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Fahkostenbeihilfe Frage

Verfasst: 10.11.2006 16:49
von GF123
Hallo,

wie wird denn Fahkostenbeihilfe errechnet.
Ich meine eine bekommt der andere nicht..

Das wird doch irgend wie nach brutto einkommen errechnet und die entfernung zu der arbeitsstele oder?

Wenn man zB 1500 brutto bekommt und zu arbeit muss man 50km fahren und wohnt bei den eltern ob man da anspruch hat oder nicht?

Und wenn ja wie lange 6 monaten?

Und wird eigentlich hin und rück fahrt bezahlt oder nur hin?

Und wieviel sind das pro km?

Wenn mir da jemand helfen kann.
Danke


mfg

Verfasst: 10.11.2006 17:54
von DjTermi
Als Fahrkostenbeihilfe können für die ersten sechs Monate der Beschäftigung die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden