HILFE! ARGE will Kaution nicht zahlen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
HILFE! ARGE will Kaution nicht zahlen
ich habe ein Problem und hätte gerne Ihre Hilfe dafür.
Ich bin alleinerziehende Mutter einer 16Monate alten Tochterund wohne z. Zt. in einer 45m² Wohnung mit zwei Zimmern. Da es sehr eng ist und ich deshalb umziehen muß, suche ich seit Januar seit einer 60m² Wohnung, die mir ja auch zusteht. Jetzt habe ich endlich eine schöne Wohnung für uns gefunden und würde sie sooo gerne nehmen, aber leider ist sie vierzig Euro zu teuer. Jetzt war ich beim Amt und es wurde mir gesagt, daß sie die Wohnung nicht genehmigen und deshalb keinen Umzug, keinen Renovierung, keine doppelte Miete und keine Kaution bezahlen.
Außerdem wollten sie mir auch nichts schriftliches darüber geben.
Können Sie mir bitte sagen, ob das so richtig ist und an wen ich mich da wenden muß um Einspruch einzulegen oder so.
Wenn es nur um die Renovierung oder den Umzug gehen würde, wäre das alles machbar für mich, aber die doppelte Miete und die Kaution kann ich nicht aufbringen, als Hartz 4-Empfänger.
Die neue Wohnung ist 65m² und kostet 395€ kalt. Mir stehen nur 351€ kalt zu und den Rest würden auf jeden Fall meine Eltern übernehmen.
Ich bin alleinerziehende Mutter einer 16Monate alten Tochterund wohne z. Zt. in einer 45m² Wohnung mit zwei Zimmern. Da es sehr eng ist und ich deshalb umziehen muß, suche ich seit Januar seit einer 60m² Wohnung, die mir ja auch zusteht. Jetzt habe ich endlich eine schöne Wohnung für uns gefunden und würde sie sooo gerne nehmen, aber leider ist sie vierzig Euro zu teuer. Jetzt war ich beim Amt und es wurde mir gesagt, daß sie die Wohnung nicht genehmigen und deshalb keinen Umzug, keinen Renovierung, keine doppelte Miete und keine Kaution bezahlen.
Außerdem wollten sie mir auch nichts schriftliches darüber geben.
Können Sie mir bitte sagen, ob das so richtig ist und an wen ich mich da wenden muß um Einspruch einzulegen oder so.
Wenn es nur um die Renovierung oder den Umzug gehen würde, wäre das alles machbar für mich, aber die doppelte Miete und die Kaution kann ich nicht aufbringen, als Hartz 4-Empfänger.
Die neue Wohnung ist 65m² und kostet 395€ kalt. Mir stehen nur 351€ kalt zu und den Rest würden auf jeden Fall meine Eltern übernehmen.
Hallo Sabrina,
das Amt ist zur Übernahme der Kosten für Umzug usw nur verpflichtet, wenn sie
a) den Umzug selber gefordert hat und
b) die Miete angemessen ist.
Ich fürchte das ist tatsächlich richtig so. Du könntest höchstens (für die Zukunft) einen schriftlichen Antrag auf Umzug stellen und den begründen, den ablehnenden Bescheid abwarten (und der wird kommen, dass die Wohnung zu klein ist, ist kein Grund), gegen diesen Widerspruch einlegen und dann Klagen.
Gruß
DC
das Amt ist zur Übernahme der Kosten für Umzug usw nur verpflichtet, wenn sie
a) den Umzug selber gefordert hat und
b) die Miete angemessen ist.
Ich fürchte das ist tatsächlich richtig so. Du könntest höchstens (für die Zukunft) einen schriftlichen Antrag auf Umzug stellen und den begründen, den ablehnenden Bescheid abwarten (und der wird kommen, dass die Wohnung zu klein ist, ist kein Grund), gegen diesen Widerspruch einlegen und dann Klagen.
Gruß
DC
Vielen Dank, für die schnelle Antwort.
Dann muß ich wohl sehen, wie ich das Geld zusammen bekomme.
Ich habe auch Schimmel im Schlafzimmer im Winter. Die ARGE hat mir aber gesagt, die Wohnung ist wirklich zu klein, aber ich müsse mir eine billigere Wohnung suchen. Diese Wohnungen gibt es hier nur in Ratingen-West und da kann man meiner Meinung nach mit Kind nicht hinziehen.
Trotzdem vielen Dank.
LG Sabrina
Dann muß ich wohl sehen, wie ich das Geld zusammen bekomme.
Ich habe auch Schimmel im Schlafzimmer im Winter. Die ARGE hat mir aber gesagt, die Wohnung ist wirklich zu klein, aber ich müsse mir eine billigere Wohnung suchen. Diese Wohnungen gibt es hier nur in Ratingen-West und da kann man meiner Meinung nach mit Kind nicht hinziehen.
Trotzdem vielen Dank.
LG Sabrina
Hallo D_C,
Ich schätze deine Antworten sehr!
Dennoch ist hier eine kleine Richtigstellung zum Thema Umzug erforderlich:
SGBII
§22
(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.
Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug ERFORDERLICH ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
Wenn der Umzug, warum auch immer, erforderlich ist, bestehen gute Chancen, dass Umzug etc. mitfinanziert wird. Ist eine sogenannte Kann-Bestimmung, aber trotzdem nicht willkürlich vom Sachbearbeiter zu entscheiden.
Bei Schimmel ist zwar ein Auszug mutmasslich erforderlich, aber die zu hohen Mietkosten sind hier wirklich ein Problem.
Ich schätze deine Antworten sehr!
Dennoch ist hier eine kleine Richtigstellung zum Thema Umzug erforderlich:
SGBII
§22
(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen.
Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug ERFORDERLICH ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
Wenn der Umzug, warum auch immer, erforderlich ist, bestehen gute Chancen, dass Umzug etc. mitfinanziert wird. Ist eine sogenannte Kann-Bestimmung, aber trotzdem nicht willkürlich vom Sachbearbeiter zu entscheiden.
Bei Schimmel ist zwar ein Auszug mutmasslich erforderlich, aber die zu hohen Mietkosten sind hier wirklich ein Problem.
Nebenbei mal:Wenn Mängel in der Wohnung sind, muss man auch erst den Vermieter darauf aufmerksam machen, und gegebenfalls die Miete Kürzen. Sofort ausziehen ist da auch nciht das richtige.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo,
die Frage ist dann hier natürlich, ist der Umzug jetzt im Bereich der Angemessenheit oder nicht.
Generell würde ich raten, stell einen Antrag, erwähne dass deine Eltern den Differenzbetrag zahlen werden, lass dir das von deinen Eltern schriftlich bestätigen (wichtig ist, dass in der Bestätigung steht das der Betrag zweckgebunden ist)
Das Problem welches ich hier sehe ist, dass die Wohnung weg sein wird bis die Arge entschieden hat. Also wird am Besten sein, mit dem schriftlichen Antrag und der Bestätigung der Eltern zur Arge zu gehen und darauf zu bestehen dass sofort eine Entscheidung getroffen wird. Notfalls würde ich mit dem Amtsleiter sprechen.
Gruß
DC
die Frage ist dann hier natürlich, ist der Umzug jetzt im Bereich der Angemessenheit oder nicht.
Generell würde ich raten, stell einen Antrag, erwähne dass deine Eltern den Differenzbetrag zahlen werden, lass dir das von deinen Eltern schriftlich bestätigen (wichtig ist, dass in der Bestätigung steht das der Betrag zweckgebunden ist)
Das Problem welches ich hier sehe ist, dass die Wohnung weg sein wird bis die Arge entschieden hat. Also wird am Besten sein, mit dem schriftlichen Antrag und der Bestätigung der Eltern zur Arge zu gehen und darauf zu bestehen dass sofort eine Entscheidung getroffen wird. Notfalls würde ich mit dem Amtsleiter sprechen.
Gruß
DC
-
- Beiträge: 118
- Registriert: 31.10.2006 08:36
- Wohnort: Rostock
wie ich gelesen habe fordert ncihtd as amt sodnenr sie möchte umziehen.
eldier sagt nein amt ist ein baby bis 3 jahre noch keine person und braucht noch keinen patz wir wohnen in eienr 59 qm mit einem 7 monate altem kidn aber du musst dich schon am rahmen der miete halten udn soviel ich weß gehen die nicht nahc kalt sodnern warmmiete und die darf 44 euro bei 2 personen nicht übersteigen.
zur nto suche nochmal so drigend ist es ja vielleicht nciht ok wegen schimmel dann solltest du das denen auch sagen, dann haben sie vielleicht verständnis.
vel erfolg
eldier sagt nein amt ist ein baby bis 3 jahre noch keine person und braucht noch keinen patz wir wohnen in eienr 59 qm mit einem 7 monate altem kidn aber du musst dich schon am rahmen der miete halten udn soviel ich weß gehen die nicht nahc kalt sodnern warmmiete und die darf 44 euro bei 2 personen nicht übersteigen.
zur nto suche nochmal so drigend ist es ja vielleicht nciht ok wegen schimmel dann solltest du das denen auch sagen, dann haben sie vielleicht verständnis.
vel erfolg
-
- Beiträge: 118
- Registriert: 31.10.2006 08:36
- Wohnort: Rostock
ach ch ncohmal wegen dem rets die eltern übernehmen,NEIN!D_C hat geschrieben:Hallo,
die Frage ist dann hier natürlich, ist der Umzug jetzt im Bereich der Angemessenheit oder nicht.
Generell würde ich raten, stell einen Antrag, erwähne dass deine Eltern den Differenzbetrag zahlen werden, lass dir das von deinen Eltern schriftlich bestätigen (wichtig ist, dass in der Bestätigung steht das der Betrag zweckgebunden ist)
Das Problem welches ich hier sehe ist, dass die Wohnung weg sein wird bis die Arge entschieden hat. Also wird am Besten sein, mit dem schriftlichen Antrag und der Bestätigung der Eltern zur Arge zu gehen und darauf zu bestehen dass sofort eine Entscheidung getroffen wird. Notfalls würde ich mit dem Amtsleiter sprechen.
Gruß
DC
genau das machen sie nicht.
sie wollen nciht dass andere oder du selbst fpür den rets aufkommen muss.
das ist leider so habe ich selber erlebt entweer findest du ind em sleben preis eine oder du musst erstmal dort wohnen bleiben, denn das das geld dann übernommen wird vonw em auch imemr,klars chriftlich auch noch nur kann imemr was sein und dann müssten sies zahlen und das wollen sie nicht,wo ncoh was extra bezahlt wreen muss, das aus dem rahmen fältl, wird schlecht werden.
leider.
kautionen können sie übernehmen wieß ja nciht ob du in dener jetzigen ene zahlen musstest.
dennd ann könnten sie dir dann anrechnen, dass man die rübernimtm aber alles verzwickt,die egsetzte sind so leider mri passt auchs nicht aberw as solls.
also viel erfolg nochmal berichte wies ausging!
- babydoll123456
- Beiträge: 444
- Registriert: 02.11.2006 16:19
- Wohnort: Ahrensburg
- Kontaktdaten:
Wohnung!
Hallo!
Wir standen vor einem fast gleichen problem.
Wir bekammen von der ARGE die Kaution für unsere letzt WHG.
Die wir abgezahlt haben.
Nach einem jahr wahr fast die ganze Whg voller Schimmel .
Dass problem wahr in dem Wohnblock auch bekannt ,beim einzug hat es uns keiner erzählt.
Wir haben durch eine freundin kurzfristig eine andere Whg angeboten bekommen die wir auch nehmen wollten.
Ich rief beim Arbeitsamt an um die erlaubiss zu bekommen.
Mein damaliger Sachbearbeiter meinte nur dass wir selber Schuld hätten und dass beim einzug hätten sehen müssen.
2 Std. wahr bei uns in der Whg Kontrolle von der Arge.
Die haben den Sachbearbeiter selber nicht verstehen können machten Foto"s und meinten noch dass es eine Sauerrei ist.
Wir zogen dann doch nach Reinfeld mit sozusagen halber erlaubniss ! Kaution wurde nicht übernommen.
Vorraussetzung vom sachbearbeiter wahr dass wir keinen neuen Antrag auf Harz 4 stellen.
Habe ich jetzt aber doch gemacht!!!!!!!!
Wir standen vor einem fast gleichen problem.
Wir bekammen von der ARGE die Kaution für unsere letzt WHG.
Die wir abgezahlt haben.
Nach einem jahr wahr fast die ganze Whg voller Schimmel .
Dass problem wahr in dem Wohnblock auch bekannt ,beim einzug hat es uns keiner erzählt.
Wir haben durch eine freundin kurzfristig eine andere Whg angeboten bekommen die wir auch nehmen wollten.
Ich rief beim Arbeitsamt an um die erlaubiss zu bekommen.
Mein damaliger Sachbearbeiter meinte nur dass wir selber Schuld hätten und dass beim einzug hätten sehen müssen.
2 Std. wahr bei uns in der Whg Kontrolle von der Arge.
Die haben den Sachbearbeiter selber nicht verstehen können machten Foto"s und meinten noch dass es eine Sauerrei ist.
Wir zogen dann doch nach Reinfeld mit sozusagen halber erlaubniss ! Kaution wurde nicht übernommen.
Vorraussetzung vom sachbearbeiter wahr dass wir keinen neuen Antrag auf Harz 4 stellen.
Habe ich jetzt aber doch gemacht!!!!!!!!