Mietübernahme > GEH und wieviel ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Berliner1982
Beiträge: 25
Registriert: 11.10.2006 12:28

Mietübernahme > GEH und wieviel ?

Beitrag von Berliner1982 »

hi leudeee ...

also wiedermal nen geilen tag beim amt gehabt ...

hatten ne wohnung gefunden und wollten jetzt das angebot beim amt abgeben und dafür den übernahme schein haben ...

also zuerst mal .. fragen wir die von der wohnung was den noch für kosten bei einer gasetagenheizung auf uns zukommen .. sie naja im mom sind das so 0,80 bis 1 € pro qm ... kay zusammengerechnet ... selbst bei 1€ liegen wa noch unter 440 ...

die amt olle ... ne ne ... tut mir leid .. da wär die miete zu hoch ... wir was ... jaaa ... der satz liegt bei 1,5 € pro qm ...

aha wir gehen ... jetzt erfahr ich per zufall das es garkeinen satz gibt mit dem man das berechnet .. das macht die gasag ... weil man ja nur nen pauschalbetrag zahlt ...



also frage ist .. was stimmt den jetzt nun .. weil in berlin gibts ja viele wohnungen mit GEH ... wie wird das jetzt berechnet ...??

danke schonmaaaaal :)
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Berliner1982
Schau mal hier:

Berlin


Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Berliner1982
Beiträge: 25
Registriert: 11.10.2006 12:28

Beitrag von Berliner1982 »

danke melinde ....

also wenn ich das richtig verstehe ....



(1) Gegenstand der Angemessenheitsprüfung ist die Brutto-Warmmiete (Miete inklusive Betriebskosten
gemäß BetrKV) sowie alle Heiz- und Warmwasserkosten. Sofern bei der Angemessenheitsprüfung
Werte für Betriebs- und/oder Heizkosten nicht zur Verfügung stehen (z. B.
bei Neuanmietung von Wohnraum) kann von durchschnittlichen Betriebskosten in Höhe von
1,47 €/m² und 0,75 €/m² für Heizkosten inklusive Warmwasser ausgegangen werden.




werden für die betriebskosten *falls nich angegeben 1,47 €/m² berechnet!

und für die heizkosten *wie in meinem fall GEH* 0,75 €/m² !???


das würde ja heißen ... das die nette dame mich beim amt wiedermal angelogen hat ...

weil die warmmiete*ink.betriebskosten* mit 370€ angegeben war und bei einer 53,26m² wär das ja eine komplette warmmiete von 410€

also würde die übernommen werden ... bei 2 personen !??


oder ?? *bin ich wieder zu blöde ;)
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Berliner1982
Ich verstehe das so, das die Miete mit Betriebskosten und Heizkosten bei 2 Personen bis 444 € angemessen wäre.
Mit den Begriffen Bruttokaltmiete und Bruttowarmmiete ist das so das Bruttokalt ohne Heizkosten ist und Bruttowarm mit Heizkosten.
Gruss

(und entschuldige meine verspätete Antwort)
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Berliner1982
Beiträge: 25
Registriert: 11.10.2006 12:28

jaa

Beitrag von Berliner1982 »

keen problem ...

jaaa das ist klar das 2. personen 444 € bekommen ....

mir gings ja um die GEH weil die beim amt hat die mit 1,50 /qm berechnet !

in dem link steht aber das es nur 0,75 /qm berechnet werden kann ....

das war die frage was jetzt richtig is ...


hatte dann mal ne freundin gefragt .. die meinte .. die 0,75 /qm gelten nur noch für brandenburg .. nich für berlin .. in berlin gibts nur ne pauschale die die gasag angibt ...

alles irgendwie bekloppt ... aber naja .. das ist das amt .. das ist berlin ^^
Antworten