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frage zu hartz IV

Verfasst: 21.10.2005 10:43
von anonym
meine freundin ist arbeitslos und möchte aber gerne was dazu verdienen. weiß hier jemand zufällig, wieviel man dazu verdienen darf in einem nebenjob, wenn man hartz4-empfänger ist? habe gehört, daß es da seit oktober auch ne neue regelung geben soll... :?: :?: :?:

Re: frage zu hartz IV

Verfasst: 21.10.2005 10:47
von Charly
anonym hat geschrieben:meine freundin ist arbeitslos und möchte aber gerne was dazu verdienen. weiß hier jemand zufällig, wieviel man dazu verdienen darf in einem nebenjob, wenn man hartz4-empfänger ist? habe gehört, daß es da seit oktober auch ne neue regelung geben soll... :?: :?: :?:
max. 100,- Euro

Verfasst: 21.10.2005 10:57
von anonym
das habe ich auch gehört - aber was ist, wenn sie doch mehr verdient? wieviel wird dann von dem "überschuß" abgezogen?

Zuverdienst

Verfasst: 21.10.2005 11:25
von Carola
ALG II

Zuverdienst - Neuregelung ab dem 1. Oktober 2005
Ab dem 1.10.05 gibt es einen pauschalierten Grundfreibetrag für Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe von 100,- Euro.

Dieser Grundfreibetrag tritt an die Stelle der bisherigen Absetzbeträge für Einkommen bis 400,- Euro.

Für das den Grundfreibetrag von 100,- Euro übersteigende Einkommen bestehen folgenden Freibeträge:

- Bruttoeinkommen bis 800,- Euro: 20 %

- Bruttoenikommen über 800,- Euro: 10 %


Die Obergrenze für die Freibeträge liegt bei:

- 1200,- Euro brutto, wenn der Hilfebedürftige keine Kinder hat

- 1500,- Euro brutto, wenn der Hilfebedürftige Kinder hat


Für die Freibeträge ist ausschließlich das Bruttoeinkommen entscheidend!

Achtung: die hier dargestellte Regelung gilt nur für Einkommen aus Erwerbstätigkeit, bei sonstigem Einkommen gelten die bisherigen Regelungen