Ich bin Hartz 4 Empfänger und die befreit mich ja nicht von der Kindesunterhaltungszahlung.Neben dem Regelsatz erhalte ich noch ein zeitlich befristeten Zuschlag.
Nun meine Frage was kann mir davon als Kindesunterhalt abgezogen werden?
Berechnungsgrundlage Unterhalt Hartz
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Unterhalt
Hallo ! Eigentlich sollte das so laufen : deine Hartz 4 ansprüche sind weder pfändbar noch muss davon unterhalt gezahlt werden. Hängt also von der Höhe deiner Zuzahlung und deren Begründung ab.
Kann auch so enden das der Unterhalt auf die Höhe der Zuzahlung angeglichen wird !!! (Familiengericht........)
mfg -Us-
Kann auch so enden das der Unterhalt auf die Höhe der Zuzahlung angeglichen wird !!! (Familiengericht........)
mfg -Us-
ALG II + Kindesunterhalt
Ersteinmal muss ich dem der vorausgegangenen Antwort recht geben.
Wenn der Kontakt zu den Kindern und der Kindesmutter noch möglich ist, würde ich selbst an Deiner stelle nicht das Gericht bemühen, sondern der Kindesmutter empfehlen (kommt auf das Alter der/des Kindes an) Unterhaltsvorschussleistungen beim Jugendamt zu beantragen. Das Jugendamt überprüft dann Deine finanziellen Möglichkeiten. Es wird nur das zurück verlangt was tatsächlich möglich ist. In Deinem Fall geht leider gar nichts. So verhinderst Du einen riesigen Schuldenberg. Wenn Du mal "reich" wirst musst Du diese Unterhaltsvorschussleistungen zurückzahlen, das ist auch in Raten möglich.
Sollte keine Einigung mit der Kindesmutter möglich sein, wird diese ihrerseits das Familiengericht mit der Sache betrauen, sie klagt dann im Namen des Kindes und das ist Prozesskostenfrei. Da die Angelegenheit klar ist brauchst Du nur einen Anwalt, wenn Du nicht selbst einen Antrag auf Prozesskostenbefreiung stellen kannst.
Das ist eine Sache die von den ALGII - erfindern vergessen wurde.
Immer auf die Kleinen!
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
Wenn der Kontakt zu den Kindern und der Kindesmutter noch möglich ist, würde ich selbst an Deiner stelle nicht das Gericht bemühen, sondern der Kindesmutter empfehlen (kommt auf das Alter der/des Kindes an) Unterhaltsvorschussleistungen beim Jugendamt zu beantragen. Das Jugendamt überprüft dann Deine finanziellen Möglichkeiten. Es wird nur das zurück verlangt was tatsächlich möglich ist. In Deinem Fall geht leider gar nichts. So verhinderst Du einen riesigen Schuldenberg. Wenn Du mal "reich" wirst musst Du diese Unterhaltsvorschussleistungen zurückzahlen, das ist auch in Raten möglich.
Sollte keine Einigung mit der Kindesmutter möglich sein, wird diese ihrerseits das Familiengericht mit der Sache betrauen, sie klagt dann im Namen des Kindes und das ist Prozesskostenfrei. Da die Angelegenheit klar ist brauchst Du nur einen Anwalt, wenn Du nicht selbst einen Antrag auf Prozesskostenbefreiung stellen kannst.
Das ist eine Sache die von den ALGII - erfindern vergessen wurde.
Immer auf die Kleinen!
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.