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Neuberechnung-brauch mal Denkhilfe

Verfasst: 02.11.2006 09:18
von boluro
Hallo,

hatte ja schonmal geschrieben, dass sich die Anzahle der Personen im HH geändert hat. Das ganze allerdings zum 15. Okt.

Logischerweise war jetzt noch kein geändertes ALG2 auf dem Konto.

Wieviel wird dann nachbezahlt?
ALG2 wird doch im voraus gezahlt, oder?
Also würde ich dann den halben Monat + das für Nov. nachgazehlt bekommen? Oder hab ich jetzt einen Denkfehler drin?

Danke schonmal

Verfasst: 02.11.2006 10:08
von Melinde
Hallo boluro
Die Neuberechnung gilt ab dem Tag, an dem die Veränderung dem Amt bekannt ist. Wann es dann überwiesen wird hängt von der Bearbeitungsdauer ab. Kann sein, schon mit dem nächsten Geld.
Gruss

Verfasst: 02.11.2006 11:32
von boluro
Also neu berechnet wird ab dem Tag, an dem er hier eingezogen ist. Das war der 15.Okt. So jedenfalls meine SBin.

Und dass es abhängig ist, von der Bearbeitungsdauer, ist schon klar. Nur, was bekomme ich dann?
Den hlaben Okt. + den November? Oder?

Verfasst: 02.11.2006 12:00
von Melinde
Hallo boluro
Ja, zum 1.12. müssten eigentlich Regelbedarf für 3 Personen plus die Kosten der Unterkunft für Dezember, plus Regelbedarf für die 3. Person rückwirkend ab dem 15.10. samt dessen Anteil an den KdU überwiesen werden. Wenn es bis dahin alles bearbeitet und von der Leistungsabteilung zur Zahlung angewiesen wurde.
Gruss

Verfasst: 02.11.2006 12:30
von boluro
Ok, danke..Dann passt das ja alles!

Wenn ich mich auch wunder, wie Du auf 3 Personen kommst?!
ASind nämlcih jetzt 4;-)

Verfasst: 02.11.2006 12:35
von Melinde
Ups, da habe ich nicht aufgepasst.
Frage mich auch gerade wie ich auf diese Zahl komme. Bild
Na ja, irren ist zwar männlich, in diesem Falle auch mal weiblich. :lol:
Gruss