Frage zu Haushaltlebende personen.

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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GF123
Beiträge: 6
Registriert: 09.11.2006 19:55

Frage zu Haushaltlebende personen.

Beitrag von GF123 »

Hallo,

eine Frage. ich über 25. Lebe bei den Eltern Bruder arbeitet Vater auch.
Aber wenn man antrag stellt muss man eingeben was der Vater und der Bruder verdienen kann das man irgend wie umgehen?

Es ist doch so das Amt sagt dann das die mir finanziel helfen sollen.

Habt ihr paar tips?

Danke
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
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Beitrag von D_C »

Hallo GF123,

wenn du über 25 bist, dann bist du eine eigene Bedarfsgemeinschaft und es geht niemanden was an, was dein Vater oder dein Bruder verdient. Nur einen Nachweis über die komplette Miete musst du besorgen, damit dein Mietanzeil errechnet werden kann.

Gruß
DC
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Erst mal geht die ArGe mutmasslich davon aus, dass Sie von der Familie unterstützt werden. Steht auch so im Gesetz. Wenn Sie keine Unterstützung erhalten wäre es hilfreich, dem Antrag eine schriftliche Erklärung des Vaters und Bruders beizufügen, aus der hervorgeht, dass Sie keine Unterstützung von dort erhalten.

SGBII §9
5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

@submarin
hab ich wieder was gelernt :) merci
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Und auch hierzu gleich das passende Formular:

http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/wihg.pdf

:)
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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