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Widerspruch Fristen?

Verfasst: 04.11.2006 18:42
von nane
Wie lange kann man einen Widerspruch noch einlegen? Gitb es dafür Fristen? Bekannte hat nen falschen Bescheid, allerdings liegt das einige Monate schon zurück. Was tun?

Verfasst: 05.11.2006 09:46
von D_C
Hallo nane,

ich denke, sie kann einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen.

Guckst du hier:
Überprüfungsantrag

Gruß
DC

Verfasst: 05.11.2006 11:34
von nane
Na mal generell, wie lange sind diese Widerspruchsfristen? Wie lange kann man nen Widerspruch einlegen, bis man sein Recht darauf verwirkt?

Wie sind die Fristen für eine Antragstellung für gewisse Dinge? Z.B. Nebenkostennachzahlung vergessen zu beantragen und es heisst "Sie kommen damit zu spät".

Verfasst: 05.11.2006 12:36
von D_C
Widerspruchsfrist für einen Alg2 Bescheid sind 6 Wochen, für einen Widerspruchsbescheid 4 Wochen (steht auch sowohl beim Bescheid, als auch im Widerspruchsbescheid am Ende drin)

Für die Antragstellung ist mir keine Frist bekannt.

Gruß
DC