Abgelehnter Widerspruch, soll ich klagen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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maydayz
Beiträge: 15
Registriert: 05.11.2006 18:31

Abgelehnter Widerspruch, soll ich klagen

Beitrag von maydayz »

Ich habe eine Ablehnung meines ALG2 Antrags bekommen, da ich mehr als das erlaubte Vermögen hatte. Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt, da ich der Ansicht war, dass 200 EUR pro Lebensjahr frei wären, so stand es in dem mir ausgehändigten SGB2. Die neuen Hefte wären noch nicht da sagte man mir am 19.09. (sage und schreibe 7 Wochen nachdem die neue Regelung für 150 EUR pro Lebensjahr zählte). Als ich mich bei 3 Stellen beschwerte, rollte auf einmal ein Arbeiter einen riesen Karton heran und schwupps.... da waren die gültigen SGB2 Hefte drin !!!!!!!!!!!!!!! Na sowas... zurück zum Thema.

Der Widerspruch wurde abgelehnt und nun würde ich gern wissen, ob es Sinn macht die Arge zu verklagen, da die mir das falsche Heft ausgehändigt hatten.

Dazu sei bemerkt: ich hätte mein Vermögen früher bekommen können, wenn ich rechtzeitig zum 31.08. den Vertrag gekündigt hätte (wusste ja nicht, dass ich über dem Satz liege). Jetzt konnte ich mein Geld erst am 01.11. erhalten, habe dann SOFORT einen neuen Antrag gestellt.

Ich würde gerne gegen die Ablehnung des Widerspruchs klagen, da ich einen Monat früher den neuen Antrag hätte stellen können, und das war ja der Fehler der Arge, nicht meiner. Ich würde gern Schadensersatz anzeigen. Oder ist das generell zum Scheitern verurteilt?

Gibt es Jemand mit Klage-Erfahrungen, der mir hier helfen kann? Wäre für jede Antwort dankbar.
pingpong
Beiträge: 39
Registriert: 06.11.2006 17:44

Beitrag von pingpong »

Hi, Du solltest auf jeden Fall Klage erheben. Wenn Dir die Arge ein falsches Formular aushändigt, so kann Dir das nicht zum Nachteil gereicht werden. Hoffentlich hast Du es noch, um somit einen Beweis in Händen zu haben.

Auf jeden Fall Klage erheben - was ist zu verlieren. Und wenn das Geld aufgebraucht sein sollte, haste diesen Monat nix, kein Einkommen um zB Lebensmittel zu kaufen. Hier wäre schon ein Grund gegeben für eine Anordnung. Und lass es vom Anwalt prüfen, der soll nen Antrag auf PKH stellen.

Denk an die Monatsfrist seit Erteilung des Widerspruchsbescheides.
maydayz
Beiträge: 15
Registriert: 05.11.2006 18:31

Beitrag von maydayz »

Danke, mir PKH kenne ich mich aus, also muss ich bald los nur kann ich nicht beweisen das dieses SGB 2 von denen ausgehändigt wurde, ich habe es zwar unterschrieben, dass ich es erhalten habe, dieses Formular hängt aber am Antrag (ist somit bei denen). Aber ich bespreche das mal mit meinem Anwalt.

Jetzt habe ich ein neues Problem, ich habe eine Bewilligung erhalte, dass ich ab dem 02.11. Hartz4 bekomme nur verstehe ich den Brief dazu nicht. Es geht um angemessene Heizkosten. Ich würde gern den Bescheid mal einscannen und jemandem schicken, der das für mich übersetzt. Hilft mir hier jemand dabei. Ich weiß ist viel verlangt, aber ich schnalle das nicht.

Oder kann ich mich irgendwo anders hin wenden? Sorry, aber mir wächst das alles über den Kopf hier.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wende dich doch mal an eine Sozialberatungsstelle.
Adressen unter:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adre ... fault.aspx
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