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frage zu hartz IV
Verfasst: 21.10.2005 10:43
von anonym
Re: frage zu hartz IV
Verfasst: 21.10.2005 10:47
von Charly
Verfasst: 21.10.2005 10:57
von anonym
das habe ich auch gehört - aber was ist, wenn sie doch mehr verdient? wieviel wird dann von dem "überschuß" abgezogen?
Zuverdienst
Verfasst: 21.10.2005 11:25
von Carola
ALG II
Zuverdienst - Neuregelung ab dem 1. Oktober 2005
Ab dem 1.10.05 gibt es einen pauschalierten Grundfreibetrag für Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe von 100,- Euro.
Dieser Grundfreibetrag tritt an die Stelle der bisherigen Absetzbeträge für Einkommen bis 400,- Euro.
Für das den Grundfreibetrag von 100,- Euro übersteigende Einkommen bestehen folgenden Freibeträge:
- Bruttoeinkommen bis 800,- Euro: 20 %
- Bruttoenikommen über 800,- Euro: 10 %
Die Obergrenze für die Freibeträge liegt bei:
- 1200,- Euro brutto, wenn der Hilfebedürftige keine Kinder hat
- 1500,- Euro brutto, wenn der Hilfebedürftige Kinder hat
Für die Freibeträge ist ausschließlich das Bruttoeinkommen entscheidend!
Achtung: die hier dargestellte Regelung gilt nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit, bei sonstigem Einkommen gelten die bisherigen Regelungen