Welche Wohnungsgröße ist angemessen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Majup
Beiträge: 2
Registriert: 07.11.2006 11:59

Welche Wohnungsgröße ist angemessen?

Beitrag von Majup »

Hallo,

1. hat hier eventuell jemand Erfahrung was uns 3 (fast4) für eine Wohnungsgrösse oder Miete zustehen?

Meine Freundin Michaela, Ich Mario (beide Harz4 :-() und Cassandra (7 Jahre) und Baby im Bauch 13 Schwangerschaftswoche.

2. Ab wann kann man oder sollte man für das Baby die Erstausstattung beantragen?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
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D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo Majup,

bei 3 Personen sind es 75qm, bei 4 Personen 90qm (zumindest in meinem Wohnort). Hir kannst du nachschauen ob euer Wohnort dabei ist:
KdU-Richtlinien

Ihr müsst euch aber einen Umzug genehmigen lassen, den Antrag würde ich jetzt schon stellen. Ebenso wie den Antrag auf Erstlingsausstattung, der wird ohnehin erst für später bewilligt.

Habt ihr den Mehrbedarf für Schwangere schon beantragt?

Gruß
DC
pingpong
Beiträge: 39
Registriert: 06.11.2006 17:44

Beitrag von pingpong »

hi, hier die aktuelle Entscheidung des BSG:

Das angefochtene Urteil des SG wurde aufgehoben; der Rechtsstreit wurde an das LSG zurückverwiesen. Wegen fehlender tatsächlicher Feststellungen konnte der Senat nicht abschließend entscheiden, ob und in welcher Höhe die beklagte Arbeitsgemeinschaft der Klägerin Alg II zu gewähren hat. Ein Anspruch der Klägerin durfte von der Beklagten jedoch nicht schon wegen der Verwertbarkeit ihrer Eigentumswohnung abgelehnt werden. Denn die von ihr bewohnte Wohnung hat keine unangemessene Größe und zählt deshalb zum Schonvermögen der Klägerin. Bei der Konkretisierung des unbestimmten Rechtsbegriffs der angemessenen Größe eines selbst genutzten Hausgrundstücks oder einer entsprechenden Eigentumswohnung ist im Regelfall in Ermangelung geeigneterer Richtgrößen weiterhin auf die zwischenzeitlich außer Kraft getretenen Bestimmungen des II. Wohnungsbaugesetzes (II. WobauG) abzustellen. Zwar läge es nahe, auf die aktuellen Ausführungsbestimmungen der Länder zum Wohnraumförderungsgesetz zurückzugreifen. Dies würde aber zu dem nicht vertretbaren Ergebnis führen, dass die bundeseinheitliche Leistung Alg II beim Vorhandensein von Wohneigentum von den erheblich differierenden Wohnflächen-Obergrenzen in den Fördergesetzen der Länder abhängig gemacht würde. Ausgehend von den Wohnflächengrenzen des § 39 WobauG sind Eigentumswohnungen nicht unangemessen groß, wenn die Wohnfläche bei einem Haushalt von vier Personen 120 qm nicht überschreitet. Bei einer geringeren Familiengröße sind typisierend für jede Person Abschläge von 20 qm vorzunehmen; wobei im Regelfall von einer Mindestzahl von zwei Personen auszugehen ist, sodass auch bei Einzelpersonen eine Größe von 80 qm als angemessen anzusehen ist.

Über die Höhe der der Klägerin zustehenden Leistungen kann abschließend erst entschieden werden, wenn die Höhe der Nebenkosten und das bei der Klägerin anzurechnende Einkommen feststehen. In Bezug auf Letzteres hat das SG zu Unrecht die Eigenheimzulage als Einkommen behandelt.

SG Augburg - S 1 AS 365/05 - - B 7b AS 2/05 R -

eure Babyerstausstattung solltet ihr früh genug stellen, das ihr sie bekommt, dürfte klar sein, gibt genug Entscheidungen darüber.

Also munter bleiben - denkt an Euren Nachwuchs - Alles Gute dafür :-)
Eltern.Valentina
Beiträge: 118
Registriert: 31.10.2006 08:36
Wohnort: Rostock

Beitrag von Eltern.Valentina »

jo,den kann man ab 13. woche stellen erst ab da wurde mri damals gesagt.
also hin udn einfach wegen wohnugn mal fragen.
aber kann sein,dass sie sagen dass der umzug noch paar jahre zeit hat denn bsi 3 ginge es,hatten wir durch und müssen,bis unsere kleine 3 jahre alt ist in ner 2 raum wohnung hocken,ja geht zwar,aber anja doch bissle enge,gerade wnen sie nachher anfängt zu kaufen doer aber wir einfach mal selber iweder ruhe im shclafzuimemr möchten ohne rücksicht auf ein kind nehmen zu müssen.

naja viel erfolg und glück für den nachwuchs!
Majup
Beiträge: 2
Registriert: 07.11.2006 11:59

Danke

Beitrag von Majup »

Vielen Dank für die schnellen Antworten,

heute haben wir alle Anträge versendet.
Ist es bei euch eigentlich auch so, dass jedesmal ein anderer Berater Antwortet?

Das ist ein riesen durcheinander.

Bin gerade in einer Ich AG die ich auch noch diesen Monat wieder schliessen werde.

Geld kommt immer zu spät, meine Rechnungen kommen mit Mahngebühren etc.

Alles der größte Mist nur damit man nicht offiziell als Arbeitsloser zählt.
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