Umzug , Wohnung zu gross
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Umzug , Wohnung zu gross
Hallo habe mal eine kurze Frage, wir (mann,Frau , baby) wollen von einer 2 Zimmer Wohnung 44 Qm 370 warm in eine 3,5 Zimmer 110 Qm 585 Warm umziehen. Die Wohnung ist natürlich zu Gross und zu teuer fürs Amt. Leider finden wir keine angemessene Wohnung was uns das Amt bezahlt, (hund , baby, mann zeitarbeiter und frau ist Mutter) was ist wenn wir die Wohnung trotzdem nehmen? Zahlt dann das Amt für die Wohnung garnichts oder zahlt sie die Kosten für miete die uns zusteht ? Gruss Madi und danke für die Antwort
Hallo madi76
Überlegt Euch den Umzug in so eine teure Wohnung nochmal, es werden bei Umzug aus privaten Gründen nur die Kosten in bisheriger Höhe übernommen. Natürlich braucht Ihr vorher die Genehmigung sonst kann es auch garnichts für die Wohnung geben.
Gruss
Überlegt Euch den Umzug in so eine teure Wohnung nochmal, es werden bei Umzug aus privaten Gründen nur die Kosten in bisheriger Höhe übernommen. Natürlich braucht Ihr vorher die Genehmigung sonst kann es auch garnichts für die Wohnung geben.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Melinde
DANKE FÜR DIE SCHNELLE aNTWORT Also das heisst das wenn ich die Wohnung nicht genemigt bekomme (wovon man ausgehen kann) die sagen können es gibt jetzt garnichts mehr zur Miete dazu?????? Nicht mal das was wir jetzt bekommen? Also unser Sachbearbeiter hat uns gesagt wir können umziehen und zwar in eine (glaube 72qm) Wohnung und die darf ca. (um die 475 euro ) kosten. Muss natürlich genemigt werden aber das würde in ordnung gehen. Nur findet man in Göttingen solche Wohnungen nicht. Erst recht nicht wenn man Hartz 4 bezieht , verschuldet ist und Hund und Kind hat. Das mit der Wohnung jetzt ist echt ein Glück. Wir suchen echt seit über 6 Monaten nach einer Wohnung und immer wieder Hartz 4 ?? Nein leider nicht. Bei immobilienmaklern sowieso nicht wenn man schulden hat. Das ist doch echt alles sch.... Naja danke dir trotzdem. 

Hallo madi76
Fragt beim Sachbearbeiter für diese Wohnung nach, wenn der Wohnungsmarkt so schwierig ist gibt es vielleicht eine Ausnahmeregelung.
Aber mehr als 100€ selber aufbringen wenn die Wohnung genehmigt wird ist schon hart auf die Dauer, das muss gut bedacht sein. Es sind ja auch mehr Nebenkosten zu zahlen und die Energiepreise werden weiter steigen.
Gruss
Fragt beim Sachbearbeiter für diese Wohnung nach, wenn der Wohnungsmarkt so schwierig ist gibt es vielleicht eine Ausnahmeregelung.
Aber mehr als 100€ selber aufbringen wenn die Wohnung genehmigt wird ist schon hart auf die Dauer, das muss gut bedacht sein. Es sind ja auch mehr Nebenkosten zu zahlen und die Energiepreise werden weiter steigen.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Im Gesetz steht nur, dass bei einem nicht genehmigten Umzug die bisherigen Leistungen erbracht werden.
Die Mietzahlungen dürfen nicht völlig eingestellt werden. Das gibt es nur bei unter 25-Jährigen.
SGBII
§ 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
2Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.
Sie hätten aber nach dem Umzug keinen Anspruch mehr auf Nachzahlungen der Nebenkosten, da Ihnen immer vorgehalten werden kann, dass die Wohnung unangemessen gross ist. Da schliesse ich mich Melinde an, überlegen Sie das gut.
Die Mietzahlungen dürfen nicht völlig eingestellt werden. Das gibt es nur bei unter 25-Jährigen.
SGBII
§ 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
2Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.
Sie hätten aber nach dem Umzug keinen Anspruch mehr auf Nachzahlungen der Nebenkosten, da Ihnen immer vorgehalten werden kann, dass die Wohnung unangemessen gross ist. Da schliesse ich mich Melinde an, überlegen Sie das gut.