Abgelehnter Widerspruch, soll ich klagen
Verfasst: 05.11.2006 18:46
Ich habe eine Ablehnung meines ALG2 Antrags bekommen, da ich mehr als das erlaubte Vermögen hatte. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, da ich der Ansicht war, dass 200 EUR pro Lebensjahr frei wären, so stand es in dem mir ausgehändigten SGB2. Die neuen Hefte wären noch nicht da sagte man mir am 19.09. (sage und schreibe 7 Wochen nachdem die neue Regelung für 150 EUR pro Lebensjahr zählte). Als ich mich bei 3 Stellen beschwerte, rollte auf einmal ein Arbeiter einen riesen Karton heran und schwupps.... da waren die gültigen SGB2 Hefte drin !!!!!!!!!!!!!!! Na sowas... zurück zum Thema.
Der Widerspruch wurde abgelehnt und nun würde ich gern wissen, ob es Sinn macht die Arge zu verklagen, da die mir das falsche Heft ausgehändigt hatten.
Dazu sei bemerkt: ich hätte mein Vermögen früher bekommen können, wenn ich rechtzeitig zum 31.08. den Vertrag gekündigt hätte (wusste ja nicht, dass ich über dem Satz liege). Jetzt konnte ich mein Geld erst am 01.11. erhalten, habe dann SOFORT einen neuen Antrag gestellt.
Ich würde gerne gegen die Ablehnung des Widerspruchs klagen, da ich einen Monat früher den neuen Antrag hätte stellen können, und das war ja der Fehler der Arge, nicht meiner. Ich würde gern Schadensersatz anzeigen. Oder ist das generell zum Scheitern verurteilt?
Gibt es Jemand mit Klage-Erfahrungen, der mir hier helfen kann? Wäre für jede Antwort dankbar.
Der Widerspruch wurde abgelehnt und nun würde ich gern wissen, ob es Sinn macht die Arge zu verklagen, da die mir das falsche Heft ausgehändigt hatten.
Dazu sei bemerkt: ich hätte mein Vermögen früher bekommen können, wenn ich rechtzeitig zum 31.08. den Vertrag gekündigt hätte (wusste ja nicht, dass ich über dem Satz liege). Jetzt konnte ich mein Geld erst am 01.11. erhalten, habe dann SOFORT einen neuen Antrag gestellt.
Ich würde gerne gegen die Ablehnung des Widerspruchs klagen, da ich einen Monat früher den neuen Antrag hätte stellen können, und das war ja der Fehler der Arge, nicht meiner. Ich würde gern Schadensersatz anzeigen. Oder ist das generell zum Scheitern verurteilt?
Gibt es Jemand mit Klage-Erfahrungen, der mir hier helfen kann? Wäre für jede Antwort dankbar.