Seite 1 von 1
					
				GRÖSSERE WOHNUNG ABER WENIGER MIETE..geht das ?
				Verfasst: 05.11.2006 02:13
				von Maximilian
				Hallo
Ich bin der Maximilian(und schon über 25 jahre ). ich bekomme schon seit einigen Jahren ALG 2 und davor schon zwei Jahre Sozialhilfe.
ich wohne jetzt in einer  58qm wohnung allein,bezahle hier 328,00 euro miete OHNE heizung (mon. 41,00Euro)also insgesamt:369Euro .270 Euro wurden auch bis jetzt vom ALG2 bezahlt .
meine  jetzige frage ist: ich habe  ein angebot für ne wohnung bekommen, die zwar 80qm gross ist , ABER ich bezahle dort MIETE UND HEIZUNG : 315 Euro !!! also ist das unterm strich 54,ooEuro weniger.
ich weis , das mir jua nur 45 qm zustehen , aber jetzt habe ich ja die 58qm auch bewilligt bekommen. die dame auf dem amt meinte: sie bekommen nur 270 Euro für die  wohnung..wenn sie einen palast haben und der 270 Euro kostet, haben sie glück..mehr gibts einfach nicht...fertig.
kann ich nun schwierigkeiten bekommen oder wie soll ich mich da verhalten, denn eigentlich ist nur die qm-zahl grösser aber der eigentliche GESAMTMIETPREIS weniger  geworden...Im übrigen hab ich noch nen Nebenjob, wo ich 50;00 Euro  monatlich dazu verdien, was auch gemeldet ist..und da komme ich ja dann auf die  Diferenz von 270,00 Euro vom alg 2 plus meinen nebenverdienst 50,00 Euro und bis 315 Euro Miete sind das dann 365 EURO also bleiben  noch 5,00 Euro übrig..und im grunde genommen ändert sich da ja nix  ebend nur der  wohnraum, der ebend viel billiger ist zum schluss.
Hoffe nun allzu viel Wirrwahr geschrieben zu  haben und mir kann da jemand helfen
wäre schön..DANKE schon ma im Vorraus  MAXIMILIAN 

 
			
					
				
				Verfasst: 05.11.2006 09:31
				von D_C
				Hallo,
wenn ich das richtig im Kopf habe, musst du auf jeden Fall bei deiner Arge die Erlaubnis einholen, die neue Wohnung anzumieten. Umzugskosten, Renovierungskosten und alles was sonst noch so anfallen könnte, würden nicht übernommen werden, da der Umzug nicht notwendig ist.
Also wirst du wohl oder übel bei deiner Arge vorsprechen müssen um einen Antrag auf Umzug zu stellen (der vermutlich nicht genehmigt wird)
Gruß
DC
			 
			
					
				
				Verfasst: 05.11.2006 15:02
				von Maximilian
				naja, ich brauch keine  umzugskosten und soweiter...
ich will nur  die wohnung haben , wieso kann ich die denn nicht bekommen , wenn eine  wesentlich kleinere mehr kostet bzw. ich dafür ebend ne kleinere bekomme
übrigens ist der grund auch noch, das in dem jetzigen haus alles bissel drunter und drüber geht.bewohner die nun nicht grad ins gesellschaftsbild passen um  nicht zu sagen abhängige und die die dann auch  kaufen und verkaufen..naja..will da nicht deutlicher werde und der nächste grund ist.. meine freundin will ja auch irgendwann zu hause raus und  evtl nachwuchs..und ob wir dann nochmal so ein   angebot bekommen..deshalb wollte ich jetzt zugreifen...
			 
			
					
				
				Verfasst: 05.11.2006 16:23
				von submarin
				Die einzige Drohung im Gesetz bei nicht genehmigtem Umzug ist, dass die Miete höchstens in der bisherigen Höhe übernommen wird bei über 25-Jährigen. 
SGBII
§ 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. 2Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.
			 
			
					
				
				Verfasst: 05.11.2006 16:42
				von Maximilian
				aha, danke..und das heist..ich hätte ne chance , weil es ja nun  dabei bleibt...denn mehr als 270 Euro hab ich ja noch nie bekommen  also bleibts  ja dabei..und was ist ein grund , das ein umzug  nicht nötig ist ?
sind meine gründe denn nichts?
1. das umfeld  im haus, 2. das preis -leistungsverhältniss der neuen wohnung und die "familienvergrößerung" , die ich natürlich nicht genau bestimmen kann..grins
			 
			
					
				
				Verfasst: 06.11.2006 12:17
				von nonsens
				Ich will ja nicht abschweifen vom Thema.....aber das ist das was mich bei den HartzIV Regelungen etwas nervt. Man hat eine Wohnung die zwar grösser aber billiger ist, und das Amt meggert dann, weil die Bude zu gross ist.
Ok, einer allein in einem Palast ist klar übertrieben, aber selbst bei familien wird rumgezickt, wenn die neue Wohnung auch nur 5 m² zuviel hat   ... dennoch aber billiger ist als die kleinere Wohnung vorher.
Diesen Fall haben wir hier in der Strasse auch, 3 köpfige Familie darf nicht umziehen, obwohl die neue Wohnung über 150 Euro billiger ist als die jetzige kleinere, und sie hat gerade mal 5 m² mehrals erlaubt..... und Heizkosten etc inklusive.
Naja.....soll das mal einer verstehen.....am Geld sparen ist ja die eine Sache, aber an der Wohnungsgrösse so rumzuzappeln, das geht mir auf den Wecker .... schliesslich würde die Familie monatlich mehr als 300 Euro sparen, aber dem Amt dankend nun wohl doch nicht.
@ Maxi.......und das mein ich mit Preis-Leistungsverhältnis......das Amt kann da ziemlich stur bleiben.....da lässt man die Familie dann eben lieber in der teuren zu kleinen Wohnung, im letzten Loch auf gut deutsch......ohne Wenn und Aber  

 
			
					
				
				Verfasst: 06.11.2006 15:45
				von Maximilian
				Danke für deine Ausführungen.Ich bin eigentlich genau deiner Meinung und hoffe ma das die Arge da nen Einsehen hat, denn als ich in die jetzige wohnung eingezogen bin 58qm anstatt nur 45 qm, hat man es mir ja auch bewilligt mit dem hinweis,: esgibt nur den Regelsatz von 270 Euro und fertig
na gut, hoffe mal das ich noch paar sachdienliche hiweis bekomme, denn de nummer wo man anrufen kann ist estens lang wie ne autoahn und kostet  nicht grad wenig geld(dank des computers, der da vorher labert und auch los nix bringt, weil man das selbe nochmal gefragt wird, wenn jemand rann geht ) und dann sagen die einem eh nix, was  weiter helfen kann ausser, das man die arge  besuchen soll..was ich auch selber weis, aber vorher gern diskte auskünfte haben wollte..naja unsere behörden ebend...
			 
			
					
				
				Verfasst: 19.11.2006 14:41
				von Janina511
				Hier mal ein kleiner Auszug eines Zettel, den ich von der ARGE bezüglich Wohnung mal bekommen hatte:
....
Angemessenheit liegt auch dann vor, wenn zwar die angemessene Wohnungsgröße geringfügig überschritten wird, jedoch die Mitehöhen die nachfolgenden Beträge nicht überschreiten:
Personenanzahl   angemessene Kosten der Unterkunft
         1                      236,80€ Nettokaltmiete
         2                      291,80€ Nettokaltimete
....
....
			 
			
					
				
				Verfasst: 20.11.2006 00:00
				von submarin
				Zulässige Gründe, damit ist sowas wie Arbeitsaufnahme oder unzumutbare Wohnverhältnisse u.ä. gemeint, das Umfeld im Haus und das Preis-Leistungsverhältnis nicht. 
Bei 315,-€ wäre ich aber vorsichtig, die Nachzahlung der Nebenkosten kann ganz schön ins Geld gehen.
M.W. würde es nach dem Umzug einfach bei den 270,-€ bleiben, die die ArGe zahlen muss.
			 
			
					
				
				Verfasst: 20.11.2006 12:24
				von Ronny7220
				Meine Frage wie is das bei einer WG ? wenn ein student und ein alg 2 empfänger zusammen dort wohnen ? wie wird das dann mit der unterkunft berechnet ?
Gruß Ronny
			 
			
					
				
				Verfasst: 21.11.2006 02:25
				von submarin
				Es wird erstmal davon ausgegangen, dass jeder die Hälfte zahlt.
			 
			
					
				
				Verfasst: 21.11.2006 17:05
				von antje
				ja ja das kenn ich zu gut bei uns sind es auch 5 cm2 mher und die wohnung ist nicht angemessen deshalb keine kaution und ich muss 15 euro dazu bezahlen miete 450 kalt 520 warm wir sind noch 3 aber bald 4 und die mekern weil die wohnung 80cm2 hat na ja eigentlich stehen uns ja bald 90cm2 zu so ein blödsin aber so ist das aa halt 
antje