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Ehrenamtliche Tätigkeit! Schnell Rat!
Verfasst: 06.11.2006 14:01
von Eltern.Valentina
ich hab mal eine frage.
weiß jemand das gesetz, wieviel man dazuverdienen darf,wenn man hartz4 empfänger ist?
mein partner arbeitet jetz jheden monat ehrenatmlich in einer einrchtung und bekommt dort pro onat ca. 121 euro.
nun mente aber das amt,dass er nru 100 euro dazuverdienen darf und da er ja auf ca. 121 euro pro monat bekommt,ihmd ann 8 euro vom hartz angezogen wird.
aber laut broschüre,die er bekomemn hat steht,dass bis 154 euro dazuverdient werden kann.
wa stimtm denn nun udn was kann man da machen?
die antwort wäre besser so schnell wie möglich.
gruß und danke
Verfasst: 06.11.2006 14:09
von D_C
Hallo,
der Freibetrag von 164 Euro galt (oder gilt) nur für Alg1- Empfänger. Als Alg2 Empfänger sind die ersten 100 Euro Verdienst anrechnungsfrei, alles was darüber geht ist zu 20% anrechnungsfrei.
Gruß
DC
Verfasst: 06.11.2006 14:25
von Waldschrat
Wie kann man "ehrenamtlich" arbeiten und dann doch dafür "entlohnt" werden?
Es kann sich dann nur um eine Aufwandsentschädigung handeln...
Verfasst: 06.11.2006 18:06
von Eltern.Valentina
ja genau,ne aufwandsentschädigung.
und da das amt es so sagte aber auf der info es so stand wollte ich mal nahcfragen,deswegen war ich ein bisschen skeptisch,ob das so ok ist.
aber dan ok,weiß ich bescheid.
fidne es aber schon bisschen unfair,dass es nicht einheitlich st.
wegen dem wiehnachtsgeld für sozalhilfeempfänger das gilt aber nur für sozialhlfeempfänge roder auch für hartz4?
denn vom einkomemn her,sind sie ja bed egleich,nru da ch was von sozialhilfe gelesen habe.
stand ind er zeitung,dass es für die 36 euro weihnachtsgeld geben soll.
Verfasst: 06.11.2006 20:01
von Gast
Die Aufwandsentschädigung eines gemeinnützigen Trägers ist priviligiertes Einkommen und wird nicht angerechnet.
Aufwandsentschädigungen bis 50 % des Regelsatzes sind frei.
Einfach mal im Gesetz nachlesen.
Verfasst: 06.11.2006 22:00
von Eltern.Valentina
hm,klar,nur wie soll man das dann dem arbeitsamtd ann klar machen?
man wll ja auch nciht unhöflich oder so erscheinen.
ich meine,man kann ja sagen wies ist nru we regaiert das amt denn darauf?
fnde das shcon doof,dass ihm nun imemr ejdne monat 8 euro abgezogen wird, nur wel sie meinen 100 euro wären nru frei.
man muss denen das ja auch irgendwie beweisen.
aber danke!
Verfasst: 06.11.2006 23:10
von Gast
Wo ist das Problem?
Einfach mal hier im Forum suchen, das Thema hatten wir schon öfter.
Oder einfach selbst im Gesetz nachlesen.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html
Dort steht:
§ 11
Zu berücksichtigendes Einkommen
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1.
Einnahmen, soweit sie als
a)
zweckbestimmte Einnahmen,
b)
Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,
Wo kommen die SB blos her? Von der Post/Bahn/Telekom?

Verfasst: 07.11.2006 09:50
von Eltern.Valentina
ja,ok danke sorry.
aber man kanns auch netter sagen.

naja,werden usner bestes versuchen aber fot alssen die sichd avon ncht abschrecken,denn meistens wollen die ja rehct behalten.
naja werde meinem menne,das geben udn er muss sehen,wie ers regeln kann.
ist ja geld was uns zu gute kommt.
ok danke,schönen tag noch