arbeit als unzumutbar abweisen wenn sie ausserhalb der zeit ist. der kleine ist ja nicht mehr unter 3 jahre.

eine oma ist da die auf die aufpassen kann nur wohnt die 15km von hier und ich kann die beiden doch nicht bus fahren lassen alleine obwohl der von der arge am telefon meinte mein großer kann ja auf den kleinen aufpassen während der fahrt und den kleinen abholen.

bin dankbar für jede antwort

Verfasst: 12.11.2006 11:53
von D_C
Hallo Dogger,

der 'Große' kann mit Sicherheit nicht auf den Kleinen aufpassen und ihn abholen. Gibt es die Möglichkeit den Kleinen länger im Kindergarten zu lassen und den Großen in einem Hort anzumelden?
Wenn nicht, lass dir beides schriftlich geben. Also vom Kiga dass kein Platz da ist und von der Schule dass kein Hortplatz da ist.
Kann die Oma die Kinder nicht abholen?

Wenn auch das nicht geht, könnte man über eine Tagesmutter nachdenken. Deiner Frau müsste pro Kind 130 Euro Kinderbetreuungsgeld während der Umschulung zustehen. Das kann man für Kinder unter 14 beantragen soviel ich weiß.

Frag in der Grundschule deines Kindes nach, ob die nicht dort Verwendung für eine 1€ Kraft haben, dann hast du zumindest ein Problem gelöst. Der Kindergarten macht ja sicher schon vor 8 Uhr auf, in einer Schule könntest du schon früher anfangen zu arbeiten.

Wenn du keinen Anspruch mehr auf Alg2 hast, dann ist deine Frau der Antragsteller und es kommt unterm Strich das Gleiche raus, also lass dich mal nicht ins Boxhorn jagen.

Gruß
DC

Verfasst: 12.11.2006 13:09
von dogger
Kinderbetreung ist möglich. im Kindergarten geht es auch mittags kostet dann aber extra 50 € im monat in der schule für den großen kostet es 100€ nur das problem dabei ist man muß einen festen Vertrag für 1 jahr machen. also nutzt es nichts da ich ihn dort anmelde und die nur für 3 monate zahlen. die anderewn 9 monate kann ich nicht von dem bissel was wir haben weiter zahlen. wie ich mal gefragt habe ob sie es weiterzahlen würden weil ich für 4 monate hätte arbeiten können wurde es abgelehnt mit der begründung das wenn ich zu hause bin oder meine frau auch keine nachmittagsbetreung notwendig wäre.

Verfasst: 12.11.2006 14:44
von D_C
Dann schreib das alles auf, leg die Nachweise dazu und gib es beim Amt ab bevor du einen 1€ Job vermittelt bekommst.
Auf der anderen Seite ist es so, dass man für die 1€Jobs ja eine Aufwandsentschädigung bekommt, die man durchaus in die Kinderbetreuung investieren könnte. Man bräuchte nur die Zusage der Arge, dass man mindestens 1 Jahr im 1€ Job bleiben kann, sofern man nicht eine eigene Arbeit findet.

Vielleicht würden Schule und Kindergarten bei dir eine Ausnahme machen, einfach mal nachfragen.

Gruß
DC

Verfasst: 13.11.2006 21:28
von dogger
also ich habe nachgefragt. eine ausnahme für kinderbetreuung gibt es nicht. und 1€ job für 1 jahr auch nicht. versucht habe ixch es auch schon dem sachbearbeiter klarzumachen. sein kommentar(leider auch nur wieder am telefon) sie können ja dagegen klagen wenn sie zeit haben aber wenn sie den job nicht annehmen wird h4 bei ihnen gestrichen. egal ob sie klage einreichen oder nicht.

also heißt es für mich job annehmen geld kriegen und meine kinder ? oder

meine Kinder und kein h4 mehr. ich werde jetzt erstmal mit nem anwalt rücksprache halten.

Verfasst: 14.11.2006 02:59
von Gast
Nachdem, was der Fragesteller hier schildert, könnte es sich bei den Aussagen des Sachbearbeiters m.E. um den Straftatbestand der versuchten Nötigung handeln.

Unbedingt einen Rechtsanwalt zur Klärung aufsuchen!