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harz4 abmeldebescheinigung kann mir jemand weiter helfen

Verfasst: 11.11.2006 00:20
von Gollum
hallo ich habe da mal eine frage ich bin mit meiner lebenspartnerin zusammen gezogen ,dann haben wir auf den amt die bedarfsgemeinschaft ändern lassen .meine frage ist kann das amt auch auzahlungen machen wenn die abmelde bescheinigung von den anderen amt noch nicht da ist da wir sie noch nicht bekommen haben.wir haben auch ein 6jähriges kind und haben noch kein geld bekommen .kann uns as amt eine vorauszahlung gewähren? oder können sie uns ohne geld hier sitzen lassen .

besten dank für eure hilfe :cry: :cry: :cry: :cry:

Gollum

Verfasst: 12.11.2006 21:15
von Melinde
Hallo Gollum
Die Bearbeitung der Akten dauert manchmal etwas länger wenn die Zuständigkeit auf andere Ämter übergeht. Dann lasst euch einen Scheck geben damit das nötigste bezahlt werden kann.
Gruss