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Job und Hartz 4

Verfasst: 20.10.2005 19:54
von Gast
Hallo,
ich habe am 4.10 eine Stelle angenommen und bekam aber noch Hartz 4 zum Anfang des Monats also für Oktober. Meine Frage, muss ich das zurückzahlen oder wird diese letzte Zahlung als eine Art Kredit gewährt, schliesslich muss ich ja in Vorleistungen treten wie Fahrkarte und von irgendwas Essen kaufen und natürlich meine Miete zahlen. Ich erhalte zum 31.10 mein erstes Gehalt.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen...

Re: Job und Hartz 4

Verfasst: 21.10.2005 10:18
von Charly
Anonymous hat geschrieben:Hallo,
ich habe am 4.10 eine Stelle angenommen und bekam aber noch Hartz 4 zum Anfang des Monats also für Oktober. Meine Frage, muss ich das zurückzahlen oder wird diese letzte Zahlung als eine Art Kredit gewährt, schliesslich muss ich ja in Vorleistungen treten wie Fahrkarte und von irgendwas Essen kaufen und natürlich meine Miete zahlen. Ich erhalte zum 31.10 mein erstes Gehalt.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen...
Meines wissens darfst du die letzte Zahlung als Startgeld behalten. Du musst es auch nich zurückzahlen - dess find ich doch mal ne positive Nachricht : ) Viel Glück für deinen Neustart.

Erstes Gehalt nach ALGII

Verfasst: 21.10.2005 10:26
von Carola
Ersteinmal Gratulation zum neuen Job!!! Alles Gute dafür.

Nun zu Deiner Frage:

Maßgeblich für die Rückzahlungsverpflichtung der ALGII-Leistung ist nicht der Arbeitseintritt, sondern der Zuflusszeitpunkt des ersten Gehalt´s. Wenn Dein Gehalt tatsächlich am 31.10. auf Deinem Konto ist, wird das Gehalt und Deine Aufwendungen inkl. Freibeträge ect. gegen die erhaltene Leistung aufgerechnet. das heißt es muss nicht die gesamte ALG II Leistung zurück gezahlt werden. Dies funktioniert sowieso nur mit Ratenzahlung.

Am einfachsten wäre es für Dich, wenn das Gehalt am 01. November auf Deinem Konto eingeht, dann ist der Zuflusszeitpunkt nicht im Oktober und Du musst nichts zurückzahlen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Re: Erstes Gehalt nach ALGII

Verfasst: 22.10.2005 14:37
von Gast
Carola hat geschrieben:Ersteinmal Gratulation zum neuen Job!!! Alles Gute dafür.

Nun zu Deiner Frage:

Maßgeblich für die Rückzahlungsverpflichtung der ALGII-Leistung ist nicht der Arbeitseintritt, sondern der Zuflusszeitpunkt des ersten Gehalt´s. Wenn Dein Gehalt tatsächlich am 31.10. auf Deinem Konto ist, wird das Gehalt und Deine Aufwendungen inkl. Freibeträge ect. gegen die erhaltene Leistung aufgerechnet. das heißt es muss nicht die gesamte ALG II Leistung zurück gezahlt werden. Dies funktioniert sowieso nur mit Ratenzahlung.

Am einfachsten wäre es für Dich, wenn das Gehalt am 01. November auf Deinem Konto eingeht, dann ist der Zuflusszeitpunkt nicht im Oktober und Du musst nichts zurückzahlen.

Ich hoffe, ich konnte helfen.
vielen dank für die aufklärung und danke auch für die guten wünsche, da ja der 30 oktober ein sonntag ist kann es gut sein, dass ich das geld erst am 1.november erhalte, seltsam ist nur, das ich vom arbeitsamt keinerlei post erhalte obwohl die abmeldung schon zwei wochen her ist, sollte ich da eventuell mal anrufen oder habe ich mit dem abschicken der veränderungsmitteilung meine pflicht dem aa gegenüber abgegolten?

Verfasst: 22.10.2005 18:59
von Daniel
Auch von mir Gratulation zum Job!

Mit Briefe schreiben ans Amt hatten wir hier zuhause auch schon schwierigkeiten. Glücklicherweise wurde mein Dad damals auch stutzig da keinerlei Bestätigung o. Rückmeldung auf dieses Schreiben eintraf. Daraufhin hat er angerufen und nachgefragt warum und wieso. Schliesslich meinten die das angeblich nichts angekommen wäre etc.

Seither schicken wir Briefe ans Amt grundsätzlich nur noch per Einschreiben. So haben wir die Sicherheit das es auch ankommt bzw den Nachweis das wir den Brief auch abgeschickt haben!

Schöne Grüße :)

Verfasst: 23.10.2005 13:12
von Gast
Hallo Gast!

Du kannst Dir beim Amt ein Eingliederungsgeld beantragen....
Für Fahrkosten und Arbeitskleidung einmalig 200 Euro!

Also am besten gleich mal nachfragen, von alleine kommen die nicht auf die Idee Dir was anzubieten.

Verfasst: 23.10.2005 14:50
von Gast
Daniel hat geschrieben:Auch von mir Gratulation zum Job!

Mit Briefe schreiben ans Amt hatten wir hier zuhause auch schon schwierigkeiten. Glücklicherweise wurde mein Dad damals auch stutzig da keinerlei Bestätigung o. Rückmeldung auf dieses Schreiben eintraf. Daraufhin hat er angerufen und nachgefragt warum und wieso. Schliesslich meinten die das angeblich nichts angekommen wäre etc.

Seither schicken wir Briefe ans Amt grundsätzlich nur noch per Einschreiben. So haben wir die Sicherheit das es auch ankommt bzw den Nachweis das wir den Brief auch abgeschickt haben!

Schöne Grüße :)
hallo,
vielen dank für deine infos, habe bereits vergebens versucht das aa zu erreichen, da ist ständig und ununterbrochen besetzt, da ich eine firmeninterne schulung habe, fehlt mir die zeit, persönlich zum aa zu fahren, warte mal den oktober ab, sollte kein geld mehr auf meinem konto eingehen, hat es sich von selbst erledigt, wenn nicht dann werde ich nochmals einen brief und dann per einschreiben an die doofen verschicken, ich mache mir halt sorgen, dass die mir unterstellen könnten, das ich meine pflichten dem aa gegenüber nicht erfüllt hätte. 10 monate habe ich von denen nix gehört, ausser um meinen antrag zu verlängern, ich habe keinen fallmanager und gar nix, na ja, ich lass mich mal überraschen...