Berechnungsgrundlage Unterhalt Hartz

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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gast

Berechnungsgrundlage Unterhalt Hartz

Beitrag von gast »

Ich bin Hartz 4 Empfänger und die befreit mich ja nicht von der Kindesunterhaltungszahlung.Neben dem Regelsatz erhalte ich noch ein zeitlich befristeten Zuschlag.

Nun meine Frage was kann mir davon als Kindesunterhalt abgezogen werden?
usimons

Unterhalt

Beitrag von usimons »

Hallo ! Eigentlich sollte das so laufen : deine Hartz 4 ansprüche sind weder pfändbar noch muss davon unterhalt gezahlt werden. Hängt also von der Höhe deiner Zuzahlung und deren Begründung ab.
Kann auch so enden das der Unterhalt auf die Höhe der Zuzahlung angeglichen wird !!! (Familiengericht........)
mfg -Us-
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
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ALG II + Kindesunterhalt

Beitrag von Carola »

Ersteinmal muss ich dem der vorausgegangenen Antwort recht geben.

Wenn der Kontakt zu den Kindern und der Kindesmutter noch möglich ist, würde ich selbst an Deiner stelle nicht das Gericht bemühen, sondern der Kindesmutter empfehlen (kommt auf das Alter der/des Kindes an) Unterhaltsvorschussleistungen beim Jugendamt zu beantragen. Das Jugendamt überprüft dann Deine finanziellen Möglichkeiten. Es wird nur das zurück verlangt was tatsächlich möglich ist. In Deinem Fall geht leider gar nichts. So verhinderst Du einen riesigen Schuldenberg. Wenn Du mal "reich" wirst musst Du diese Unterhaltsvorschussleistungen zurückzahlen, das ist auch in Raten möglich.

Sollte keine Einigung mit der Kindesmutter möglich sein, wird diese ihrerseits das Familiengericht mit der Sache betrauen, sie klagt dann im Namen des Kindes und das ist Prozesskostenfrei. Da die Angelegenheit klar ist brauchst Du nur einen Anwalt, wenn Du nicht selbst einen Antrag auf Prozesskostenbefreiung stellen kannst.

Das ist eine Sache die von den ALGII - erfindern vergessen wurde.
Immer auf die Kleinen!

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
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