Bin neu hier und brauche eure Meinungen...

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Natalie87
Beiträge: 12
Registriert: 08.11.2006 23:21
Wohnort: Hannover

Bin neu hier und brauche eure Meinungen...

Beitrag von Natalie87 »

Hallo erstmal,

ich bin neu hier und habe eine Frage...

Kurz zu mir: Ich heiße Natalie und bin 20 Jahre alt. Mein Freund ist 23 Jahre alt. Wir haben einen 1 Jährigen Sohn.

Nun meine Lage:

Mein Freund und ich leben mit unserem Sohn in einer 2 Zi.Whg. in Hannover. Wir würden ganz gerne in eine 3 Zi-Whg.ziehen, doch unsere Bez.läuft nicht mehr so rund. Deswegen weiß ich nicht ob uns(meinem Sohn und mir) auch eine 3 zi-Whg. zu stehen würde, wenn ich mich von meinem Partner trennen sollte. Ich habe einfach Angst das wir umziehen wir uns dann trennen und dann muss ich wieder ausziehen, da mir und meinem Sohn die 3 Zi.Whg nicht zustehen. Eine Bekannte von mir, meinte das eine Freundin von ihr(alleinerziehend) auch mit ihrem Kind in einer 3 Zi.Whg lebt. Mir und meinem Sohn würde eine 3 Zi.Whg zustehen :? :?:

Ich würde auch wenn mir keine 3 Zi. Whg zusteht mein Bett im Sz abbauen und dann notgedrungen im WZ auf dem Sofa schlafen. Doch so rosig ist das dann auch nicht, finde ich! Ich möchte halt, das mein Sohn sein EIGENES Zimmer hat, wo seine ganzen Spielsachen rein können und er einfach nur spielen kann. Halt sein eigenes REICH!!!

Dasichh dann auf dem Sofa schlafen muss/werde ist auch nicht so toll. Ich habe seid der Geb. von ihm manchmal starke Rückenbeschwerden und auch 2 Katzen. Somit würde ich dann auch nicht wirklich zu Ruhe kommen. Die Katzen wollen dann andauernd kuscheln kommen und das Sofa ist auch nicht ssssoooo bequem auf die Dauer. Meine Bekannte meinte zu mir das mir UND meinem Sohn ein EIGENES Zimmer zustehen würde?! Ich weiß es nicht, deswegen möchte ich hier ganz gerne Erfahren, ob mir das wirklich zu steht???

Wenn ja wie teuer dürfte die Whg. sein und wieviele qm???


Ich würde ja sonst meinen Ansprechpartner fragen, aber der würde sagen bleiben sie mal in der Whg. wo sie jetzt sind.
denke mal wegen Umzugskosten usw. obohl ich damals auch die Kosten selber getragen habe.

wäre leib wenn ihr mir helfen könntet...

lg nadine
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Natalie87
Bei 3 Personen stände euch eine Wohnung bis 75 qm als angemessene Wohnfläche zu.
In den meisten Gemeinden ist nur die Wohnungsgrösse maßgeblich, nicht die Zimmerzahl.
Wenn Du allerdings eine Trennuung von Deinem Freund befürchtest wäre es sicherer eine Wohnung bis 60 am zu suchen.
Aber auch mit 2 Zimmern kannst Du durch phantasievolle Möbelverteilung dem Sohn sein eigenes Reich schaffen. Stell z.B. den Kleiderschrank in sein Zimmer und dann hast Du Platz für ein richtiges Bett das Du tagsüber unauffällig dekorierst. Wenn Du weiter auf einem unbequemen Sofa schläfst werden die Rückenschmerzen nicht besser, besonders wenn Du den Platz noch mit den Katzen teilst.
(Ich kenne das, die sind immer ganz empört wenn man sie rauswerfen will und erwarten das man sich um sie herum drappiert)
Zur Mietenhöhe in Hannover schau mal hier, steht auch Hannover in der Tabelle bei Bremen.

http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Bremen.pdf

Wir wollen aber hoffen das Eure Beziehung nicht kaputtgeht und ihr alle drei eine grössere Wohnung bekommt.

Gruss und Alles Gute
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Natalie87
Beiträge: 12
Registriert: 08.11.2006 23:21
Wohnort: Hannover

Beitrag von Natalie87 »

Danke erstmal für deine Antwort. Also dürfte ich auch eine 3 Zimmer Whg nehmen und dann die angemessene qm Zahl. Doch eins verstehe ich nicht in Hannover steht 380,00€ und Heizkosten. Also so teuer darf die Whg dann sein(380€)?

Und dann habe ich noch eine Frage und zwar wenn ich jetzt unsere Whg kündigen würde, dann habe ich ja 3 Moante kündigungsfrist. Also könnte ich erst Mitte Feb in eine neue Whg ziehen?

Mein Bekannte sagt, wenn wir eine Whg.finden die zum 1.1.07 frei ist. Bezahlt das Amt die beiden Whg. Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen...

lg
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Natalie87
Doppelte Mieten werden nicht bezahlt, da bist Du falsch informiert.
Diese Regelung kann es unter ganz bestimmten Umständen in Einzelfällen geben, aber das sind dann die absoluten Aussnahmen.
Bevor Du eine andere Wohnung anmietest lass Dir vom Amt die genauen Angaben zu Grösse und Kosten geben, auch ob die Zimmerzahl eine Rolle spielt. Wenn Du eine passende gefunden hast erst genehmigen lassen und noch keinen Mietvertrag unterschreiben. Das ist ganz wichtig.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Natalie87
Beiträge: 12
Registriert: 08.11.2006 23:21
Wohnort: Hannover

Beitrag von Natalie87 »

Danke. Haben morgen einen Besichtigungstermin um 11Uhr, ich hoffe das klappt dann mit der Wohnung wenn sie uns gefällt. JA ich weiß muss mir dann das ok geben lassen, wenn ich die Wohnung haben will. Ich hoffe ihr/du drückst mir die Daumen, das mir die Wohnung gefällt, sie ab Feb.frei ist usw. Zum Thema eigenes Reich für meinen Sohn. Mein Freund und ich haben vorgehabt das wir(wenn wir uns das neue Bett+Kleiderschrank) geholt haben den Schrank als Raumteiler verwenden. Auf die Rückseite vom Schrank kommt dann Tapete drauf. Doch er hat dann irgendwie immer noch nicht wirklich viel Platz. Und das Bett kann ich nicht ins Wz stellen, ist auch nicht gerade groß....

Wie sieht das denn aus wenn wir diese Wohnung gerade hätten, die aber jetzt schon frei wäre? Müssten wir die dann selbst versuchen zu finanzieren(von unserem Alg2)?

lg
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Natalie87
Klar doch, viele Daumen werden gedrückt.
Schrank als Raumteiler ist gute Idee wenn es nicht doch noch das 3. Zimmer gibt.
Bei doppelter Miete wird es schwer das Ganze zu regeln, so ein Umzug wird immer teurer als man denkt und man braucht meist doch noch das eine oder andere.
Wenn ihr die Wohnung bekommen könnt (vom Vermieter her) dann sagt ihm das ihr noch eine Kündigungsfrist einhalten müsst. Er kennt das und regelt das mit seinen Mietern sicher auch so.
Also Viel Glück für morgen und dann für Montag beim Amt auch.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Natalie87
Beiträge: 12
Registriert: 08.11.2006 23:21
Wohnort: Hannover

Beitrag von Natalie87 »

Hallo,
wollte nur kurz berichten... Also die Whg. ist echt ein Traum... Das einzige Problem ist, das die Whg.KEINEN Balkon hat :cry:

Doch Lukas hätte ein eigenes Zimmer, wir ein eigenes Sz, das Wz ist auch schön, Badezimmer ist auch ok nur die Küche ist sehr klein. Doch das würde ich alles in Kauf nehmen, hauptsache Lukas hat sein eigenes Zimmer...

Die Miete beträgt 350€ für 70qm und 85€ Nebenkosten+ Heizkosten...Die Wohnung wäre zum 01.01.07 frei. Doch wenn wir jetzt kündigen würden könnten wir HIER zum 01.03. raus. Das müssten wir dann erstmal berechnen... Ein Freund von uns wohnt auch mit in dem Haus... Die Wohnung ist echt ein Traum. Überall Laminat nur in der Kü+Bad nicht. Bei Lukas im Zimmer ist Teppich...

Jetzt habe ich noch eine Frage:

Ich habe damals(ist schon etwas her) meinem ehemaligen Vermieter die Mietsicherheit gegeben(hat das Sozialamt Fachbereich Finanzen) erstmal das Geld vorgestreckt. Habe das dann Monat für Monat abbezahlt...

So nur weiß ich nicht wie und was ich machen muss, damit ich das wieder bekomme... Und wie das aussieht wegen dem Geld. Da brauchen wir ja auch 2 KM Mietkautsion...
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Natalie87
Wunderbar, diese Wohnung.
Aber bevor der Traum wahr werden kann muss alles geregelt sein.
Ohne Zustimmung des Amtes ist nichts sicher, also gleich morgen dort klären und nicht gleich die Wohnung kündigen.
Kaution bekommst Du vom alten Vermieter innerhalb einer Frist zurück, er kann einen Anteil für die noch zu erstellende Betriebskostenabrechnung zurückbehalten.
(Nicht vergessen, Kaution muss vom Vermieter verzinst werden.)
Also steht das Geld bei Anmietung einer neuen Wohnung erstmal nicht oder nicht alles zur Verfügung. Da solltest Du Dich auch beim Amt erkundigen ob sie dafür nochmal ein Darlehen gewähren das zunächst in Raten, und bei Rückgabe der Kaution, dann vollständig getilgt wird.
Ich weiss aber nicht inwieweit das gemacht wird.
Wenn es nicht bewilligt wird kannst Du die neue Kaution auch in 3 Raten zahlen, das ist auch möglich.
Andere Möglichkeit wäre, der ehemalige Vermieter überweist an den neuen Vermieter. Das müsstest Du aber mit beiden vorher genau besprechen ob beide damit einverstanden wären.
Wenn die Kündigungsfrist der jetzigen Wohnung eingehalten werden muss (kann manchmal auch von Vermietern kulant gehandhabt werden wenn man fragt) und die andere Wohnung nicht erst später angemietet werden kann (auch auf Kulanz des neuen Vermieters in manchen Fällen möglich), gibt es noch das Problem der doppelten Miete.
Das wichtigste ist aber erstmal die Zustimmung vom Amt, für die ich Euch viel Glück wünsche.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten