Renten- & Krankenversicherungsbeiträge einzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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deyo
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Renten- & Krankenversicherungsbeiträge einzahlung

Beitrag von deyo »

Hallo,

hab da mal ne frage:

Mein Vater wird demnächst Hartz IV beziehen, und da ich noch mit meinen Eltern zusammen lebe und ich ein hohes einkommen habe, dürfte er keine Leistungen bekommen. Wie Ihr ja alle wisst, wollen die einen Berg von formularen ausgefüllt haben, mit allem möglichen und da ich nicht sonderlich lust habe denen meine Finanzielle situation offen zu legen, wollte ich nun wissen:

besteht die möglichkeit, dass mein vater sich zwar bei denen meldet, diese formulare nicht ausfüllt (oder darf er evtl. nicht vollständige angaben machen, was die personen in der Bedarfsgemeinschaft angeht???) denen sagt, dass er keine leistungen von denen haben möchte, aber trotzdem von denen seine Renten- und Krankenversicherung bezahlt bekommt?

danke im voraus für antworten.
Gruß
De-Yo
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo deyo
Das wird so nicht gehen mit den Versicherungsbeiträgen.
Entweder Du unterstützt Deinen Vater finanziell oder dem Antrag auf Alg2 diese Formulare gleich dazulegen:

http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/ ... t-wihg.pdf

http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/wihg.pdf

Wenn Anträge nicht vollständig mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden findet keine Bearbeitung statt und es gibt einen Haufen Rückfragen und dementsprechend erstmal keine Leistungen.
Gruss
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Gast

Beitrag von Gast »

Mir stellt sich zuforderst die Frage, wie alt ist der Fragesteller?
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Ralf Hagelstein
Der Fragesteller ist 22 Jahre, nach seinem anderen Eintrag.
Daher gehört er nicht zur Bedarfsgemeinschaft mit seinem.
Gruss
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deyo
Beiträge: 6
Registriert: 13.09.2006 23:18

Beitrag von deyo »

Hallo Melinde,
danke für die schnelle antwort. mir ist da aber noch was unklar: warum gehöre ich nicht zur bedarfsgemeinschaft? weil ich der sohn des antragstellers bin?

wenn jetzt dieses zusatzblatt abgegeben wird, dann lassen die mich ganz aussen vor, heisst ich lebe zwar mit im haushalt, darf meinem vater keinerlei finanzielle unterstützung geben und meine bezüge werden nicht eingerechnet? oder versteh ich da evtl. was falsch?
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo deyo
Du gehörst nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft weil Du Deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestreitest.
SGB II § 7 sagt da was zu.
Du bist also aussen vor, nur der "kopfteilige" Anteil an den Kosten der Unterkunft für Deinen Kopf ist von Dir zu zahlen.
Aber wage es nicht, Deinen Vater verhungern zu lassen. Der vereinigte Geist aller Eltern wird sonst seinen Zorn über Dir entladen.
Bild

Gruss :)
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deyo
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Beitrag von deyo »

ah, jetzt is klar... :idea:
hatte nämlich das mit der bedarfsgemeinschaft in 2 verschiedenen versionen verstanden gehabt...

werd ich schon net...
die haben mich 22 jahre net verhungern lassen, also lass ich sie auch nicht im stich :lol:

noch eine kurze frage: da mein bruder ja auch mit in der wohnung lebt und kein eigenes einkommen hat (weil schüler), wäre es da besser für ihn auch einen eigenen antrag auszufüllen oder wäre das überflüssig wegen dem antrag des vaters?

gruß
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo deyo
Wenn der Bruder unter 25 ist gehört er automatisch zur Bedarfsgemeinschaft und braucht keinen eigenen Antrag.
Ist seit der letzten Gesetzesänderung so geregelt.
Das mit dem Verhungern ist schon klar. :)

Gruss
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deyo
Beiträge: 6
Registriert: 13.09.2006 23:18

Beitrag von deyo »

und da bin ich wieder... ^^

haben ja im november den Antrag für meinen vater abgegeben und haben da auch die ausdrucke (links dazu sind unten gepostet) dazugelegt.

ich hatte das damals so verstanden, dass ich einfach diese schreiben dazu lege und die dann keine weiteren unterlagen von mir verlangen. jetzt (nach 2 monaten) kam ein schreiben, in dem die meine verdienstnachweise und kontoauszüge verlangen.

muss ich die denen jetzt vorlegen, obwohl diese schreiben ausgefüllt beim antrag mit abgegeben worden sind?
Gast

Beitrag von Gast »

An wen war das Schreiben gerichtet, an Dich oder den Vater?
deyo
Beiträge: 6
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Beitrag von deyo »

alle schreiben sind an meinen vater gerichtet.

(blöde?) frage: was macht das denn für einen unterschied?
Gast

Beitrag von Gast »

Wegen der Mitwirkungspflicht.

Wenn Du nicht zur BG Deines Vaters gehörst, kann er von Dir auch keine Unterlagen vorlegen, wenn Du dies nicht willst.

Das ist möglicherweise der typische Versuche eines SB, das Verfahren abzukürzen, obwohl es m.W. rechtswidrig ist.
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