Rückzahlung wegen Ausbildung meiner Tochter
Verfasst: 02.11.2006 19:25
Hallo
Ich hoffe einer von euch kann mir bei meine fragen weiterhelfen
Sachverhalte
meine beiden Kinder (11 und 16 Jahre) als auch ich (allein Erziehend) sind empfänger von Hartz4.
am 07.08.2006 hat meine 16 jährige Tochter eine Ausbildung begonnen.
Ich habe den Ausbildungsvertrag erst im Monat 9 erhalten und umgehend den Arbeitsamt
zukommen lassen.
Jetzt habe ich vor 2 Tagen genau 2 Schreiben vom Arbeitsamt bekommen
wobei es in den einen Schreiben darum geht,
Auszug des 1 Schreibens:
nach meinen Erkenntnissen haben Sie in der Zeit vom 07.08.06 bis zum 31.10.06 Arbeislosengeld in Höhe von XXXXX(es sind 3 Monats Gehälter) zu Unrecht bezogen..
Ihre Tochter ist seit Beginn der Ausbildung kein Mitglied mehr in Ihrer Bedarfsgemeinschaft
Aufgrund der oben genannten Tatsache errechnet sich ein geringerer Leistungsanspruch.
Nach dem mir vorliegenden Unterölagen haben Sie die Überzahlung verursacht, da Sie eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in ihrem Verhältnissen verspätet angezeigt haben………. Usw.
Jetzt zu meine Fragen
1. kann das Arbeitsamt dieses Geld einvordern
2. gibt es eine Möglichkeit sich zu wehren
3. bei der neuen Berechnung hat meine Tochter (logischer weise) keinen Anspruch mehr
auf Unterstützung jedoch wird das Kindergeld für meine Tochter mir
abgezogen. Ist das rechtens ????????
4. sollte ich mit meinen Anliegen besser zum Rechtsanwalt gehen ???
hoffe Ihr könnt mir helfen
Ich hoffe einer von euch kann mir bei meine fragen weiterhelfen
Sachverhalte
meine beiden Kinder (11 und 16 Jahre) als auch ich (allein Erziehend) sind empfänger von Hartz4.
am 07.08.2006 hat meine 16 jährige Tochter eine Ausbildung begonnen.
Ich habe den Ausbildungsvertrag erst im Monat 9 erhalten und umgehend den Arbeitsamt
zukommen lassen.
Jetzt habe ich vor 2 Tagen genau 2 Schreiben vom Arbeitsamt bekommen
wobei es in den einen Schreiben darum geht,
Auszug des 1 Schreibens:
nach meinen Erkenntnissen haben Sie in der Zeit vom 07.08.06 bis zum 31.10.06 Arbeislosengeld in Höhe von XXXXX(es sind 3 Monats Gehälter) zu Unrecht bezogen..
Ihre Tochter ist seit Beginn der Ausbildung kein Mitglied mehr in Ihrer Bedarfsgemeinschaft
Aufgrund der oben genannten Tatsache errechnet sich ein geringerer Leistungsanspruch.
Nach dem mir vorliegenden Unterölagen haben Sie die Überzahlung verursacht, da Sie eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in ihrem Verhältnissen verspätet angezeigt haben………. Usw.
Jetzt zu meine Fragen
1. kann das Arbeitsamt dieses Geld einvordern
2. gibt es eine Möglichkeit sich zu wehren
3. bei der neuen Berechnung hat meine Tochter (logischer weise) keinen Anspruch mehr
auf Unterstützung jedoch wird das Kindergeld für meine Tochter mir
abgezogen. Ist das rechtens ????????
4. sollte ich mit meinen Anliegen besser zum Rechtsanwalt gehen ???
hoffe Ihr könnt mir helfen