Das Arbeitsamt Coburg hat mir meine (zustehende Kosten für Miete und Heizung) von 275,00 Eu auf 170,00 Eu herunter gekürzt und verlangt eine Rückzahlung für die letzten 5 Monate von 575,00 Eu.
Als Begründung wird angeführt, :weil ich in einer zweier WG wohne.
Die Miete für die Wohnung betr. 490,00 Eu. zuzüglich 140.00 Eu Srom und Gas. Somit entfallen auf mich 315,00 Eu.
Ist eine sollch kürzung zulässig ? Was kann ich dagegen tun ?
Kürzung von Harz 4 Miete
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo - meiner Meinung nach darf das nicht gekürzt werden - als Einzelperson stehen dir 45 qm zu - dann sind das doch für 2 Personen (wenn jeder seine Miete zahlt) 90 qm. Und dann zahlst du pro Monat 315 Euro Miete - korrekt? Was ist daran zu hoch??? Oder empfängt die Person die mit dir zusammen wohnt auch Hartz?