GRÖSSERE WOHNUNG ABER WENIGER MIETE..geht das ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Maximilian
Beiträge: 4
Registriert: 05.11.2006 01:20

GRÖSSERE WOHNUNG ABER WENIGER MIETE..geht das ?

Beitrag von Maximilian »

Hallo
Ich bin der Maximilian(und schon über 25 jahre ). ich bekomme schon seit einigen Jahren ALG 2 und davor schon zwei Jahre Sozialhilfe.
ich wohne jetzt in einer 58qm wohnung allein,bezahle hier 328,00 euro miete OHNE heizung (mon. 41,00Euro)also insgesamt:369Euro .270 Euro wurden auch bis jetzt vom ALG2 bezahlt .
meine jetzige frage ist: ich habe ein angebot für ne wohnung bekommen, die zwar 80qm gross ist , ABER ich bezahle dort MIETE UND HEIZUNG : 315 Euro !!! also ist das unterm strich 54,ooEuro weniger.
ich weis , das mir jua nur 45 qm zustehen , aber jetzt habe ich ja die 58qm auch bewilligt bekommen. die dame auf dem amt meinte: sie bekommen nur 270 Euro für die wohnung..wenn sie einen palast haben und der 270 Euro kostet, haben sie glück..mehr gibts einfach nicht...fertig.
kann ich nun schwierigkeiten bekommen oder wie soll ich mich da verhalten, denn eigentlich ist nur die qm-zahl grösser aber der eigentliche GESAMTMIETPREIS weniger geworden...Im übrigen hab ich noch nen Nebenjob, wo ich 50;00 Euro monatlich dazu verdien, was auch gemeldet ist..und da komme ich ja dann auf die Diferenz von 270,00 Euro vom alg 2 plus meinen nebenverdienst 50,00 Euro und bis 315 Euro Miete sind das dann 365 EURO also bleiben noch 5,00 Euro übrig..und im grunde genommen ändert sich da ja nix ebend nur der wohnraum, der ebend viel billiger ist zum schluss.
Hoffe nun allzu viel Wirrwahr geschrieben zu haben und mir kann da jemand helfen
wäre schön..DANKE schon ma im Vorraus MAXIMILIAN :roll:
Benutzeravatar
D_C
Beiträge: 543
Registriert: 23.02.2006 16:37
Wohnort: Eitorf

Beitrag von D_C »

Hallo,

wenn ich das richtig im Kopf habe, musst du auf jeden Fall bei deiner Arge die Erlaubnis einholen, die neue Wohnung anzumieten. Umzugskosten, Renovierungskosten und alles was sonst noch so anfallen könnte, würden nicht übernommen werden, da der Umzug nicht notwendig ist.
Also wirst du wohl oder übel bei deiner Arge vorsprechen müssen um einen Antrag auf Umzug zu stellen (der vermutlich nicht genehmigt wird)

Gruß
DC
Maximilian
Beiträge: 4
Registriert: 05.11.2006 01:20

Beitrag von Maximilian »

naja, ich brauch keine umzugskosten und soweiter...
ich will nur die wohnung haben , wieso kann ich die denn nicht bekommen , wenn eine wesentlich kleinere mehr kostet bzw. ich dafür ebend ne kleinere bekomme
übrigens ist der grund auch noch, das in dem jetzigen haus alles bissel drunter und drüber geht.bewohner die nun nicht grad ins gesellschaftsbild passen um nicht zu sagen abhängige und die die dann auch kaufen und verkaufen..naja..will da nicht deutlicher werde und der nächste grund ist.. meine freundin will ja auch irgendwann zu hause raus und evtl nachwuchs..und ob wir dann nochmal so ein angebot bekommen..deshalb wollte ich jetzt zugreifen...
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Die einzige Drohung im Gesetz bei nicht genehmigtem Umzug ist, dass die Miete höchstens in der bisherigen Höhe übernommen wird bei über 25-Jährigen.

SGBII
§ 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. 2Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht.
Maximilian
Beiträge: 4
Registriert: 05.11.2006 01:20

Beitrag von Maximilian »

aha, danke..und das heist..ich hätte ne chance , weil es ja nun dabei bleibt...denn mehr als 270 Euro hab ich ja noch nie bekommen also bleibts ja dabei..und was ist ein grund , das ein umzug nicht nötig ist ?
sind meine gründe denn nichts?
1. das umfeld im haus, 2. das preis -leistungsverhältniss der neuen wohnung und die "familienvergrößerung" , die ich natürlich nicht genau bestimmen kann..grins
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Ich will ja nicht abschweifen vom Thema.....aber das ist das was mich bei den HartzIV Regelungen etwas nervt. Man hat eine Wohnung die zwar grösser aber billiger ist, und das Amt meggert dann, weil die Bude zu gross ist.

Ok, einer allein in einem Palast ist klar übertrieben, aber selbst bei familien wird rumgezickt, wenn die neue Wohnung auch nur 5 m² zuviel hat ... dennoch aber billiger ist als die kleinere Wohnung vorher.

Diesen Fall haben wir hier in der Strasse auch, 3 köpfige Familie darf nicht umziehen, obwohl die neue Wohnung über 150 Euro billiger ist als die jetzige kleinere, und sie hat gerade mal 5 m² mehrals erlaubt..... und Heizkosten etc inklusive.

Naja.....soll das mal einer verstehen.....am Geld sparen ist ja die eine Sache, aber an der Wohnungsgrösse so rumzuzappeln, das geht mir auf den Wecker .... schliesslich würde die Familie monatlich mehr als 300 Euro sparen, aber dem Amt dankend nun wohl doch nicht.

@ Maxi.......und das mein ich mit Preis-Leistungsverhältnis......das Amt kann da ziemlich stur bleiben.....da lässt man die Familie dann eben lieber in der teuren zu kleinen Wohnung, im letzten Loch auf gut deutsch......ohne Wenn und Aber :evil:
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Maximilian
Beiträge: 4
Registriert: 05.11.2006 01:20

Beitrag von Maximilian »

Danke für deine Ausführungen.Ich bin eigentlich genau deiner Meinung und hoffe ma das die Arge da nen Einsehen hat, denn als ich in die jetzige wohnung eingezogen bin 58qm anstatt nur 45 qm, hat man es mir ja auch bewilligt mit dem hinweis,: esgibt nur den Regelsatz von 270 Euro und fertig
na gut, hoffe mal das ich noch paar sachdienliche hiweis bekomme, denn de nummer wo man anrufen kann ist estens lang wie ne autoahn und kostet nicht grad wenig geld(dank des computers, der da vorher labert und auch los nix bringt, weil man das selbe nochmal gefragt wird, wenn jemand rann geht ) und dann sagen die einem eh nix, was weiter helfen kann ausser, das man die arge besuchen soll..was ich auch selber weis, aber vorher gern diskte auskünfte haben wollte..naja unsere behörden ebend...
Janina511
Beiträge: 8
Registriert: 17.11.2006 14:29
Wohnort: Dortmund

Beitrag von Janina511 »

Hier mal ein kleiner Auszug eines Zettel, den ich von der ARGE bezüglich Wohnung mal bekommen hatte:

....

Angemessenheit liegt auch dann vor, wenn zwar die angemessene Wohnungsgröße geringfügig überschritten wird, jedoch die Mitehöhen die nachfolgenden Beträge nicht überschreiten:

Personenanzahl angemessene Kosten der Unterkunft

1 236,80€ Nettokaltmiete

2 291,80€ Nettokaltimete

....

....
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Zulässige Gründe, damit ist sowas wie Arbeitsaufnahme oder unzumutbare Wohnverhältnisse u.ä. gemeint, das Umfeld im Haus und das Preis-Leistungsverhältnis nicht.
Bei 315,-€ wäre ich aber vorsichtig, die Nachzahlung der Nebenkosten kann ganz schön ins Geld gehen.

M.W. würde es nach dem Umzug einfach bei den 270,-€ bleiben, die die ArGe zahlen muss.
Ronny7220
Beiträge: 44
Registriert: 10.11.2006 15:55

Beitrag von Ronny7220 »

Meine Frage wie is das bei einer WG ? wenn ein student und ein alg 2 empfänger zusammen dort wohnen ? wie wird das dann mit der unterkunft berechnet ?

Gruß Ronny
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Es wird erstmal davon ausgegangen, dass jeder die Hälfte zahlt.
antje
Beiträge: 6
Registriert: 16.11.2006 13:19

Beitrag von antje »

ja ja das kenn ich zu gut bei uns sind es auch 5 cm2 mher und die wohnung ist nicht angemessen deshalb keine kaution und ich muss 15 euro dazu bezahlen miete 450 kalt 520 warm wir sind noch 3 aber bald 4 und die mekern weil die wohnung 80cm2 hat na ja eigentlich stehen uns ja bald 90cm2 zu so ein blödsin aber so ist das aa halt


antje
Antworten