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Welcher Betrag bleibt anrechnungsfrei ?

Verfasst: 04.11.2006 22:39
von kristina
Hallo alle zusammen!

Meine Eltern sind beide arbeitslos und daher bekommen wir Hartz4.
Meine Mutter hat einen 1 Euro Job und verdient daher etwas Geld.

Ich habe nun einen Aushilfsjob begonnen und habe gehört, dass man bis 100 Euro verdienen darf, die anrechnungsfrei bleiben.

Meine Frage ist, ob dies auch für mich gilt, da meine Mutter ja bereits etwas nebenbei verdient.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke schonmal im voraus. :)

Verfasst: 04.11.2006 23:27
von submarin
Der Freibetrag gilt für jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.

Verfasst: 05.11.2006 11:41
von nane
Die ersten 100 Euro kannst du behalten, was darüber liegt werden 80% als Einkommen angerechnet, die restlichen 20% fallen ebenfalls als "Freibetrag" weg. Ab einem Einkommen von 800 Euro werden 90% angerechnet, 10% sind Freibetrag.

Vom Einkommen abzuziehn wären noch Dinge wie angemessene private Versicherungen (max 30 Euro).. frag nach wenn du mehr wissen willst.

Wenn du als Tochter mit deinem Einkommen klarkommst und deinen Eltern nen Mietanteil abgeben kannst (bei euch dann wohl 1/3 der Miete) lässt du dich aus der Bedarfsgemeinschaft rausnehmen, dann wird dein Einkommen nicht mehr berücksichtigt. Im Bescheid der Eltern werden in dem Fall 2/3 der Miete anerkannt, dein Drittel nicht.

Verbessert mich wenn ich falsch liege :D