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Frage zu Haushaltlebende personen.

Verfasst: 09.11.2006 20:02
von GF123
Hallo,

eine Frage. ich über 25. Lebe bei den Eltern Bruder arbeitet Vater auch.
Aber wenn man antrag stellt muss man eingeben was der Vater und der Bruder verdienen kann das man irgend wie umgehen?

Es ist doch so das Amt sagt dann das die mir finanziel helfen sollen.

Habt ihr paar tips?

Danke

Verfasst: 09.11.2006 20:06
von D_C
Hallo GF123,

wenn du über 25 bist, dann bist du eine eigene Bedarfsgemeinschaft und es geht niemanden was an, was dein Vater oder dein Bruder verdient. Nur einen Nachweis über die komplette Miete musst du besorgen, damit dein Mietanzeil errechnet werden kann.

Gruß
DC

Verfasst: 09.11.2006 21:12
von submarin
Erst mal geht die ArGe mutmasslich davon aus, dass Sie von der Familie unterstützt werden. Steht auch so im Gesetz. Wenn Sie keine Unterstützung erhalten wäre es hilfreich, dem Antrag eine schriftliche Erklärung des Vaters und Bruders beizufügen, aus der hervorgeht, dass Sie keine Unterstützung von dort erhalten.

SGBII §9
5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

Verfasst: 09.11.2006 21:33
von D_C
@submarin
hab ich wieder was gelernt :) merci

Verfasst: 09.11.2006 22:31
von Melinde
Und auch hierzu gleich das passende Formular:

http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/wihg.pdf

:)