Welcher Betrag bleibt anrechnungsfrei ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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kristina
Beiträge: 1
Registriert: 04.11.2006 22:28

Welcher Betrag bleibt anrechnungsfrei ?

Beitrag von kristina »

Hallo alle zusammen!

Meine Eltern sind beide arbeitslos und daher bekommen wir Hartz4.
Meine Mutter hat einen 1 Euro Job und verdient daher etwas Geld.

Ich habe nun einen Aushilfsjob begonnen und habe gehört, dass man bis 100 Euro verdienen darf, die anrechnungsfrei bleiben.

Meine Frage ist, ob dies auch für mich gilt, da meine Mutter ja bereits etwas nebenbei verdient.

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke schonmal im voraus. :)
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Der Freibetrag gilt für jedes einzelne Mitglied der Bedarfsgemeinschaft.
nane
Beiträge: 60
Registriert: 26.03.2006 11:39
Wohnort: Mannheim

Beitrag von nane »

Die ersten 100 Euro kannst du behalten, was darüber liegt werden 80% als Einkommen angerechnet, die restlichen 20% fallen ebenfalls als "Freibetrag" weg. Ab einem Einkommen von 800 Euro werden 90% angerechnet, 10% sind Freibetrag.

Vom Einkommen abzuziehn wären noch Dinge wie angemessene private Versicherungen (max 30 Euro).. frag nach wenn du mehr wissen willst.

Wenn du als Tochter mit deinem Einkommen klarkommst und deinen Eltern nen Mietanteil abgeben kannst (bei euch dann wohl 1/3 der Miete) lässt du dich aus der Bedarfsgemeinschaft rausnehmen, dann wird dein Einkommen nicht mehr berücksichtigt. Im Bescheid der Eltern werden in dem Fall 2/3 der Miete anerkannt, dein Drittel nicht.

Verbessert mich wenn ich falsch liege :D
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