Kürzung von Harz 4 Miete
Verfasst: 22.10.2005 08:30
Das Arbeitsamt Coburg hat mir meine (zustehende Kosten für Miete und Heizung) von 275,00 Eu auf 170,00 Eu herunter gekürzt und verlangt eine Rückzahlung für die letzten 5 Monate von 575,00 Eu.
Als Begründung wird angeführt, :weil ich in einer zweier WG wohne.
Die Miete für die Wohnung betr. 490,00 Eu. zuzüglich 140.00 Eu Srom und Gas. Somit entfallen auf mich 315,00 Eu.
Ist eine sollch kürzung zulässig ? Was kann ich dagegen tun ?
Als Begründung wird angeführt, :weil ich in einer zweier WG wohne.
Die Miete für die Wohnung betr. 490,00 Eu. zuzüglich 140.00 Eu Srom und Gas. Somit entfallen auf mich 315,00 Eu.
Ist eine sollch kürzung zulässig ? Was kann ich dagegen tun ?