hallo ich habe da mal eine frage ich bin mit meiner lebenspartnerin zusammen gezogen ,dann haben wir auf den amt die bedarfsgemeinschaft ändern lassen .meine frage ist kann das amt auch auzahlungen machen wenn die abmelde bescheinigung von den anderen amt noch nicht da ist da wir sie noch nicht bekommen haben.wir haben auch ein 6jähriges kind und haben noch kein geld bekommen .kann uns as amt eine vorauszahlung gewähren? oder können sie uns ohne geld hier sitzen lassen .
besten dank für eure hilfe
Gollum
harz4 abmeldebescheinigung kann mir jemand weiter helfen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Gollum
Die Bearbeitung der Akten dauert manchmal etwas länger wenn die Zuständigkeit auf andere Ämter übergeht. Dann lasst euch einen Scheck geben damit das nötigste bezahlt werden kann.
Gruss
Die Bearbeitung der Akten dauert manchmal etwas länger wenn die Zuständigkeit auf andere Ämter übergeht. Dann lasst euch einen Scheck geben damit das nötigste bezahlt werden kann.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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